Startseite Allgemeines Bundesrat berät über Pflegekompetenzgesetz – Mehr Befugnisse, weniger Bürokratie
Allgemeines

Bundesrat berät über Pflegekompetenzgesetz – Mehr Befugnisse, weniger Bürokratie

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
Teilen

In seiner nächsten Sitzung wird sich der Bundesrat mit dem vom Bundestag beschlossenen Pflegekompetenzgesetz befassen. Ziel des Gesetzes ist es, Pflegekräfte zu stärken, Bürokratie abzubauen und die pflegerische Versorgung in Deutschland zukunftssicher aufzustellen. Der Bundesrat entscheidet, ob er das nicht zustimmungspflichtige Gesetz passieren lässt oder den Vermittlungsausschuss anruft.

Mehr Verantwortung für Pflegekräfte

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Ausweitung medizinischer Befugnisse für Pflegefachkräfte. Diese sollen künftig bestimmte Leistungen eigenverantwortlich erbringen dürfen, die bisher ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Hierzu sollen in den kommenden Jahren verbindliche Leistungskataloge entwickelt werden.

Pflege auf mehr Schultern verteilen

Das Gesetz verfolgt das Ziel, die pflegerische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern. Innovative Wohn- und Versorgungskonzepte im ambulanten Bereich sollen durch neue Regelungen im Vertrags-, Leistungs- und Qualitätssicherungsrecht der Pflegeversicherung gefördert werden.

Zudem erhalten Kommunen künftig mehr Einfluss bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen.

Bürokratieabbau und einfachere Anträge

Ein weiterer Fokus liegt auf dem Abbau bürokratischer Hürden: Antragsverfahren und Formulare für Pflegeleistungen sollen deutlich vereinfacht werden. Auch Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, sollen leichter Zugang zu Präventionsangeboten erhalten.

Finanzielle Entlastung für Krankenkassen

Im Zuge des Gesetzes wurde ein Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen verabschiedet. Diese werden im Jahr 2026 von der Finanzierung des Innovationsfonds befreit, und ihre Verwaltungsausgaben gedeckelt, was Einsparungen von rund 100 Millionen Euro bringen soll.

Zudem sollen durch begrenzte Vergütungssteigerungen in Krankenhäusern weitere bis zu 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Die sogenannte Meistbegünstigungsklausel wird für 2026 ausgesetzt.


Verlängerte Regelung zu Kinderkrankentagen

Auch Familien profitieren vom neuen Gesetz: Die regelmäßige Inanspruchnahme von Kinderkrankentagen bleibt bestehen. Eltern können für jedes gesetzlich versicherte Kind unter zwölf Jahren weiterhin bis zu 15 Tage, Alleinerziehende sogar 30 Tage pro Jahr Kinderkrankengeld beantragen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

TGI AG Geschäftspartner, das wird den Aufsichtsbehörden aber garnicht gefallen Herr Péter Körmendi

FireShot Capture 119 – Besitzt du schon Gold_ – Willkommen am Ende...

Allgemeines

Die TGI kleidet sich in fremden Federn

Das die TGI AG aus Vaduz „irgendetwas mit Gold“ macht; ist allen...

Allgemeines

Zyklus-Apps im Datenschutz-Check: Wenn intime Gesundheitsdaten bei Werbekonzernen landen

  Menstruations-Apps speichern Angaben zu Schwangerschaft, Verhütung, Stimmung und Beschwerden. Eine Untersuchung...

Allgemeines

Komentar eines Strafrechtlers

Nach dem bisher öffentlich Bekannten halte ich zwölf Jahre Haft für vertretbar...