Startseite Allgemeines Bundesgerichtshof: Zusatzgebühren bei Darlehen für Unternehmen unzulässig
Allgemeines

Bundesgerichtshof: Zusatzgebühren bei Darlehen für Unternehmen unzulässig

Teilen

Der Bundesgerichtshof hat eine jahrzehntelange Übung der Banken als unzulässig verworfen. Das Gericht entschied, dass Banken von Unternehmern bei Abschluss eines Darlehensvertrages keine zusätzlichen „Bearbeitungsentgelte“ erheben dürfen. (Urt. v. 04.07.2017, Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16).

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen hatten die Banken und Sparkassen regelmäßig solche Zusatzkosten formuliert und erhoben. Es ist allerdings schon vor zwei Jahren entschieden worden, dass eine solche Klausel bei Verbrauchern unzulässig ist. Diese Rechtsprechung hat der BGH nun auf Unternehmenskredite ausgeweitet.

Firmen, die seit 2014 solche Gebühren bezahlt haben, können diese zurückfordern. Vorherige Ansprüche könnten verjährt sein.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

NATO-Gipfel in der Türkei: Kritik unerwünscht, Fassaden erwünscht

Knapp zwei Wochen vor dem NATO-Gipfel in Ankara läuft in der Türkei...

Allgemeines

WM Spiele heute Abend

Die Gruppenphase nimmt langsam Fahrt auf, und heute stehen zwei spannende Duelle...

Allgemeines

Flamingos gegen Beton – Albaniens neuer Nationalsport

Noch vor einem Jahr schwebte Albaniens Premier Edi Rama wie ein politischer...

Allgemeines

Und dann hast du bald kein Personal mehr

Zank über Drogentests in französischen Ministerien Frankreich verschärft den Kampf gegen Drogen...