BV & P Vermögen AG – Minusbilanz

BV & P Vermögen AG

Kempten (Allgäu)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Lagebericht

Entwicklung der Finanzmärkte

Aktuelle Marktdaten per 31.12.2018

DAX 10.559 EUR/USD 1.149 EZB – Leitzins 0,00 %
Euro-Stoxx 3.001 EUR/Yen 125,8 Pfandbriefe
5 Jahre
0,34 %
Dow Jones 23.327 EUR/CHF 1.125 Pfandbriefe
10 Jahre
0,98 %
Nikkei 20.015 EUR/GBP 899 US-Staatsanleihen
10 J.
2,68 %

Allgemeines Marktumfeld

Die zunehmenden geopolitischen Spannungen sorgen weltweit für konjunkturelle Bremsspuren. Speziell der sich verschärfende Handelskonflikt zwischen den USA und China drückt auf die Stimmung der Unternehmen, was sich auch in schwächeren Prognosen für 2019 zeigt. So hat beispielsweise die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ihre Erwartung für das globale Wirtschaftswachstum für das neue Jahr auf 3,5% nach 3,7% im Jahr 2018 reduziert.

Auch die deutsche Konjunktur wird Experten zufolge etwas an Dynamik verlieren. Sollte es zu keinen unvorhergesehenen Änderungen kommen, wird die Wirtschaft in 2019 mit einer Jahresrate von ca. 1,5% wachsen. Dies ist zwar deutlich weniger als noch vor 12 Monaten erwartet, aber trotzdem gehen die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute von einer „weichen Landung“ aus. Zu den wichtigsten Faktoren, die die deutsche Wirtschaft vor einem stärkeren Rückgang bewahren dürften, gehören die gesunde Binnenkonjunktur und der sehr stabile Arbeitsmarkt, der für ein anhaltend gutes Konsumklima sorgt.

Zu den Risiken, die für eine weitere Eintrübung sorgen könnten, gehört sicherlich der nach wie vor größtenteils ungeklärte „Brexit“. Man kann nur staunend verfolgen, wie chaotisch der politische Prozess in England über die Bühne geht. Selbst innerhalb der jeweiligen Parteien ist man sich nicht einig darüber, wie die Zukunft des Vereinigten Königreiches in Europa aussehen soll.

Generell trägt die Politik derzeit wenig zu einer Stabilisierung bei: So beherrschen der Haushaltsstreit in den USA oder die gewalttätigen Proteste in Frankreich die Schlagzeilen. Auch der fadenscheinige Kompromiss, der mit Italien im Zusammenhang mit der Neuverschuldung gefunden wurde, hilft nicht, das Vertrauen in die politischen Institutionen zu stärken.

Aktienmarkt

Nachdem sich die weltweiten Aktienmärkte bis zum Ende des 3. Quartals noch von einer relativ stabilen Seite zeigten, nahm der Verkaufsdruck im letzten Quartal deutlich zu. Hauptgrund dafür war der sich immer weiter aufschaukelnde Handelskonflikt zwischen den USA und China, der mehr und mehr seine Spuren bei den Unternehmen hinterlässt. Speziell in China gehen die Frühindikatoren bereits deutlich zurück. So sank der dortige Einkaufsmanagerindex erstmals seit eineinhalb Jahren unter die Schwelle von 50 Punkten. Speziell eine exportorientierte Nation wie Deutschland leidet naturgemäß unter dem Rückgang der internationalen Handelsaktivitäten. Dazu kommen hausgemachte Probleme in der Schlüsselbranche Automobil, so dass es nicht verwunderlich ist, dass der DAX, trotz nach wie vor moderater Bewertung, zu den schwächsten Indizes weltweit gehörte. Die Verluste summierten sich am Ende auf über 18%, wobei bestimmte Einzeltitel wie die Deutsche Bank noch deutlich stärker unter die Räder kamen. Geringfügig besser hielt sich der wichtigste Index der Euro-Zone, der Euro Stoxx 50, mit einem Minus von ca. 14%.

Selbst der amerikanische Aktienmarkt, der lange Zeit von der US-Steuerreform profitieren konnte, erlebte das schwächste Jahr seit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008. Unter dem Strich fielen die Abschläge mit einem Jahresminus von ca. 6% im Dow Jones-Index dennoch vergleichsweise moderat aus.

Die meisten südostasiatischen Märkte litten ebenfalls heftig unter dem Handelskonflikt. Neben China, das mit einem Minus von 21% negativer Spitzenreiter war, gaben auch die Aktienkurse in Hong Kong, Japan und Südkorea prozentual zweistellig nach.

Gegen den internationalen Trend konnte der wichtigste Markt Lateinamerikas, Brasilien, von der Wahl Bolsonaros zum Präsidenten profitieren. Der lokale Index gewann im Jahresverlauf ca. 15% an Wert.

Rentenmarkt

Im Lauf des Jahres 2018 war eine, wenn auch sehr vorsichtige Änderung der EZB-Politik festzustellen. Die vor allem in Deutschland äußerst umstrittenen Anleihekäufe der EZB wurden seit Oktober auf „nur“ noch 30 Mrd. EUR im Monat halbiert und ab dem Jahreswechsel komplett eingestellt. Seitdem werden nur noch abgelaufene Papiere ersetzt. Im gleichen Atemzug bekräftigt EZB-Chef Draghi jedoch, dass die Zinsen mindestens bis zum Herbst 2019 auf dem aktuellen Niveau bleiben werden. Dass am Markt trotzdem niemand an steigende Zinsen glaubt, lässt sich an der Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe gut ablesen: Diese fiel im Lauf des Jahres von 0,43% auf 0,24% p.a.. Es mehren sich die Stimmen, die davon ausgehen, daß das Zinsniveau auf viele Jahre extrem niedrig bleiben wird, da ansonsten viele hoch verschuldete Länder ihren Schuldendienst nicht mehr bestreiten können.

Ganz anders stellt sich die Situation in den USA dar: Dort hat die Notenbank FED die Zinsen zwischenzeitlich schon mehrfach erhöht. Aktuell liegt der Leitzins in einer Bandbreite von 2,25% – 2,50%. Bis Ende des Jahres plant die FED momentan zwei weitere Zinsschritte, was bekanntlich bei Donald Trump auf wenig Gegenliebe stößt. US-Staatsanleihen mit zehnjähriger Laufzeit rentieren zum Jahreswechsel mit 2,68% und damit ca. 0,25% höher als zum Ende des Vorjahres. Damit beträgt der Zinsunterschied zwischen deutschen und amerikanischen Staatsanleihen 2,43% p.a. – eine historisch betrachtet ungewöhnlich hohe Differenz!

Währungen und Rohstoffe

Die wichtigsten Weltwährungen konnten im abgelaufenen Jahr gegenüber dem Euro deutlich an Wert zulegen. Den stärksten Anstieg verzeichnete der japanische Yen mit + 7%, gefolgt vom US-Dollar mit + 4,5% und dem Schweizer Franken mit + 3,7%. Hier zeigt sich die Skepsis vieler Marktteilnehmer gegenüber der Gemeinschaftswährung.

Das englische Pfund steht nach wie vor unter Druck. Dies wird sich wohl auch erst dann ändern, wenn die Modalitäten des Austritts aus der Euro-Zone einigermaßen geklärt sind.

Trotz aller geopolitischer Probleme kommt der Goldpreis nicht richtig auf die Beine: Der in Dollar festgestellte Preis für eine Feinunze sank leicht von $ 1303 auf $ 1283. Damit ist der Preis noch meilenweit vom im Jahr 2011 erzielten Höchstpreis von $ 1910 entfernt.

Die Sorge um eine schwächere Weltkonjunktur ließ die Ölpreise im Jahresverlauf um ca. 20% einbrechen.

Ausblick

Das wahrscheinlichste Szenario ist eine Abschwächung der Weltkonjunktur und keine Rezession, auch wenn nach wie vor viele, vor allem politische Unwägbarkeiten bestehen.

Vor diesem Hintergrund scheinen die Kursrückgänge speziell am deutschen Aktienmarkt doch etwas übertrieben. Zumindest sind viele der derzeit die Schlagzeilen beherrschenden Themen in den Kursen schon eingepreist. Wir erwarten ein nach wie vor etwas holpriges erstes Quartal, wobei anschließend die positiven Faktoren wie das niedrige Bewertungsniveau und die extrem niedrigen Zinsen eine positive Wirkung entfalten dürften.

Geschäftsstrategie

Die BV & P Vermögen AG ist ein unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut, das die Zulassungsvorschriften gemäß § 32 Abs. 1 KWG erfüllt und zur Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1-3 KWG (Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung) berechtigt ist. Darüber hinaus liegt die Erlaubnis zur Vermittlung von Einlagengeschäften an Banken mit Sitz in der Schweiz (Drittstaateneinlagenvermittlung) vor. Seit Dezember 2014 ist das Unternehmen gem. § 93 WpHG als „Unabhängiger Honoraranlageberater“ bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht registriert.

Die Gesellschaft ist im Bereich der Vermögensverwaltung, der Anlageberatung, des Fondsmanagement und Family-Office-Services tätig. Sie versteht sich ausschließlich als Dienstleister für Kunden. Sie nimmt keine Vermögenswerte von Kunden entgegen. Die Vermögenswerte werden stets bei Drittinstituten (Depotbanken und Verwahrstellen) gehalten. Sie führt weder Konten noch Depots. Das Institut hat sich als Nichthandelsbuchinstitut eingestuft, d.h. es verzichtet auf die Übernahme von Vermögenswerten zur Erzielung eines kurzfristigen Handelserfolges durch Vorhalten eines Anlagebuchs. Es hält damit aktiv keine eigenen Risikopositionen. Auch die Eigenmittel des Instituts werden nicht in Wertpapieren angelegt, d.h. das Institut erbringt keinen Eigenhandel und kein Eigengeschäft. Es setzt weder eigene noch Fremdmittel zur Erzielung von Handelserfolgen ein.

Die BV & P Vermögen AG versteht sich als kompetenter Partner ihrer Kunden und hat sich den langfristigen Kundenerfolg zur Maxime gemacht. Die Unabhängigkeit von Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften ist die Voraussetzung, um bei einer immer größer werdenden Angebotspalette für den Kunden dauerhaft ein hohes Maß an Beratungsqualität sicherzustellen.

Bei der richtigen Strukturierung und Veranlagung der Vermögenswerte werden demzufolge alle Optionen des Marktes genutzt. Das Unternehmensziel ist es, die wirtschaftliche Zukunft der Kunden zu sichern.

In speziellen rechtlichen oder steuerlichen Fragestellungen greift die BV & P Vermögen AG auf ein umfangreiches Spezialistennetzwerk zurück. Auch um das hohe Know-How der handelnden Personen in der Zukunft sicherzustellen, ist die BV & P Vermögen AG in ständigem Austausch mit dem vorhandenen Spezialistenteam.

Mit einem klaren und transparenten Gebührenmodell wird die BV & P Vermögen AG dem Anspruch der Kunden nach einer fairen und für beide Seiten gewinnbringenden Partnerschaft gerecht.

Die BV & P Vermögen AG erstellt einmal jährlich zum Jahresende eine Finanzplanung für das jeweilige Folgejahr. Die Planzahlen werden durch die Geschäftsleitung erstellt, quartalsweise Soll-Ist-Vergleiche zu den tatsächlich erzielten Ergebnissen durchgeführt, überprüft und fortgeschrieben. Ebenfalls zum Jahresende werden weitere qualitative und quantitative Ziele für das Folgejahr festgelegt und mit Maßnahmen zur Erreichung definiert. Die Überwachung und Überprüfung erfolgt halbjährlich.

Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Das Geschäftsjahr 2018 der BV & P Vermögen AG ist erfolgreich verlaufen. Wie schon im Vorjahr haben wir auch in 2018 interne Abläufe optimiert, welche einer höheren Effizienz und der Verbesserung der Beratungsqualität dienlich sind. Das Kundenreportingsystem wurde weiter optimiert und an die Reportinganforderungen gemäß Mifid II angepasst. Ebenso wurden Arbeitsprozesse an die neuen regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst, welche seit 03.01.2018 gelten. Insgesamt hat die BV & P Vermögen AG die hohen Anforderungen an die Regulatorik sehr gut verarbeitet. Grundsätzlich unterstützen die neuen Vorschriften das Modell der unabhängigen und auf Honorarbasis geführten Vermögensverwaltung- und Beratung, wie es die BV & P Vermögen AG seit Gründung im Jahr 2007 umsetzt. Das Jahresergebnis ist auch in 2018 positiv. Die BV & P Vermögen AG hat in 2018 die Eigenkapitalbasis weiter gestärkt und so die Grundlage für weiteres Wachstum gelegt. Die Mindestanforderungen der Bundesbank werden deutlich übertroffen.

Umsatzentwicklung

Die Netto-Honorareinnahmen konnten in 2018 um 25 TEUR gesteigert werden. Insgesamt vereinnahmte das Unternehmen Honorarerträge in Höhe von 1.823 TEUR (Vorjahr 1.798 TEUR). Die gesteigerten Honorareinnahmen sind in erster Linie auf den Zukauf von Kundenbeständen und auf die Gewinnung neuer Kunden in der Vermögensverwaltung zurückzuführen.

Kostensituation und Geschäftsergebnis

Ohne Berücksichtigung der Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Kosten in Höhe von insgesamt 1.803 TEUR (Vorjahr 1.787 TEUR) angefallen. Dabei entfallen rund 1.324 TEUR (Vorjahr 1.385 TEUR) in den Bereich Personalkosten und 479 TEUR (Vorjahr 403 TEUR) in den Bereich des allgemeinen Geschäftsbetriebes.

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme hat sich im Geschäftsjahr auf 1.190 TEUR erhöht (Vorjahr 1.056 TEUR). Im Geschäftsjahr 2018 wurde nach Risikovorsorge ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.101,81 EUR erwirtschaftet. Der Gewinn wird mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr verrechnet.

Die Liquiditätsreserve beträgt zum Geschäftsjahresende rund 531 TEUR und ist ausschließlich mit täglicher Fälligkeit veranlagt.

Risikomanagement

Die Geschäftsleitung steuert und verantwortet die Risiken des Instituts. Dazu gehören folgende Aufgaben:

– Definition der Risikostrategie und Entwurf von Geschäftsanweisungen zur Steuerung des Instituts, soweit erforderlich

– Festlegung der geschäftlichen Strategie des Instituts

– Überwachung der Risikosituation des Instituts

– Überwachung und Kontrolle der finanziellen Situation des Instituts

– Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Identifikation, Messung und Steuerung der Risiken durch ein geeignetes Risikomanagementsystem

– Jährliche Überprüfung der Geschäftsstrategie und der daraus entstehenden Risiken

– Vierteljährliche Risikoberichterstattung an die Aufsichtsgremien des Instituts

Das Institut definiert folgende Risiken und Steuerungsmechanismen für die entsprechenden Risiken:

Adressausfallrisiko

Das Institut legt seine Eigenmittel nur bei Einlagenkreditinstituten herausragender Bonität mit täglicher Fälligkeit an. Die Anlage erfolgt nach dem 4-Augen-Prinzip, d. h. die Anlage der Eigenmittel wird durch mindestens zwei Mitglieder der Geschäftsleitung getätigt. Sobald Risiken hinsichtlich der Bonität einer Adresse bekannt werden, wird die Geschäftsleitung unverzüglich über Umschichtungen entscheiden. Die Geschäftsleitung berät mindestens einmal im Jahr über die angelegten Eigenmittel und erörtert ggf. Neuanlagen aufgrund von Neueinschätzung von Bonitäten.

Risiken aus möglichen Forderungsausfällen gegenüber Kunden steuert das Institut über die ausreichende Rücklagenbildung im Rahmen der Vorsorge für allgemeine Bankrisiken nach § 340 f HGB.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko hat für das Institut keine Bedeutung. Es werden keine Barmittel oder Einlagen von Kunden entgegen genommen, das Institut ist nicht im Bereich des Einlagengeschäfts tätig. Das Risiko aus sonstigen Verpflichtungen wird nachfolgend durch das Ertragsrisiko beschrieben und gesteuert.

Marktpreisrisiko

Das Institut hält keine Marktpositionen. Es ist weder im Eigenhandel tätig, noch erbringt es Eigengeschäfte. Es hat sich als Nichthandelsbuchinstitut eingestuft. Vermögenswerte von Kunden nimmt es nicht entgegen. Das Institut unterliegt daher keinen direkten Marktpreisrisiken.

Ertragsrisiko

Das Ertragsrisiko wird durch strikte Kostenplanung und Kostencontrolling gesteuert. Das Institut ermittelt regelmäßig die Basis und Höhe seiner laufenden Kosten. Schon zur Erfüllung seiner aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfasst das Institut die laufenden Kosten. Die Geschäftsleitung spiegelt die laufenden Kosten kontinuierlich gegenüber den erwarteten Erträgen anhand einer monatlich zu erstellenden Vorschau auf die Honorarerträge auf Jahresbasis anhand der jeweils aktuellen Assets under Managements und den geschlossenen Verträgen. Insofern ist der Vorstand jederzeit in der Lage, kurz- bis mittelfristige Maßnahmen zu ergreifen, sofern aus Ertragsrisiken Kostenreduzierungen notwendig sind. Weiterhin steuert das Institut diesem Risiko entgegen, indem es ausreichend Vorsorge im Rahmen von Rücklagenbildung nach § 340 g HGB betreibt.

Überwachung und Kommunikation: Mit der monatlichen Erstellung der GuV im Rahmen des Rechnungswesens, mindestens jedoch anhand der quartalsmäßig abzugebenden Finanzinformationen ermittelt das Institut in einer fortgeschriebenen Gewinn- und Verlustrechnung die laufenden Kosten. Aus den bei der Bundesbank einzureichenden Quartalsausweisen ergeben sich die entsprechenden Kostenpositionen detailliert. Stellt die Geschäftsleitung fest, dass die Erträge mittelfristig nicht ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken, wird sie geeignete Kostenreduktionen beschließen.

Operationelle Risiken

Zur Steuerung der operationellen Risiken ist die Beachtung der Compliance-Vorgaben entscheidend. Eine Compliance-Funktion ist im Institut eingerichtet, funktionierend und ergibt sich aus den entsprechenden Beschlüssen und Entscheidungen der Geschäftsleitung.

Soweit es durch den Umfang der Geschäfte erforderlich ist, hat die Geschäftsleitung ein Unternehmenshandbuch erstellt, in dem die Organisations- und Ablaufprozesse – soweit erforderlich – definiert sind.

Überwachung und Kommunikation: Aus der Geschäftsleitung wurde ein Compliance-Verantwortlicher benannt. Aufgabe des Compliance-Verantwortlichen ist es, Schwachstellen der Organisation zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen eine Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu sichern.

Folgende operationelle Einzelrisiken werden nachfolgend gesondert beleuchtet:

Operationelle Risiken aus dem Geschäftsmodell

Das Institut ist im Bereich der Privatkundenbetreuung durch Anlageberatung, Vermögensverwaltung und Family-Office-Dienstleistungen (Vermögenscontrolling/-konsolidierung) tätig. Darüber hinaus ist das Institut in der Betreuung institutioneller Kunden im Bereich Fondsadvisory tätig. Es besteht das Risiko, dass die Dienstleistungen des Instituts nicht mehr nachgefragt werden und das bestehende Geschäftsmodell somit nicht mehr marktfähig ist. Weiterhin besteht auch das Risiko, dass die Geschäftsleitung wesentliche Entwicklungen und Trends im Finanzdienstleistungsbereich nicht rechtzeitig erkennt oder falsch einschätzt.

Reputationsrisiko

Das Reputationsrisiko wird als ein großes Risiko für den Geschäftserfolg des Instituts definiert. Das Reputationsrisiko bezeichnet die Möglichkeit, dass in der öffentlichen Wahrnehmung oder der Kundenwahrnehmung die Kompetenz oder Integrität der Gesellschaft durch Fehlverhalten maßgeblich gestört wird.

Personalrisiko

Mit Personalrisiken sind der Ausfall von Geschäftsleitern und Mitarbeitern durch Austritt, Krankheit, fehlende Leistungsbereitschaft von Mitarbeitern, ebenso wie falscher Mitarbeitereinsatz bzw. fehlerhaftes Personalrecruiting definiert.

Rechtsrisiko

Rechtsrisiken umfassen das Risiko nachteiliger Wirkungen durch neue gesetzliche Regelungen, Unwirksamkeit oder Mangelhaftigkeit vertraglich vereinbarter Bestimmungen, sowie deren mangelnde Durchsetzbarkeit vor Gericht.

Die Rechtsrisiken sind im Rahmen der Dienstleistungen des Instituts hoch. Aus der rechtlichen Dokumentation müssen sich das genaue Leistungsspektrum und der Erwartungshorizont des Kunden gegenüber der Gesellschaft ergeben. Haftungsrisiken sollen durch geeignete Dokumentation so weit wie möglich ausgeschlossen werden.

Durch Teilnahme der Geschäftsleiter an Branchenforen und Austausch in Verbänden sowie einschlägigen Veranstaltungen hinsichtlich der MaComp durch den Compliance-Officer werden Rechtsänderungsrisiken stetig überwacht.

Risikotragfähigkeit

Einmal jährlich wird im Rahmen einer Risikotragfähigkeitsanalyse die Risikotragfähigkeit ermittelt. Kern der Berechnung ist die Ermittlung des Risikodeckungspotentials. Aufgrund der hohen Eigenkapitalquote ist das Risikodeckungspotential absolut ausreichend.

Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Zur Erkennung von unternehmerischen Risiken haben wir die Vorgaben aus MaRisk auch in 2018 umgesetzt und in regelmäßigen Intervallen überwacht. Neben einer ausführlichen Evaluierung der Risiken haben wir zusätzlich eine Risikotragfähigkeitsberechnung und Stresstests durchgeführt. Den Anfang Februar 2019 auf Basis der Bilanzkennzahlen per 31.12.2018 durchgeführten Stresstest haben wir bestanden. Für den Stresstest wurde ein Rückgang der Honorareinnahmen, auf Basis der aktuell abgeschlossenen Verträge, um 20% simuliert. Auch die definierten Risikolimite werden vom Gesamtrisikodeckungspotential getragen.

Die Risiken in der künftigen Entwicklung der Gesellschaft liegen unverändert in den Unwägbarkeiten der Kapitalmärkte, die leider insgesamt weiter zugenommen haben. Das „Nullzinsen-Umfeld“ stellt die Vermögensverwalter zudem auf bisher in der Geschichte einmalige Herausforderungen.

Ein weiteres Risiko liegt in der korrekten und zuverlässigen Abwicklung der Wertpapiertransaktionen durch die jeweilige Depotbank sowie die ordnungsgemäße Abwicklung innerhalb des Unternehmens.

Insgesamt halten wir die Risiken der künftigen Entwicklung nach wie vor für überschaubar und uns für flexibel genug, um auf veränderte Rahmenbedingungen rechtzeitig zu reagieren. Bestandsgefährdende Risiken liegen nicht vor.

Chancen der künftigen Entwicklung sehen wir vor allem in unserem Modell der bankenunabhängigen Beratung auf Honorarbasis. Die neuen Regel gemäß „MIFID II“ bestätigen den Trend hin zur unabhängigen honorarbasierten Beratung und Vermögensverwaltung.

Darüber hinaus hat der Bereich Family Office Service nach wie vor ein überdurchschnittliches Wachstumspotential, da es im Zeitalter zunehmender Komplexität der Finanzmärkte immer wichtiger ist, von neutraler und objektiver Seite ganzheitlich betreut zu werden.

Personalwesen

In der Geschäftsordnung sind die Geschäftsbereiche und Zuständigkeiten inklusive Stellvertretungen der Vorstände geregelt. Die Berater haben jeweils ihren eigenen Kundenstamm und vertreten sich gegenseitig. Bei den Assistenzen erfolgt eine Zuordnung sowohl auf die Berater und jeweiligen Geschäftsbereiche.

Die Gesellschaft beschäftigt zum Jahresende 2018 inklusive der zwei Vorstandsmitglieder unverändert zehn Mitarbeiter.

Ausblick 2019

Für das Jahr 2019 planen wir, die Honorareinnahmen weiter zu steigern. Gegenüber dem Vorjahr wollen wir die Honorareinnahmen ohne Gewinnbeteiligungen um ca. 11 % steigern. Dieses Ziel sollte insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Maßnahmen zur Neukundengewinnung gut erreichbar sein. Ziel ist es unseren Wachstumspfad auch im Geschäftsjahr 2019 weiter zu beschreiten und wiederum ein positives Ergebnis zu erzielen.

 

Kempten, den 06.02.2019

Anton Vetter

(Vorstandsvorsitzender)

Handelsbilanz

Aktiva

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 531.910,60 390.314,54
2. Forderungen an Kunden 458.129,30 543.321,51
3. Immaterielle Anlagewerte 98.231,00 15.322,00
4. Sachanlagen 29.231,00 27.011,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 4.131,443 35.100,00
6. Rechnungsabgrenzungsposten 68.376,60 44.660,84
1.190.009,90 1.055.729,89

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Sonstige Verbindlichkeiten 89.508,00 91.102,01
2. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 0,00 2.991,72
b) andere Rückstellungen 603.530,07 603.53.0,07 618.766,14
3. Fonds für allgemeine Bankrisiken 169.000,00 167.000,00
4. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
b) Kapitalrücklage 300.000,00 150.000,00
c) Bilanzverlust -72.028,17 -74.129,98
327.971,83 175.870,02
1.190.009,90 1.055.729,89

Gewinn- und Verlustrechnung

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUER
1. Zinsaufwendungen 0,00 19,78
0,00 -19,78
2. Provisionsverträge 1.823.290,94 1.798.466,60
3. Provisionsaufwendungen 0,00 1.823.290,94 7.076,12
4. Sonstige betriebliche Erträge 45.583,69 38.871,91
5. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 1.204.920,00 1.284.473,09
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 119.503,82 1.324.423,82 100.127,51
-darunter: für Altersversorgung EUR 16.140,00 EUR 15.924,00)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 479.035,43 403.034,87
-1.803.459,25 -1.7137.635,47
6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen 52.276,36 12.291,05
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 23615,52 9.215,19
8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 1.000,00 6.900,00
9. Zuführung zu Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340 g HGS -2.000,00 -3.000,00 -3.000,00
10. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 7.772,50 11.200,90
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 4.171,69 7259,71
12. Sonstige Steuern 1.499,00 5.670,69 1.647,00
13. Jahresüberschuss 2.101,81 2294.19
14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 74.129,98 76.424,17
15. Bilanzverlust 72.028,17 74.129,98

Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands

Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von Euro 2.101,81 auf neue Rechnung vorzutragen.

Anhang

Allgemeine Angaben

Die BV & P Vermögen AG mit Sitz in Kempten ist beim Amtsgericht Kempten unter HR B 9340 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren rechtsformspezifische und steuerrechtliche Regelungen zu beachten. Die Bilanz ist nach dem Formblatt 1 und die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Formblatt 3 der RechKredV aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind grundsätzlich im Anhang aufgeführt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk grundsätzlich im Anhang gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform gewählt.

Die Gesellschaft gilt gemäß § 340a Abs. 1 HGB als große Kapitalgesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. Anschaffungskosten bilanziert und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die anderen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute sind täglich fällig.

Der Anlagenspiegel ist als Anlage 3 beigefügt.

Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben Euro 100,00 (Vorjahr Euro 100,00) eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr.

Die anderen Rückstellungen entfallen hauptsächlich auf das Personal und auf Verbindlichkeiten aus vertraglichen Verpflichtungen.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 89.508,00 (Vorjahr Euro 91.102,01) entfallen Euro 65.929,51 (Vorjahr: Euro 71.130,25) auf Steuern und Euro 2.550,82 auf Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit und Vermögensbildung (Vorjahr Euro 1.581,23).

Von den Verbindlichkeiten sind Euro 89.508,00 (Vorjahr Euro 91.102,01) täglich fällig.

Von den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung betreffen Euro 16.140,00 (Vorjahr Euro 15.924,00) Aufwendungen für Altersversorgung.

Von den Honoraren entfallen TEUR 350 (Vorjahr TEUR 434) auf das Ausland.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

Es wird vorgeschlagen, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

Sonstige Pflichtangaben

Im Berichtsjahr hatte die Gesellschaft durchschnittlich 10 Mitarbeiter inklusive des Vorstandes. Auf die Angaben über die Gesamtbezüge des Vorstandes wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:

Anton Vetter Vorstandsvorsitzender
Michael Blanz Vorstand

Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2018 folgende Personen an:

Dr. Lothar Weiler (Aufsichtsratsvorsitzender) Rechtsanwalt
Dr. Andreas Mayer (stv. Aufsichtsratsvorsitzender) StB/Rechtsanwalt
Dr. Josef Zellner Geschäftsführer

Geschäftsführer

Im Berichtszeitraum wurden Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von Euro 2.000,00 gewährt.

Weitere Angabepflichten nach dem Aktiengesetz

Das Grundkapital beträgt Euro 100.000,00 und ist in 100.000 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von Euro 1,00 je Aktie eingeteilt.

Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt Euro 7.000,00, Euro 3.500,00 für Abschlussprüfungsleistungen und Euro 3.500,00 für andere Bestätigungsleistungen.

 

Kempten, den 06.02.2019

Anton Vetter

Vorstandsvorsitzender

Michael Blanz

Vorstand

Anlagenspiegel

Aschaffungs-
Herstellungs-
kosten 01.012018
Zugänge Abgänge Umbuchungen Aschaffungs- Herstellungs-
kosten 31.12.2018
kumulierte
Abschreibungen
01.01. 2018
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 27.090,83 396,33 27.487,16 11.768,83
2. Geschäfts- und Firmenwert 117.712,02 117.712,02
3. Immaterielle Anlagewerte
27.090,83 118.108,35 145.199,18 11.768,83
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 147.630,33 19.858,01 12.403,99 155.084,35 120.619,33
Sachanlagen 147.630,33 19.858,01 12.403,99 155.084,35 120.619,33
174.721,16 137.966,36 12.403,99 300.283,53 132.388,16
Abschreibungen Geschäftsjahr Abgänge Umbuchungen kumulierte Abschreibungen 31.12.2018 Zuschreibungen Geschäftsjahr Buchwert 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.771,33 17.540,16 9.947, 00
2. Geschäfts- und Firmenwert 29.428,02 29.428,02 88.284,00
3. Immaterielle Anlagewerte
35.199,35 46.948,18 98.231,00
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.077,01 11.842,99 125.353,35 29.231,00
Sachanlagen 17.077,01 11.842,99 125.353,35 29.231,00
52.276,36 11.842,99 172.821,53 127.462,00

Bericht des Aufsichtsrats

Dr. Lothar Weiler, Aufsichtsratsvorsitzender der BV & P Vermögen AG

Haack Partnerschaftsgesellschaft mbB, Berliner Str. 219, 63067 Offenbach

Termin der Hauptversammlung:

29. April 2019 / 18:34 Uhr bis 18:44 Uhr

Inhaltliche Gliederung:

1. Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2018

2. Organisation der Aufsichtsratsarbeit (Sitzungen und Teilnahme)

3. Interessenskonflikte

4. Personalia Vorstand und Aufsichtsrat

5. Jahresabschlussprüfung 2018

6. Aufsichtsratsvergütung

Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat hat die Führung der Geschäfte durch den Vorstand in Erfüllung seiner gesetzlichen Beratungs- und Aufsichtsfunktion intensiv begleitet und kontinuierlich überwacht.

Maßstab für diese Überwachung waren Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Wesentliche Grundlage für die Erfüllung der gesetzlichen Überwachungsaufgabe waren die schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstands.

Dem Aufsichtsrat ist vom Vorstand insbesondere regelmäßig über die Unternehmensplanung, die Geschäftsentwicklung sowie wichtige Geschäftsvorfälle der Gesellschaft berichtet worden. Die aktuelle Situation des Unternehmens ist vom Aufsichtsrat regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrats auf Basis der schriftlichen und mündlichen Berichterstattung des Vorstands überprüft worden. Eine Erörterung insbesondere der Geschäftsentwicklung wurde in jeder Sitzung des Aufsichtsrats vorgenommen.

Der Vorstand ist seinen Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat vollständig nachgekommen. Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz und vom Aufsichtsrat an sie gestellten Anforderungen gerecht.

Zusätzlich zu den Berichten ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ergänzende Informationen und Auskünfte erteilen. Die vom Vorstand erteilten Berichte und sonstigen Informationen hat der Aufsichtsrat auf ihre Plausibilität hin überprüft sowie kritisch gewürdigt und hinterfragt.

Zwischen den Sitzungsterminen hat der Aufsichtsratsvorsitzende im regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand und hier insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden die Strategie erörtert und sich über den Gang der Geschäfte sowie wichtige Ereignisse informiert.

Neben den Themen der gesetzlichen Regelberichterstattung sind insbesondere folgende Themen intensiv beraten und geprüft worden:

a. Die Weiterentwicklung der Unternehmens- und Marketingstrategie

b. Die mittelfristige Personalbedarfs- und – bestandsentwicklung

c. Die Finanz-, Budget- und Liquiditätsplanung

d. Die Kosten- und Ertragslage

e. Die Risikosituation der Gesellschaft (insbesondere Finanzmarktrisiken)

f. Die Entwicklung im Geschäftsfeld „Fondsadvisory“

g. Die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung

Der Aufsichtsrat hat überwacht, dass der Vorstand rechtmäßig gehandelt hat und unter anderem anhand der Compliance-Vorschriften für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien gesorgt hat.

Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig vom Vorstand über das vom Vorstand eingerichtete Risikomanagement und Risikocontrolling berichten lassen. Die Berichte hierzu wurden dem Aufsichtsrat in seinen Sitzungen vom 24.04.2018, 13.09.2018 und 20.12.2018 vorgetragen und erläutert. Der Aufsichtsrat ist auf Grund seiner Prüfungen, die die Erörterungen externer Prüfungen einschließen, zu der Einschätzung gelangt, dass das Risikomanagement angemessen ist.

Organisation der Aufsichtsratsarbeit (Sitzungen und Teilnahme)

Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2018 in drei ordentlichen Sitzungen:

▪ am 24. April 2018

▪ am 13. September 2018

▪ am 20. Dezember 2018

Der Aufsichtsrat hatte beschlossen, gemäß § 110 Abs. 3 Satz 2 AktG im Geschäftsjahr 2018 drei Aufsichtsratssitzungen stattfinden zu lassen, davon mindestens eine in einem Halbjahr. Darüber hinausgehende außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates fanden nicht statt. Nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex lagen berichtspflichtige Vorgänge in Bezug auf die Häufigkeit der Sitzungsteilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 nicht vor.

Interessenskonflikte

Der Aufsichtsratsvorsitzende informiert, dass im Geschäftsjahr 2018 keine Sachverhalte vorlagen, die zur Annahme etwaiger Interessenskonflikte zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft veranlasst hätten.

Personalia Vorstand und Aufsichtsrat

Im Geschäftsjahr 2018 waren die Herren Anton Vetter (Vorstandsvorsitzender), wohnhaft in Untrasried, und Michael Blanz, wohnhaft in Sonthofen als Vorstände der Gesellschaft tätig.

Die Aufgaben des Aufsichtsrats erfüllten im Geschäftsjahr 2018 wie folgt:

Herr Dr. Lothar Weiler, Aufsichtsratsvorsitzender

Herr Dr. Andreas Mayer, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender

Herr Dr. Josef Zellner, Aufsichtsratsmitglied

Jahresabschlussprüfung 2018

Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der BV & P Vermögen AG am 06. Februar 2019 aufgestellt und dem Aufsichtsrat fristgerecht zusammen mit dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands vorgelegt.

Die von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer bestellte STG Schwäbische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Kaufbeuren hat den nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Abschlussprüfer hat seinen Bericht über Art und Umfang sowie über das Ergebnis seiner Prüfungen (Prüfungsberichte) dem Aufsichtsrat vorgelegt. Die genannten Abschlussunterlagen, die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und der Vorschlag des Vorstands für die Ergebnisverwendung wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt.

Der Aufsichtsrat hat die Vorlagen des Vorstands und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers seinerseits geprüft. Hierzu ließ sich der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie den Ergebnisverwendungsvorschlag eingehend von den Mitgliedern des Vorstandes erläutern. Fragen hierzu wurden ausführlich beantwortet.

Der an der Sitzung ebenfalls teilnehmende Abschlussprüfer hat darüber hinaus über seine Prüfungen, insbesondere seine Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen berichtet sowie die Prüfungsberichte erläutert. Die Prüfungsberichte und die Bestätigungsvermerke wurden zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und ebenso wie die Prüfungen selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfungen sowie zu den Prüfungsergebnissen einschloss. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und der Prüfungsberichte überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass die Prüfungsberichte – wie auch die vom Abschlussprüfer durchgeführten Prüfungen selbst – den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Prüfungen durch den Abschlussprüfer zu, da nach seiner Beurteilung keine Einwendungen gegen die Vorlagen des Vorstands zu erheben waren, den Jahresabschluss zu billigen.

Mit Billigung durch den Aufsichtsrat wurde der Jahresabschluss festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmte in seiner Einschätzung der Lage der Gesellschaft mit der des Vorstands in dessen Lagebericht überein.

Aufsichtsratsvergütung

Der Aufsichtsratsvorsitzende schlägt in Abstimmung mit seinen Aufsichtsratskollegen vor, die im Vorjahr beschlossenen Aufsichtsratsvergütungen auch für das laufende Geschäftsjahr 2019 beizubehalten.

Die Aufsichtsratsvergütungen 2018 in Höhe von gesamt 2.000 EUR wurden im Dezember 2018 nach erfolgter Rechnungsstellung an die Aufsichtsräte ausbezahlt.

Zum Abschluss seines Berichtes dankte der Aufsichtsrat den Mitgliedern des Vorstands und den Mitarbeitern der BV & P Vermögen AG für ihr Engagement im Geschäftsjahr 2018.

 

Kempten, den 29.04.2019

Der Aufsichtsrat

Dr. Lothar Weiler

Vorsitzender

sonstige Berichtsbestandteile

Unterhalb der Bilanz erfolgten keine Angaben

 

Kempten, den 06. Februar 2019

Anton Vetter

Vorstandsvorsitzender

Michael Blanz

Vorstand

Feststellung und Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde am 29.04.2019 festgestellt.

Die Ergebnisverwendung wurde in der Hauptversammlung am 29.04.2019 gemäß Vorschlag beschlossen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die BV & P Vermögen Aktiengesellschaft, Kempten

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BV & P Vermögen Aktiengesellschaft, Kempten – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

● entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2018 und

● vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

● identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

● gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

● beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

● ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

● beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

● beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

● führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Kaufbeuren, 26. April 2019

STG Schwäbische Treuhandgesellschaft
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Marz

Wirtschaftsprüfer

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