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Nach dem tödlichen Angriff auf den Christopher Street Day in Berlin rücken die Sicherheitsbehörden und die islamistische Szene der Hauptstadt stärker in den Fokus. Der Tatverdächtige Abdul B. soll nach Angaben der Berliner Innensenatorin Iris Spranger zeitweise einer salafistischen Gruppe angehört haben, die weitere Anhänger angeworben habe.

Spranger sagte im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses, bei dem Mann sei seit 2021 ein zunehmender Radikalisierungsprozess festzustellen gewesen. Dem Berliner Verfassungsschutz sei Abdul B. seit November 2021 bekannt gewesen. Seitdem habe er sich in der salafistischen Szene bewegt.

Der Tatverdächtige war nach Angaben der Behörden nicht nur dem Verfassungsschutz bekannt. Auch bei der Polizei soll er seit 2019 mehrfach aufgefallen sein, unter anderem wegen Delikten wie Körperverletzung, Betrug, Raub und Beleidigung. Bei dem Anschlag auf die LGBTQ-Veranstaltung wurde eine Frau getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt.

Berlins Innensenatorin verwies zugleich auf die Dimension der salafistischen Szene in der Hauptstadt. Nach ihren Angaben werden in Berlin rund 1.250 Personen dieser Szene zugerechnet, davon etwa 350 als gewaltorientiert. Insgesamt zähle der Verfassungsschutz 2.590 Islamisten in Berlin.

Spranger erklärte, die salafistische Szene habe sich in den vergangenen Jahren stärker ins Private und ins Internet verlagert, sei zuletzt aber wieder sichtbarer geworden. Zudem seien in den vergangenen zwei Jahren erneut mehr Ausreisen in Kampfgebiete des sogenannten Islamischen Staates geplant oder beworben worden. Die Senatorin kündigte an, den gesamten Vorgang umfassend aufzuarbeiten und Transparenz herzustellen.

Auch Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel äußerte sich im Ausschuss zu dem Fall. Nach ihren Angaben hatte die Polizei Abdul B. Mitte Mai nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft als „Hochrisikofall“ eingestuft. Danach sei er observiert, per Kamera überwacht und sein Telefon abgehört worden.

Gleichzeitig verteidigte Slowik Meisel das Vorgehen der Polizei. Man habe keine Hinweise gefunden, die eine Prognose ermöglicht hätten, auf deren Grundlage eine Fußfessel oder Präventivhaft rechtlich durchsetzbar gewesen wäre. Eine lückenlose Observation rund um die Uhr sei kaum möglich und werde nur dann durchgeführt, wenn sehr konkrete Hinweise auf eine bevorstehende Straftat vorlägen.

Die Polizeipräsidentin warnte zudem vor falschen Erwartungen an Überwachungsmaßnahmen. Selbst eine enge Begleitung könne nicht jede Tat verhindern. Wenn ein Verdächtiger etwa in einen Bus steige, könne das Landeskriminalamt im Auto dahinter eine Tat im Bus nicht zwangsläufig verhindern. Observation sei deshalb kein Allheilmittel.

Der Anschlag hat auch außerhalb Deutschlands Bestürzung ausgelöst. Vor der deutschen Botschaft in Wien fand am Mittwochabend eine Mahnwache statt. Mehrere Hundert Menschen legten Blumen und Kerzen nieder und hinterließen Botschaften wie „Zusammen sind wir am stärksten“ oder „Liebe darf kein Feindbild werden“.

Die Obfrau der HOSI Wien, Ann-Sophie Otte, sagte, die Mahnwache solle Solidarität mit Berlin ausdrücken und daran erinnern, dass queere Menschen weiterhin gefährdet seien. Zugleich warnte sie davor, sich durch Gewalt aus dem öffentlichen Raum verdrängen zu lassen. Pride-Veranstaltungen arbeiteten eng mit Behörden zusammen, Sicherheit habe höchste Priorität. Ihre Botschaft: „Lassen wir uns nicht unsichtbar machen.“

Der Fall wirft nun mehrere Fragen zugleich auf: Wie gehen Behörden mit bekannten Gefährdern um? Welche rechtlichen Grenzen bestehen bei Überwachung und Präventivmaßnahmen? Und wie können queere Veranstaltungen geschützt werden, ohne dass das offene, sichtbare und demokratische Leben eingeschränkt wird?

Bis zur abschließenden rechtlichen Bewertung gilt für Abdul B. die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen und die angekündigte Aufarbeitung durch die Berliner Behörden werden zeigen müssen, ob Warnsignale übersehen wurden – oder ob der Fall vor allem die Grenzen staatlicher Gefahrenabwehr offenlegt.

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