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Call Commerce Germany Ltd. & Co. KG-Insolvenzeröffnung

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRA 9329 eingetragenen Call Commerce Germany Ltd. & Co. KG, Tholstr. 23, 45143 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die Call Commerce Geschäftsführung Limited, London (companies house of cardiff Nr. 6446893gesetzlicher Vertreter Frau Direktorin Sylvia-Barbara Wagner, Hirtsieferstr. 14, 45143 Essen ist am 25.11.2016, um 11:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Rolf Weidmann, Alfredstr. 220, 45131 Essen bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

162 IN 176/16
Amtsgericht Essen, 25.11.2016

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