3 Comments

  1. hertenhans Samstag, 28.03.2015 at 17:37 - Reply

    Danke für die zusammengefasste sachliche Darstellung. Da aber noch kein Schaden gesichert dargestellt ist, ist meiner Meinung erst dann, wenn hinsichtlich der derzeitigen Vermögenslage ein negativer Bedund vorliegt, ein Schadensersatz geltend zu machen. D. h. weiter abwarten bis Dr. Bernsau sich diesbzeüglich äußert. Meine Hoffnung stirbt erst zum Schluß

  2. Klartext Samstag, 28.03.2015 at 13:26 - Reply

    Warum machen Sie nicht eine Namensänderung? diebewertung.de heisst zukünftig bwf-geruechte-kueche.de!

    Spass beiseite. Jeden Tag wird hier eine neue Sau durchs Dorf getrieben, doch keiner weis wirklich etwas genaues.

    Bleibt doch bitte bei den Fakten, die „wirklich“ bekannt sind.

    Bekannt ist:

    1. Die Bafin hat die Rückabwicklung der BWF-Verträge bereits Mitte Dezember 2014 angeordnet.
    2. Die BWF-Stiftung hat diese Anordnung nicht fristgerecht bis Ende Januar 2015 vollzogen.
    3. Es wurden mehr als 10 Mio. der Anlegergelder zweckentfremdet verwendet.
    4. Der Wirtschaftsprüfer hat einen Goldbestand von 1,6 to. bestätigt.
    5. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte hat sowohl im Prospekt als auch Hunderten Artikeln und Interviews veröffentlicht von Oliver Mikus quasi bestätigt
    a) die Anleger haben ein Sondereigentum an dem BWF-Gold
    b) die BWF-Verträge sind Bafin geprüft
    6. Kempkes Rechtsanwalts und Steuerkanzlei hat sowohl auf dem Prospekt als auch in einer Vielzahl von Internetveröffentlichungen mehrfach versichert, dass diese die Zahlungsflüsse verbucht und überwacht.

    Das sind die heute bekannten Fakten.

    Darüber hinaus gibt es „inoffizielle“ Verlautbarungen über den vorläufigen Ermittlungsstand von Seiten der Staatsanwaltschaft, dass 4 Tonnen Gold gefunden wurden, von denen nur 200 kg echt sind.

    Jetzt gibt es sowohl ein Rückabwicklungsverfahren der Bafin als auch ein Insolvenzverfahren gegen den BDT. Die Fakten hierzu sind nebulös. Wem gehört was? Wie viel Gold ist tatsächlich vorhanden? Gehört dies der BDT oder der TMS GmbH? Wie viel Bargeld ist vorhanden? Lassen sich die Immobilien veräußern.
    Können die verantwortlichen Geschäftsführer haften?

    Die Verworrenheit des Falls wird eine Fülle von Gerichtsverfahren auslösen. Die Insolvenz und Rückabwicklung wird einige Jahre dauern. Für die involvierten Anwälte sicherlich ein lukratives Geschäft. Für die Anlager jedoch ein Trauerspiel.

    Doch müssen die Anlager abwarten, bis diese Fälle restlos geklärt sind?

    Zurück zu den bekannten Fakten, welcher überhaupt nicht so verworren sind.

    Die oben genannten Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte haben durch falsche Testate und Rechtsgutachten und durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen in schon massiver Weise dazu beigetragen, dass die Anleger „getäuscht“ worden sind.

    Die BWF-Stiftung war noch nicht ein Mal eine rechtsfähige Person, sondern das Zwecksondermögen des insolventen Gerald Saik, was dieser durch einen vermögenslosen Verein verwalten lies.

    Dieses obskure juristische Gebilde wurden von den Rechtsanwälten Dr. Schulte und Kempke als eine besonders sichere Rechtsgestaltung angepriesen.

    Dieses obskure nicht rechtsfähige Gebilde, was sich BWF-Stiftung nannte, hatte sogar einen Vorstand den Herrn Detlef Braumanns. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte führte mit diesem Herrn, der tatsächlich überhaupt keine Funktion hatte, unzählige Interviews, welche der Journalist Oliver Mikus protokollierte.

    In diesen Interviews wurde mehrfach versichert, dass die Anleger Gold erworben hätten, welches als Sondervermögen – insolvenzsicher eingelagert sei.

    Dies widersprach aber wiederum den AGBs, den dort war geregelt, dass das Gold als Sachdarlehen der BWF-Stiftung, diesem obskuren nicht rechtsfähige Gebilde, überlassen wird, die es wiederum der TMS GmbH des Herrn Saik überlies.
    Es ist unbestritten, dass Dr. Thomas Schulte bei diesen AGBs mitgewirkt hat.

    Es ist darüber hinaus bekannt, dass Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte Herrn Gerald Saik bereits seit 2009 vertrat. Entweder hat er dessen Insolvenzverfahren geleitet oder wusste zumindest davon.

    Wenn man alle diese „bekannten“ Fakten zusammenträgt, hat man eine Fülle von stichhaltigen Indizien, welche zumindest den dringenden Tatverdacht belegen, dass die beiden Anwälte Schulte und Kempke und deren Wirtschaftsprüfer entscheidend zu der arglistigen Täuschung der Anleger beigetragen haben.

    Folglich können gegen diese „vermeintlichen“ Mittäter bereits heute Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.

  3. Pieczka Michael Samstag, 28.03.2015 at 08:18 - Reply

    Danke für die Veröffentlichung!!!!

    Vielleicht hilft es ja einigen Usern und Anlegern bei der BWF weiter.

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