Bilanziell überschuldet: Behn & Langhoff Projektentwicklung UG (haftungsbeschränkt), Stralsund

Behn & Langhoff Projektentwicklung UG (haftungsbeschränkt)

Stralsund

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Umlaufvermögen 600.715,13 453.220,40
B. Rechnungsabgrenzungsposten 1.650,00 0,00
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 75.856,30 51.325,27
Bilanzsumme, Summe Aktiva 678.221,43 504.545,67

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 1.700,00 1.700,00
C. Verbindlichkeiten 676.521,43 502.845,67
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 496.778,68 481.610,12
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 179.742,75 21.235,55
Bilanzsumme, Summe Passiva 678.221,43 504.545,67

Anhang

zum

31. Dezember 2020

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.
Im vorliegenden Jahresabschluss sind die Vorschriften des BilMoG angewendet worden.

2. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 (2) Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahr überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind , berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Im einzelnen wurde wie folgt bewertet:

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.

Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen wurden linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800 wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Waren werden zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

Es ergaben sich nur geringe Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen. In Bezug auf die Abgrenzung von latenten Steuern wurden deshalb die größenabhängigen Erleichterungen des
§ 274a Nr. 5 HGB angewendet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 (2) HGB.

4. Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:
Das Jahresergebnis ergibt einen Jahresfehlbetrag von -24.531,03
Einschließlich des Verlustvortrages in Höhe von -52.325,27   ergibt sich ein Betrag von -76.856,30 der zu verwenden ist.
Auf neue Rechnung werden -76.856,30 vorgetragen.

5. Sonstige Pflichtangaben

Eine Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 InsO liegt nicht vor, da im Anlagevermögen stille Reserven vorhanden sind sowie eine Liquiditätszusicherung der Gesellschafter gegeben ist.

Die Geschäftsführung erfolgte während des abgelaufenen Geschäftsjahres durch
Herrn Frank Behn.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte anzunehmen.

gez. Frank Behn
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.08.2021 festgestellt.

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