Concordia-Gesetzesverstoß oder typisch Deutsch?

In den letzten Tagen hatten wir einen Bericht zum Thema „Concordia Versicherung“ veröffentlicht. Schier unglaubliche Fakten wurden uns dort zugearbeitet. Fakten die belegen, daß es hier aus unserer Sicht, klare Aufrufe zur Nichteinhaltung von gesetzlichen Richtlinien- der EU-Vermittlerrichtlinie-gibt. Die hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren verabschiedet um den Wildwuchs in der Versicherungsberatung, ohne entsprechende Kenntnis und Genehmigung, Einhalt zu gebieten. Jede Versicherungsgesellschaft sollte an der Einhaltung hier grosses Interesse haben um der Branche ein besseres Image zu geben.

Typisch Deutsch, unabhängig von der Concordia Versicherungsgesellschaft, scheint es aber zu sein, nach Wegen zu suchen sich nicht an solche Dinge zu halten, sondern eher den Weg zu suchen, wie man solche Gesetze und Richtlinien umgehen könnte.

Nun hat uns die Concordia per Rechtsanwalt mitgeteilt, das die Concordia der Meinung ist, das sie das Urheberrecht auf die Präsentation habe, wir damit nicht befugt seien diese „hochzuladen“. Wir sehen das erwartungsgemäß anders, haben aber die Präsentation bis zur endgültigen rechtlichen Klärung, einmal aus dem Netz herausgenommen.

Wir haben den Vorgang einem Fachanwalt für dieses Thema vorgelegt. ihn gebeten sich die Präsentation einmal anzuschauen und um seine Einschätzung gebeten. Die hoffen wir nun bis zum Ende der Woche zu haben um diese dann hier zu veröffentlichen. Parallel dazu haben wir die BaFin und den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft um eine Stellungnahme gebeten um den Vorgang damit abzurunden.

Die rechtliche Klärung auf unserer Seite übernimmt natürlich wieder Mike Rasch von der Kanzlei Linnemann aus Radebeul.

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