BWF-Gold-Skandal: Klagen gegen Rechtsanwalt Dr. S. und Dr. S und Partner auch vor Oberlandesgericht Köln abgewiesen

BWF Goldskandal beschäftigt weiter die Gerichte

Seit 2011 hatte die BWF Stiftung in Trägerschaft des BDT Goldsparverträge dem Publikum angeboten. Verbraucher konnten monatsweise sparen oder einmalig Beträge anlegen und deren Geld sollte in Gold angelegt werden. Um die versprochene Rendite zu erwirtschaften, sollte mit dem Gold ein Zwischenhandel betrieben werden.

Der imponierende Goldschatz der Stiftung konnte jederzeit von Vermittlern und Kunden besichtigt werden, auch Wirtschaftsprüfer und Goldhändler gingen ein und aus. Der Vertrieb des angeblich sicheren Goldproduktes lief wie die „geschnitten Brot“. Quasi unter den Augen der Staatsanwaltschaft und des Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die beide dem Treiben tatenlos zuschauten,  liefen ungefähr 6.500 Personen in die Falle. Erst vier Jahre später – im Februar 2015-  entschied sich die Staatsanwaltschaft zu einem Zugriff und die BaFin verbot den weiteren Vertrieb der Produkte.

Ob die Goldsparverträge zu Recht als Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes einzustufen waren, ist bis heute nicht endgültig geklärt. Der Rechtsstreit über diese Frage läuft noch. Das staatliche Verbot wäre auch kein Problem gewesen, da nach den Bestätigungen von Wirtschaftsprüfern (die den Goldschatz in Augenschein genommen hatten) genügend Gold vorhanden war, um auch noch den letzten Kunden ordnungsgemäß zu bedienen durch Geld oder Gold. Eine trügerische Erwartung.

Ergebnis der Hausdurchsuchung – Gold teilweise gefälscht

Die Rückabwicklung war aber nicht möglich, da von den 60 Mio. € Goldschatz nur ca. 12 Mio. € echtes Gold waren. Der Rest waren wertlose Metalle mit Goldüberzug. Wo sind die Kundengelder? Der Rest der Gelder waren in Immobilien angelegt, Kredite wurden Dritten gegeben, der Vertrieb war großzügig bedacht worden und so weiter und so weiter. Der Insolvenzverwalter Laboga von Rechtsanwälte Kübler wurde von Seiten des Gerichts eingesetzt und soll das Chaos regeln. Wem gehört das Gold überhaupt? Das Millionen Vermögen vorhanden ist und zusammengeführt werden muss ist unstreitig. Der Insolvenzverwalter muss Klagen führen und Ansprüche abwehren. Die Information der Geschädigten ist nicht seine Hauptaufgabe.

Auch der Strafprozess der zur Verurteilung des „Steuerberaters“ der Goldfirma, des Goldhändlers, des Vorsitzenden der Stiftung und der Frau des Goldhändlers führte, brachte keine Aufklärung. Nach monatelange Verhandlungen wurden alle vier zu Gefängnisstrafen zwischen fünf und sechs Jahren verurteilt (die Revisionen vor dem Bundesgerichtshof hiergegen laufen noch). Weil bereits drei Jahre vergangen sind und die Informationen dürftig sind, haben viele Geschädigte und ihre Familien verzweifelt versucht durch Schadenersatzklagen gegen Vermittler Ansprüche durchzusetzen.

Klagen gegen Vermittler erfolgreich – aber sinnvoll?

Die Schadenersatzklagen gegen Vermittler sind möglich und viele Prozesse endeten für die Kunden der BWF Stiftung mit positiven Urteilen oder Vergleichen. Problematisch ist aber immer, ob Ansprüche überhaupt durchgesetzt werden können, weil die Vermittler vermögenslos sein könnten. Der Berliner Anwalt Röhlke (wie andere auch) meinen, dass ein Prozess sinnvoll sein, weil Ansprüche jedenfalls Ende des Jahres 2018 verjähren. Und ein Vergleich mit dem Vermittler sei besser als gar kein Geld.

Klagen gegen den ehemaligen Rechtsanwalt Dr. S. und Dr. S und Partner nicht erfolgreich

Andere Geschädigte wollten sich bei dem ehemaligen Anwalt der BWF schadlos halten. Das scheint nicht zu klappen, denn nachdem das Landgericht Köln die Klagen bereits abgewiesen hatte, wurden jetzt nach einer umfangreich durchgeführten Beweisaufnahme durch das Oberlandesgericht Köln (OLG) eine Vielzahl von Klagen geschädigter Anleger abgewiesen und damit rechtskräftig entschieden.

Insolvenzverfahren abwarten? Oder doch noch den Vermittler verklagen?

Die ehemaligen Kunden können bis zur Verjährung Ende 2018 noch klagen. Es ist eine schwierige Entscheidung: abwarten und auf ein ordentliches Ergebnis des Insolvenzverfahrens hoffen? Oder aktiv werden und den Vermittler in die Haftung nehmen (der genauso wie der Kunde selbst an das Gold im Hochsicherheitstresor geglaubt hatte?). Klagen gegen andere sind wohl nicht möglich.

3 Comments

  1. Herten hans Montag, 30.07.2018 at 17:18 - Reply

    Tja Und was macht man wenn der Vermittler berstorben ist?

  2. der Prüfer Samstag, 21.07.2018 at 08:14 - Reply

    Dieses Thema ist scheinbar nicht „totzukriegen“. Vor kurzem flatterte uns als BWF-Geschädigte das Schreiben einer Anwaltskanzlei ins Haus, die uns mit Hinweis auf die oben erwähnte Verjährung ihre Dienste anbot. Jetzt versuchen offenbar Anwälte, mit dem Ziehen der letzten Trumpfkarte noch einmal Klienten zu erhalten. Für uns ist die Sache klar: Nach einem außergerichtlichen Vergleich mit unserem Berater haben wir bereits vor über zwei Jahren wenigstens einen guten Teil des verlorenen Geldes zurückerhalten. Vom Insolvenzverfahren erwarten wir nichts!

    • anastasia Mittwoch, 03.10.2018 at 21:40 - Reply

      Dann Herr Prüfer gehören Sie wohl zu den glücklichen!!

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