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Connect Real-Interview: „Token, Rendite, Rückkaufgarantie – wo liegen die rechtlichen Risiken wirklich?“

Elf-Moondance (CC0), Pixabay
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Rechtsanwalt Maurice Högel, Rechtsanwalt Jens Reime und Rechtsanwalt Niklas Linnemann analysieren die Geschäftsmodelle rund um Connect Real

Redaktion: Herr Högel, Herr Reime, Herr Linnemann – in den vorliegenden Unterlagen wird Connect Real als eine Mischung aus Immobilienprojekt, Token-Ökonomie, Blockchain-System und strategischem Beteiligungsmodell dargestellt. Gleichzeitig ist von Rückkaufgarantien, Milliardenprojekten, Goldraffinerien und Beteiligungen an Carbonbeton-Unternehmen die Rede. Wo beginnen aus juristischer Sicht die ersten Warnsignale?

Rechtsanwalt Maurice Högel:

Die ersten Warnsignale beginnen immer dort, wo wirtschaftliche Versprechen mit emotionalisierten Zukunftsprognosen vermischt werden. In den Dokumenten wird beispielsweise erklärt, Connect Real sei mittlerweile „ein Milliardenunternehmen geworden“ und profitiere künftig von „Aufträgen in Milliardenhöhe“.

Das Problem dabei:
Solche Aussagen können bei Anlegern den Eindruck erwecken, dass wirtschaftlicher Erfolg praktisch bereits feststeht. Juristisch bewegt man sich damit sehr schnell im Bereich des Kapitalmarkt- und Aufsichtsrechts – insbesondere wenn Anlegergelder eingesammelt oder Token verkauft werden.

Sobald ein durchschnittlicher Anleger erwartet, mit seiner Einzahlung mittelbar an Unternehmensgewinnen oder Wertsteigerungen teilzuhaben, kann ein erlaubnispflichtiges Finanzinstrument vorliegen.

Redaktion:

In den Unterlagen wird besonders offensiv mit dem sogenannten „Mint on Demand“-System geworben. Dort heißt es, jeder Token sei vollständig bezahlt und deshalb greife eine „100%ige Rückkaufgarantie“. Wie problematisch ist so etwas?

Rechtsanwalt Jens Reime:

Extrem problematisch – vor allem in dieser Absolutheit.

Die Formulierung:

„Alle können gewinnen und keiner verlieren kann.“

ist aus wettbewerbsrechtlicher und aufsichtsrechtlicher Sicht hochgefährlich.

Denn genau solche Aussagen kennt man typischerweise aus Bereichen, in denen Anleger über Sicherheit beruhigt werden sollen. In Wahrheit existiert aber praktisch nie ein vollkommen risikofreies Investment.

Besonders kritisch wird es bei Begriffen wie:

  • „100%ige Rückkaufgarantie“
  • „jeder Token ist bezahlt“
  • „keiner kann verlieren“
  • „mit Sicherheit“

Denn rechtlich stellt sich sofort die Frage:

Wer garantiert das konkret?

  • Eine regulierte Bank?
  • Eine lizenzierte Emittentin?
  • Ein Sondervermögen?
  • Ein Treuhandmodell?
  • Oder lediglich die Betreiber selbst?

Wenn Anlegergelder eingesammelt werden und Rückzahlungsversprechen abgegeben werden, kann sehr schnell das Einlagengeschäft (§ 1 KWG) oder ein erlaubnispflichtiges Investmentgeschäft betroffen sein.

Redaktion:

Herr Linnemann, die Unterlagen arbeiten stark mit Blockchain-, KI- und Zukunftstechnologie-Begriffen. Teilweise entsteht der Eindruck einer technisch revolutionären Plattform. Wie bewerten Sie das?

Rechtsanwalt Niklas Linnemann:

Das ist ein klassisches Muster moderner Hochrisiko-Geschäftsmodelle:
Man kombiniert schwer überprüfbare Zukunftstechnologien mit emotional aufgeladenen Wachstumsnarrativen.

Im Material finden sich Begriffe wie:

  • Blockchain
  • Smart Contracts
  • KI
  • digitale Wallets
  • Token-Verknappung
  • Burn-Mechanismen
  • Milliardenmärkte
  • Carbonbeton
  • Goldraffinerien
  • internationale Kooperationen

Das erzeugt beim Anleger schnell den Eindruck:
„Hier entsteht das nächste große Tech-Ökosystem.“

Juristisch entscheidend ist aber:
Nicht die Technologie zählt, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Struktur.

Und genau dort fehlen oft belastbare Informationen:

  • Wer kontrolliert die Wallets?
  • Wer hält die Sicherheiten?
  • Wo liegen die Verträge?
  • Gibt es testierte Jahresabschlüsse?
  • Existieren die behaupteten Beteiligungen tatsächlich?
  • Wie werden Token bilanziert?
  • Welche Gesellschaft steht hinter welchen Versprechen?

Das alles bleibt in vielen Präsentationen erstaunlich unklar.

Redaktion:

In den Dokumenten wird außerdem erklärt, dass Großinvestoren angeblich „Escrow-Token“ erhalten hätten und Sicherheiten auf Wallets lägen. Klingt das seriös?

Rechtsanwalt Maurice Högel:

Der Begriff „Escrow“ klingt zunächst professionell, weil er aus dem Treuhandbereich stammt. Entscheidend ist aber:
Wer kontrolliert die Wallets tatsächlich?

Denn auf der Blockchain reicht es nicht, etwas „Escrow“ zu nennen. Relevant ist:

  • Gibt es unabhängige Treuhänder?
  • Gibt es Multi-Signature-Kontrolle?
  • Existieren externe Prüfungen?
  • Wer kann die Assets bewegen?

Viele Anleger verwechseln technische Begriffe mit rechtlicher Absicherung.

Das ist ein großer Irrtum.

Redaktion:

Herr Reime, auffällig ist auch die starke Community- und Motivationssprache. Es wird von „Generationenvermögen“, „Wealth Plan“, „jeder kann gewinnen“ und exklusiven Chancen gesprochen. Welche Rolle spielt das rechtlich?

Rechtsanwalt Jens Reime:

Eine sehr große Rolle.

Denn genau dort verschwimmen oft die Grenzen zwischen:

  • Investment,
  • Strukturvertrieb,
  • Community-Marketing
    und emotionalem Empfehlungsdruck.

Wenn wirtschaftliche Entscheidungen zunehmend über Gruppendynamik und Zukunftsversprechen verkauft werden, statt über überprüfbare Zahlen, wird es gefährlich.

Gerade Formulierungen wie:

„Zugänge, die sonst niemand hat“

oder:

„alle können gewinnen“

sind aus Sicht des Verbraucherschutzes problematisch.

Denn sie erzeugen künstliche Exklusivität und ein Gefühl:
„Wer jetzt nicht einsteigt, verpasst die Chance seines Lebens.“

Redaktion:

Was müssten Anleger oder Vertriebspartner Ihrer Ansicht nach besonders kritisch prüfen?

Rechtsanwalt Niklas Linnemann:

Mindestens diese Punkte:

1. Unternehmensstruktur

Wer ist tatsächlich Vertragspartner?

2. Lizenzlage

Existieren Genehmigungen der Finanzaufsicht?

3. Mittelverwendung

Wofür werden Anlegergelder konkret eingesetzt?

4. Rückkaufgarantie

Wer garantiert sie wirtschaftlich?

5. Liquidität

Woher soll das Geld für Rückkäufe stammen?

6. Wirtschaftsprüfer

Existieren testierte Abschlüsse?

7. Token-Nutzen

Hat der Token echten wirtschaftlichen Nutzen oder lebt das Modell primär von neuen Käufern?

8. Vertriebssystem

Wer verdient woran?

Redaktion:

Herr Högel – Ihr abschließendes Fazit?

Rechtsanwalt Maurice Högel:

Die Unterlagen arbeiten sehr stark mit Visionen, Skalierungsfantasien und technologischer Zukunftsrhetorik.

Das allein ist noch nicht illegal.

Problematisch wird es aber dann,
wenn Anleger dadurch Risiken unterschätzen oder wirtschaftliche Sicherheit suggeriert wird, die objektiv nicht nachweisbar ist.

Gerade bei Token-Modellen gilt:
Je spektakulärer die Versprechen,
desto genauer sollte man die juristische und wirtschaftliche Realität prüfen.

Redaktion:

Herr Reime?

Rechtsanwalt Jens Reime:

Wenn Begriffe wie:

  • „garantiert“,
  • „risikolos“,
  • „jeder gewinnt“
    oder
  • „100% Rückkauf“

auftauchen,
sollten bei jedem Anleger sämtliche Alarmglocken angehen.

Redaktion:

Herr Linnemann?

Rechtsanwalt Niklas Linnemann:

Blockchain ersetzt keine Regulierung.
Und ein Smart Contract ersetzt keinen Rechtsstaat.

Gerade im Kryptobereich gilt:
Technologie kann Vertrauen unterstützen –
aber niemals rechtliche Transparenz ersetzen.

3 Kommentare

  • Marco Söhns macht da Videos dazu.
    ZUGÄNGE die sonst KEINER hat.
    Aber die Kinderpädagogin und NLP ler haben sie.
    Aber vielleicht 3 dubiose Firmen gepaart mit skurilen Geschäftsmodellen die geniale Lösung.
    Herr Gollner meint auch in Dubai ist es gar nicht so heiss……

  • Gollner Werner ( Professor) heisst der Bursche.
    Mit Contex Mesh zum Milliardär oder so.
    Na ja vor 1 Jahr haben die ca.300.000 negative Eigenkapital.

  • Da habe ich einige Bekannte, die investiert sind.
    Mir wurden damals beim Verkauf von Tokken 30% Provision in Aussicht gestellt.
    Vertriebsleiterin war Kindergärtnerin.
    Chef NLP Spezialist.Sind verheiratet – erinnert mich an irgendwas….

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