Biomassekraftwerk Papenburg: Ausgerutscht Herr Denkhaus?

Es ist die übliche Vorgehensweise des Insolvenzverwalters. Zunächst einmal bestreitet er fast immer grundsätzlich alle Anmeldungen zur Insolvenztabelle der Anleger. Wohl wissend, dass der eine oder andere Anleger sich das dann auch nicht gefallen lassen wird. Oft nehmen Insolvenzverwalter dann befreundete Kanzleien, die man gerne auch etwas Geld verdienen lässt, denn bezahlen muss das ja nicht der Insolvenzverwalter, wenn er eine Klage verliert, wie hier zum Beispiel, sondern das wird aus der vorhandenen Masse bezahlt, und die beträgt unserer Kenntnis nach über 30 Millionen Euro. Es handelt sich also um viel Geld, das Anwälte da verdienen können. Nun aber hat ein Anleger Anfang April 2017 ein interessantes Urteil erstritten. Er hatte wohl seine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet, Insolvenzverwalter Denkhaus hatte das aber anscheinend abgelehnt. Nun hat ihn das Landgericht Göttingen verpflichtet, die Forderung zur Insolvenztabelle anzunehmen. Damit dürfte der Anleger hervorragende Chancen haben, einen sehr großen Teil seines eingezahlten Kapitals wiederzubekommen. Prima!

7 Comments

  1. IK Sonntag, 07.05.2017 at 07:13 - Reply

    Der Denkhaus, der im Kurhaus hier auf Juist immer so im Mai mit seiner Truppe, den jeweis aktuellen Ehefrauen / trophy wifes / girlies sowie Kind & Kegel aufläuft? Und sich, wie man so hört, eine gaaaaaanz laaaaange Tagesordnung gibt, damit das Finanzamt auch die Kosten anerkennt (so sagen das zumindest seine Leute und fahren sich über den Mund, wenn einer Ausflug oder Urlaub sagt)? Dafür ein Brückentag Wochenende auswählt, also meist Vatertag? Soll eine sehr muntere Truppe zu sein, sagen alle, die mit denen zu tun haben und sehr arbeitsam, offensichtlich.

  2. Karsten Montag, 01.05.2017 at 15:01 - Reply

    Öffentlicher Druck, den Sie über das Internet machen wollen?

    Den haben Sie doch schon Ende 2014 machen wollen: https://www.diebewertung.de/madsack-verlag-hannover-verklagt-die-eev-ag-den-verlag-auf-20-millionen-euro-schadensersatz/

    Und 2015: https://www.diebewertung.de/was-steckt-hinter-dem-systematischen-vernichtungsversuch-gegen-die-eev-ag-eine-kriminelle-banden-ueber-die-berichtet-wurde-in-den-medien-was-will-die-bande-erreichen/

    Und 2016: https://www.diebewertung.de/kriminelle-bande-entlarvt-sich-immer-mehr-selber/

    Aber im Ergebnis: Null.
    Von „krimineller Bande“, wie SIE hier geschriben haben: nix zu sehen und das, obwohl sich nach Ihren Worten die Staatsanwaltschaft mit der Sache beschäftigt.

    Massnahmen der EEV gegen die HAZ und Herrn Heitmann: vom Gericht abgeschmettert worden.

    Ende 2016 haben Sie noch von einer Verschwörung geschrieben, nach der DANPOWER Kaäufer des Kraftwerks geworden sei. Dabei waren Käufer ganz andere. Irgendwie bringen Sie seit Jahren keine belastbaren Fakten unter ihre Geschichten.

    Anmerkung der Redaktion:

    Sie vermischen dort Dinge, kann ich nachvollziehen wenn man den Vorgang nicht en Detail kennt. Genau diese Dinge die Sie dort aufzählen haben doch zur Situation der Anleger geführt. Damit befasst sich doch die Staatsanwaltschaft in Braunschweig seit fast 3 Jahren. Uns geht es um die zivilrechtliche Seite des Vorganges. Schauen Sie sich doch die Berichte der HAZ einmal genau an. Herr Heitmann hat doch zum Beispiel beim Wert des Kraftwerkes, ob bewusst oder unbewusst oder schlecht informiert, wissen wir nicht von ganz anderen werten ausgegangen ist als es tatsächlich war. Genau das lieber Kommentarverfasser, wissen wir doch heute und können das an Hand des beim Verkauf des Karftwerks erzielten Kaufpreises jetzt nicht nur vermuten sondern beweisen. Kontenstände beim Insolvenzverwalter lügen nicht. Ganz klar die Zeit hat hier für uns gearbeitet. Das Wissen von heute hatten wir Damals eben nicht. Damals haben wir Dinge behauptet die richtig waren, aber schwer beweisbar. Heute beweist der Verlauf des Insolvenzverfahrens unsere damaligen Berichte. Vielleicht hat so mancher Bericht von uns auch einen zu billigen Verkauf verhindert.

    • Karsten Montag, 01.05.2017 at 15:51 - Reply

      Neeeeiiiiiin, Sie irren und stellen fehlerhaft dar:
      ich habe Sie lediglich mit einigen der früheren Meldungen zitiert, und nichts vermischt.

      Weiter habe ich festgestellt, dass die Meldungen teilweise schlicht falsch waren.

      Und damit entstehen bei mir sehr erhelbliche Zweifel daran, dass ihre Ankündigung von „öffentlichem Druck“ spürbar umgesetzt wird, geschweige denn etwas bringt.

      Denn die letzten Jahre haben da gar nichts gebracht.

      Anmerkung der Redaktion:
      Man merkt Sie stecken nicht im Thema, trotzdem ich erkläre es Ihnen gerne nochmals. Damals gab es viele Vermutungen, Verdächtigungen und Falschberichterstattungen. Das war zu dieser Zeit nicht beweisbar. Wie wollen Sie beweisen das ein Kraftwerk nicht 9 Millionen sondern 30 Millionen WERT hat? Geht doch nur über ein Gutachten, das würde dann aber wieder als Gefälligkeitsgutachten abgewertet, also Sinnlos. Nun haben wir die Situation das man beweisen kann, durch einen tatsächlichen Verkauf, den des Insolvenzverwalters, was das Kraftwerk immer WERT war. Sie diskutieren dich auch völlig gegen die Anlegerinteressen, denn die haben aus unserer Sicht einen Anspruch auf das Geld was beim Insolvenzverwalter auf dem Konto liegt. Genau das Geld sollen die Anleger dann bitte auch haben. Das lieber Kommentator hat mit der Vergangenheit nichts zu tun. Wir reden von der Gegenwart .Zeigen Sie mir doch bitte einmal einen Bericht der HAZ mit dem Inhalt was der Verkauf des Kraftwerkes eingebracht hat auf das Konto des Insolvenzverwalters? Ich kenne keinen. Klar denn dann würde die HAZ unsere Berichterstattung nachträglich bestätigen und die eigene Berichterstattung dann ins Abseits stellen. Zeigen Sie mir bitte einen solchen Bericht.

      • Karsten Montag, 01.05.2017 at 16:21 - Reply

        Fakt ist, dass ihre – von mir zitierten – Berichte aus 2014 – 2016 teilweise völlig falsch waren, mehr Schein als Sein, Schall und Rauch. Insofern bleibe ich bei meienr Einschätzung: der von Ihnen in Aussicht gestellt „öffentliche Druck“ wird so wenig bringen wie zuvor.

        Und nur sehr hilfsweise:
        ob die HAZ oder NOZ irgendwas über die EEV AG berichten, ist doch nicht unser beider Angelegenheit. Sondern deren Freiheit. Bericht oder nicht: damit wird nix bewiesen – ausser vielleicht mangelndes Interesse an der EEV.

        Und ganz zum schluss:
        der IV wird das Geld schon noch auszahlen. Ist wie bei jedem Insolvenzverfahren immer nur eine Frage der Zeit.

        Anmerkung der Redaktion:
        Sorry, aber Sie haben den Knall noch nicht mibekommen, um das mal dratisch zu sagen. Der Insolvenzverwalter versucht alle Anleger ausrutschen zu lassen. Darum geht es lieber Kommentator. Nicht mher aber auch nicht weniger. Machen Sie sich doch bitte einmal Gedanken darüber, wer das Geld bekommen wird, wenn dann am Ende -nachdem viele Anwälte Geld verdient haben Dank des Insolvenzverwalters-noch Millionen übrig sein werden! Na irgendeine IDEE? Schauen Sie sich doch die Stumme HAZ einmal an die sich so vehement für Anlegerinteressen eingesetzt hat, angeblich! Jetzt wo es wirklich gilt Anlegergelder zu retten und zurückzuholen, da schweigt die HAZ. Opportunismus oder wie nennt man das? Ist Ihnen nicht bekannt, das Anleger ihre Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter Denkhaus einklagen müssen? Wie wollen Sie aber, bitte sagen Sie mir das Klug wie Sie sind, dann Geld aus der Insolvenzmasse bekommen, wenn Ihre Forderung nicht in der Insolvenztabelle ist? Na, auf die Antwort bin ich jetzt aber gespannt.

        • Karsten Montag, 01.05.2017 at 16:52 - Reply

          Erstmal zur Weiterbildung: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/

          Da kann man nachlesen, wie Insolvenzen generell geregelt sind. Da gibt es auch Regelungen zur Feststellung und Verteilung von Forderungen und zur Vergütung und zur Überwachung der Insolvenzplanerfüllung.

          Sofern also irgendjemand belastbare Beweise hätte, dass der IV bestimmte Gläubiger bewusst oder unbewusst benachteiligt oder sich ausserhalb der Vergütungsregelung am Vermögen der Gläubiger zum eigenen Vorteil bedient, kann man sich an das für die Insolvenz zuständige Gericht wenden. Und falls – wie Sie andeuten – der IV Denkhaus hier in mehreren Punkten gegen die Insolvenzordnung verstossen hätte, dann würde das Gericht Konsequenzen ziehen.

          Da Sie sich ja für die Interessen der Gläubiger einsetzen wollen: legen Sie doch einfach bei Gericht die Beweise vor. Dafür braucht man keine IG.

          Oder fragen Sie den Denkhaus bzw. das Gericht doch einfach mal zu den Punkten, die Ihnen am Herzen liegen und unklar zu sein scheinen.

          Mein Eindruck beim Lesen der Berichte und Ihrer Kommentare ist eher der, dass es diese belastbaren Beweise gar nicht gibt. Sondern nur schlechte Laune.

          Anmerkung der Redaktion:
          Verstehen kommt von etwas verstanden haben, davon sidn SIE leider ganzw eit entfernt, soweit wie die HAZ den Anlegern zu helfen. Gehen Sie davon aus, das wir natürlcih in Richtung Insolvenzverwalter udnd em zuständigen Gericht gehen bzw. gegangen sind. Genau deshalb bedarf es a einer starken Gemeinschaft wie der IG.

          Was denken Sie, bei ihrem fundamentalen Wissen, wie gross das Interesse des Insolvenzverwalters ist die Anleger zu befriedigen? Sie kenenn ads System der Insolvenzverwalter in Deutschland nicht. Das Biomasskraftwerk ist eine Cash COW für den Insolvenzverwalter und seine Helferlein wo man sich über Jahre an den Kosten dafür Geund stoßen kann. Das ist die Wahrheit.

          Es verlangt doch auch keiner von Ihnen das Sie mit uns einer Meinung sind und das Sie der IG beitreten. Das ist Jedem seine freie Entscheidung. Sie sollten sich allerdings einmal intensiver mit dem Voragng befassen, denn Ihr Halbwissen und Nichtwissen ist schon eklatant, und gefährlich.

          • Karsten Montag, 01.05.2017 at 17:20

            1. Ohne Insolvenz keine IV. Mein Eindruck ist, dass man sich eher mal bei denjenigen beschweren sollte, die den Laden an die Wand gefahren haben.

            2. Einer „starken Gemeinschaft wie der IG“ bedarf es genau nicht, wenn man Behauptungen durch Vorlegen von Beweisen vor Gericht erhärten kann. Das kann man ganz alleine, grosses Mädchen. Gemeinschaft brauche ich, wenn ich die Risiken und Kosten verteilen will. Für die IG wurde doch auch schon vor längerem geworben.

            Anmerkung der Redaktion:
            Sie wollen es nicht verstehen so habe ich den Eindruck. Es macht auch wenig Sinn mit Ihnen zu weiter diskutieren, denn Sie haben es nicht verstanden oder wollen es nicht verstehen. Es gab von unserer Seite keien IG die wir unterstützen wollten, auch da muss ich Sie enttäuschen. Ihnen noch einen schönen 1. Mai 2017.

  3. Lothar Wurth Montag, 01.05.2017 at 12:10 - Reply

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Frage : Wie wollen Sie gegen diese beteiligten krimminellen Verursacher vorgehen ?
    Bitte geben Sie mir hierzu Mitteilung !

    Antwort der Redaktion:
    Gerne, wir kennen den Vorgang von Beginn an, nicht die Geschichte der EEV AG aber die kriminellen Handlungen, wie Sie es nennen. Wir sind aber kein Gericht um mögliche kriminellen Handlungen zu ahnden. Uns geht es nur um die zivilrechtliche Seite, darum das Anleger ihr Geld wiederbekommen. Wichtig ist dabei öffentlicher Druck, den können wir über unsere Internetplattformen machen. Je stärker die IG ist, umso mehr werden die Schuldigen verstehen, das hier eine Einigung besser ist als jahrelang sich einer öffentlichen Diskussion zu stellen.Natürlich, und da haben Sie bitte Verständnis, wollen wir hier nicht alle Karten offenlegen. Wir brauchen auch den einen oder anderen Überaschungsmoment.

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