Unser Mehrwertwissen für Sie - 18. April, 2024

Briese haftet für Prospektfehler, sogar Roelf Briese persönlich

In einem Prospekthaftungsverfahren verurteilt das Oberlandesgericht Oldenburg als Prospekthaftenden Roelf Briese, den Inhaber der Briese Schifffahrt Gruppe. Anleger erhalten ihre Einlage zurück und werden so gestellt, als hätten sie die Beteiligung an der Briese Schifffahrt GmbH & Co. KG MS „Wangerooge“ nicht gezeichnet.

Das Oberlandesgericht Oldenburg geht in seiner Entscheidung davon aus, dass die prognostizierten Betriebskosten unrealistisch waren. Es gab hinreichende Anzeichen, dass ,anders als im Prospekt für die Jahre 2008 und 2009 prognostiziert, die Betriebskosten deutlich steigen würden. In den Jahren 2005 bis 2007 waren die Gehälter der Schiffsbesatzungen wegen der weltweiten Ausdehnung der Schiffsflotten und wegen des Mangels an geeignetem Personal deutlich gestiegen. So kam das Oberlandesgericht in Oldenburg dann zu der Erkenntnis, dass die Reedereiüberschüsse, die im Prospekt vorhergesagt waren, von vornherein illusorisch waren.

Im Rahmen von Prospekthaftungsansprüchen haften die Prospektverantwortlichen, in diesem Falle gehört dazu der Chef der Briese Schifffahrt Gruppe, Roelf Briese.

Quelle:Jochen Resch

 

Leave A Comment

Nach oben