Class Action oder Musterfeststellungsklage – wo sind die Unterschiede

Verbraucher sind klein und doof. Spätestens in der ewigen Hotline eines Mobilfunkanbietern wird dieses bewusst. Oder versuchen Sie, sich mal bei einem Autokonzern zu beschweren. Verbraucher sind also keine Leute, bei denen der Vorstandsvorsitzende an das Telefon geht. Verbraucher haben doofe Anwälte. Wer gegen einen Versicherungskonzern klagt und einen Dorfanwalt beauftragt, verliert den Prozess sofort. Hier kämpft ein allgemein tätiger Jurist gegen Spitzenanwälte.

Was tun?

Der Gesetzgeber hat mit der Musterfeststellungsklage eine Möglichkeit geschaffen, dass sich doofe Verbraucher zusammenschließen können und gemeinsam mit einer Verbraucherorganisation gegen Unrecht kämpfen können. Dann muss nur noch in einem Folgeprozess die Höhe des Schadens individuell eingeklagt werden.

Class Action

Das amerikanische Class Action Verfahren ist etwas anders: zum einen kennt das amerikanische Recht den Bestrafungsschadenersatz. Der Kläger bekommt sozusagen eine Summe (häufig viel Geld) zugesprochen, weil er stellvertretend für alle einen Sachverhalt geklärt hat. Sozusagen werden Mut und Aufwand belohnt. Class Action ist eine viel weiter gehende Form der Sammelklage… Mehr wie eine Busfahrt, bei der der Anspruchssteller zwischendurch ein- und aussteigen kann oder in einem Rutsch von der Klage bis zum Schadenersatz durchfahren kann. In Deutschland muss der Kläger ab dem 01.11.2018. am Anfang brav auf den Start des Busses warten und dann am Zwischenziel in ein Taxi umsteigen.

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