Captura GmbH- Haftung Vertrieb Condrac und Treuhänder Grasmüller & Wehner

Natürlich kommt diese Frage immer dann Rflexartig auf, wenn eine Kapitalanlage in Insolvenz geht, und natürlich kann es darauf keine abschließende Antwort geben. Wir sind  keine Juristen, insofern geben wir solche Fragen immer weiter an dafür qualifzierte Rechtsanwälte. Auch heute noch kann man noch auf der Seite der Captura GmbH nachlesen: „Als bestellter Treuhänder für die Captura GmbH ist die Kanzlei Grasmüller & Wehner ein wichtiger strategischer Partner. Hr. Wehner verfügt über profunde Kenntnisse im Bereich des Kapitalanlagenrechts sowie der Immobilienbranche und eignet sich daher optimal für diese Funktion.“ Zitat Ende. Das alleine zeigt eigentlich schon, das der Treuhänder sehr nahe am Unternehmen dran war und das es hier eine Fachkompetenz im Bereich der „Immobilie“ gegeben haben muss, wenn die Ausführungen dazu auf der Seite der Captura GmbH so korrekt sind. Gleichfalls stellt sich auch immer wieder die Frage nach der Beraterhaftung. Das genannte Unternehmen Condrac aus Bad Düben (Nähe Leipzig) war wohl einer der wichtigen Geschäftspartner der Captura GmbH. Ob das Unternehmen selber beraten hat oder „nur“ Vertriebskoordination für die Captura GmbH vorgenommen hat. Damit hoffen wir die zahlreichen Anfragen die unsere Redaktion in den letzten 4 Wochen erreicht haben beantwortet zu haben. Alle weitergehenden Auskünfte sollten Betroffene dann an einen dafür qualifizierten Rechtsanwalt aus dem Bereich Bank- und Kapitalanlagebereich wenden.

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