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Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Autobahnkreuz Kehdingen ab

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Ein Fährunternehmen ist mit seiner Klage gegen den Bau des geplanten Autobahnkreuzes Kehdingen im Zuge der A20 und A26 gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte die Klage am Dienstag für unzulässig.

Die Richter sahen keine Verletzung eigener Rechte des Unternehmens.

Streit um Verkehrsprojekt an der Elbe

Das geplante Autobahnkreuz Kehdingen südlich von Drochtersen in Niedersachsen soll künftig die A20 mit der A26 verbinden. Das Projekt ist Teil der umstrittenen Elbquerung, die durch einen Tunnel unter der Elbe ergänzt werden soll.

Geklagt hatte ein Fährunternehmen, das mehrere Kilometer elbaufwärts Fähren betreibt und wirtschaftliche Nachteile durch die neue Verkehrsverbindung befürchtet.

Gericht: Kein geschütztes Recht betroffen

Das Bundesverwaltungsgericht machte jedoch deutlich:
Das Unternehmen sei gar nicht klagebefugt.

Die geplante Straßenverbindung betreffe kein rechtlich geschütztes Interesse des Fährbetriebs.

Nach Auffassung der Richter konkurriert nicht das Autobahnkreuz selbst mit der Fährroute, sondern vielmehr der bereits genehmigte Elbtunnel.

Gerade zu diesem Tunnel habe das Gericht jedoch bereits früher entschieden, dass selbst mögliche wirtschaftliche Schäden oder sogar eine Existenzgefährdung des Fährunternehmens keine Verletzung eigener Rechte darstellen.

Wirtschaftliche Nachteile müssen hingenommen werden

Das Gericht stellte klar:
Zu den hinzunehmenden Folgen gehörten auch wirtschaftliche Unsicherheiten sowie mögliche Investitionsrisiken durch die Verkehrsplanung.

Das Fährunternehmen könne daraus keinen Anspruch ableiten, Infrastrukturprojekte zu stoppen.

Keine neuen Rechte durch Nebenbestimmungen

Auch mit weiteren Argumenten blieb die Klägerin erfolglos.

So verwies das Gericht darauf, dass bestimmte Nebenbestimmungen im Planfeststellungsbeschluss lediglich den Baubeginn einzelner Abschnitte regeln, jedoch nichts an der bereits bestehenden Genehmigungslage ändern.

Die Bestandskraft der Planungen für die Elbquerung bleibe davon unberührt.

Bundesbedarfsplan schützt keine Konkurrenten

Ebenfalls ohne Erfolg blieb der Einwand, das Projekt sei angeblich nicht ausreichend durch den Bundesbedarfsplan gedeckt.

Das Gericht betonte:
Der Bundesbedarfsplan für Fernstraßen entfalte keinen besonderen Schutz zugunsten privater Wettbewerber wie eines Fährunternehmens.

Weiterer Etappensieg für die A20

Mit dem Urteil erhält eines der größten norddeutschen Infrastrukturprojekte erneut juristische Rückendeckung.

Die A20 gilt als bedeutendes Verkehrsprojekt für Norddeutschland und soll langfristig die Küstenregionen besser anbinden sowie die überlasteten Verkehrsachsen entlasten.

Gegner kritisieren dagegen seit Jahren massive Eingriffe in Natur, Landschaft und bestehende Wirtschaftsstrukturen entlang der Elbe.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfte den Weiterbau der Planungen nun jedoch weiter beschleunigen.

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