Bilanz: Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG

Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

AKTIVA

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.775.300,00 10.937.800,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.782.497,95 21.827.513,75
3. Beteiligungen 324.666,67 364.666,67
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 11.086.000,00 11.086.000,00
5. Sonstige Ausleihungen 2.597.000,00 400.000,00
25.565.464,62 44.615.980,42
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.393.558,00 10.887.936,96
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3.101.433,10 2.325.413,10
3. sonstige Vermögensgegenstände 0,00 25.500,00
7.494.991,10 13.238.850,06
II. Guthaben bei Kreditinstituten 985.648,00 1.253.208,81
8.480.639,10 14.492.058,87
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 250,00 250,00
D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER VERLUSTANTEIL DER KOMMANDITISTIN 30.726.620,96 7.250.251,42
64.772.974,68 66.358.540,71

PASSIVA

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin 0,00 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditistin
1. Kommanditkapital (Kapitalkonto I) 2.500.000,00 2.500.000,00
2. Verlustvortragskonten (Kapitalkonto III) -33.226.620,96 -9.750.251,42
-30.726.620,96 -7.250.251,42
III. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER VERLUSTANTEIL DER KOMMANDITISTIN 30.726.620,96 7.250.251,42
0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. sonstige Rückstellungen 318.630,60 274.835,00
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Anleihen 50.000.000,00 50.000.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 39.627,90 76.558,65
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 13.472.159,26 15.769.939,42
4. sonstige Verbindlichkeiten 942.556,92 237.207,64
davon aus Steuern: EUR 24.134,84 (Vj. EUR 227.490,06)
64.454.344,08 66.083.705,71
64.772.974,68 66.358.540,71

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020

2020 2019
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 82.848,16 0,00
2. sonstige betriebliche Erträge 0,00 321,42
3. sonstige betriebliche Aufwendungen -9.073.258,97 -525.627,94
4. Betriebsergebnis -8.990.410,81 -525.306,52
5. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 2.112.254,91 2.396.054,88
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 1.336.234,91 (Vj. EUR 1.620.034,88)
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 592.700,00 448.750,00
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 592.700,00 (Vj. EUR 448.750,00)
7. Abschreibungen auf Finanzanlagen -13.617.313,49 0,00
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.573.600,15 -3.649.298,30
davon an verbundene Unternehmen: EUR -1.018.250,15 (Vj. EUR -1.093.948,26)
9. Finanzergebnis -14.485.958,73 -804.493,42
10. Jahresfehlbetrag -23.476.369,54 -1.329.799,94
11. Belastung auf Kapitalkonten 23.476.369,54 1.329.799,94
12. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

I. Allgemeine Angaben

1. Sitz, Firma und Handelsregister

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 101129 eingetragen und hat ihren Sitz in München, Zirkus-Krone-Straße 10, 80335 München. Die Firma lautet „Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG“.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Dabei werden die für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 246 bis 256a HGB beachtet sowie die Vorschriften der §§ 264 bis 288 HGB und die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages angewendet. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 i. V. m. § 264a Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Mit Datum vom 17. März 2015 hat die Gesellschaft den Antrag gestellt, von ihr ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen zum Handel am regulierten Markt der Luxemburger Börse (Bourse de Luxembourg) zuzulassen. Das Listing erfolgte am 31. März 2015. Die Bourse de Luxembourg zählt zu den organisierten Märkten i. S. d. Finanzmarktrichtlinie. Bei der Gesellschaft handelt es sich demnach seit März 2015 um ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen i. S. d. § 264d HGB.

Die Gesellschaft gilt gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB i. V. m. § 264a HGB und § 264d HGB als große Kapitalgesellschaft.

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert beibehalten. Ausgenommen hiervon ist die Going-Concern-Annahme. Da am 16. Februar 2022 Insolvenzantrag gestellt wurde und derzeit nicht von einer Sanierung ausgegangen wird, wird bei der Bewertung nicht mehr von der Fortführung nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen und zu Zerschlagungswerten bewertet.

Für die in der Bilanz ausgewiesenen Anleihen bestehen Rangrücktrittserklärungen. Die Gläubiger der Namens- und Inhaberschuldverschreibungen können ihre Forderungen aus den Schuldverschreibungen nicht geltend machen, soweit dadurch bei der Gesellschaft Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten würde.

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des § 264c Abs. 2 HGB.

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert beibehalten.

II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet, sofern von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die zum Erstellungszeitpunkt erkennbar waren. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Finanzanlagen

Die Entwicklung des Finanzanlagevermögens des Geschäftsjahres 2020 ist in dem nachfolgenden Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2020 dargestellt.

Die Gesellschaft ist mit mindestens 20 % an den nachfolgenden Unternehmen beteiligt (Angabe über den Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB):

Firma Sitz Anteil am Kapital Eigenkapital 31.12.2020 Jahresergebnis 2020
% EUR EUR
Unmittelbare Beteiligungen Inland
Green City Energy Windpark Altertheim GmbH & Co. KG München 100,0 2.704.304,70 -305.901,69
Green City Energy KWP II Wasserkraft Italien GmbH München 100,0 313.549,86 1.240,09
GCE Kraftwerkspark II Invest Frankreich GmbH München 100,0 1.600.369,83 -28.884,66
Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH Ettenheim 49,0 -6.574.326,95 -814.158,38
Mittelbare Beteiligungen Ausland
EN Vallesina S.r.l. Belluno, Italien 100,0 90.194,00 42.199,00
Energetica S.r.l. Rivoli, Italien 100,0 938.039,00 -387.274,00

Im August 2020 wurden alle Anteile an der Green City Energy Windpark Ravenstein GmbH & Co. KG an einen externen Käufer veräußert. Aus dem Verkauf wurde ein Gewinn von TEUR 68 erzielt.

Die Ausleihungen beinhalten ein an die Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH gewährtes Darlehen über TEUR 11.086. Das Darlehen wird mit 7 % p.a. verzinst und ist im Dezember 2033 endfällig.

Darüber hinaus wurden der Green City Energy KWP II Wasserkraft Italien GmbH vier Darlehen über insgesamt TEUR 11.985 zu 4,7 % bzw. 5,0 % und einer Endfälligkeit im September 2034 gewährt. Im Jahr 2020 wurden hiervon TEUR 705 getilgt und TEUR 3.617 einer Wertberichtigung unterzogen. Das Darlehen valutiert zum 31. Dezember 2020 in Höhe von TEUR 10.400, wovon nach Berücksichtigung der o.a. Wertberichtigung TEUR 6.783 bilanziert werden.

Weiterhin erhielt die GCE Kraftwerkspark II Invest Frankreich GmbH ein Darlehen über TEUR 6.547 mit einem Zinssatz von 4,7 %, das im Juli 2020 inklusiver der Zinsforderungen vollständig getilgt wurde.

Die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG erhielt daneben ein Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 6.146 zu 8 % und einer Endfälligkeit im Dezember 2023. Die Green City Energy Windpark Projektentwicklungs GmbH & Co. KG erhielt ein Darlehen über TEUR 3.854 zum selben Zinssatz und gleicher Fälligkeit. Beide Darlehen wurden zum 31. Dezember 2020 einer 100 %igen Wertberichtigung unterzogen.

Die unter den sonstigen Ausleihungen ausgewiesenen TEUR 2.597 betreffen eine geleistete Anzahlung an die GCE Kraftwerkspark I GmbH für den Erwerb der Anteile an der Jura Öko-Energie GmbH & Co. KG.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten in Höhe von TEUR 3.173 (Vj. TEUR 7.711) Forderungen gegen die Kommanditistin. Diese betreffen ein Darlehen in Höhe von TEUR 2.967 (Vj. TEUR 7.035), hieraus resultierende Zinsforderungen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 470) sowie Forderungen aus Kostenübernahmen in Höhe von TEUR 182 (Vj. TEUR 182) und ein Verrechnungskonto in Höhe von TEUR 24 (Vj. TEUR 24).

Das Darlehen wurde im Jahr 2020 aufgestockt und ist unbefristet. Im laufenden Jahr 2020 wurde das Darlehen in Höhe von TEUR 4.797 und die daraus resultierenden Zinsforderungen in Höhe von TEUR 758 wertberichtigt.

Die übrigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Zinsforderungen im Zusammenhang mit den Ausleihungen an die Green City Energy KWP II Wasserkraft Italien GmbH. Zinsforderungen gegen die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG in Höhe von TEUR 1.634 und gegen die Green City Energy Windpark Projektentwicklungs GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 1.233 wurden im laufenden Geschäftsjahr vollumfänglich aufwandswirksam wertberichtigt.

Die Fälligkeiten der Forderungen ergeben sich aus der folgenden Aufstellung:

Laufzeit Gesamt
< 1 Jahr > 1Jahr
Art der Forderung in Euro in Euro in Euro
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.393.558,00 0,00 4.393.558,00
(Vorjahr) (3.852.936,96) (7.035.000,00) (10.887.936,96)
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3.101.433,10 0,00 3.101.433,10
(Vorjahr) (2.325.413,10) (0,00) (2.325.413,10)
Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr) (25.500,00) (0,00) (25.500,00)
Summe 7.494.991,10 0,00 7.494.991,10
(Vorjahr) (6.203.850,06) (7.035.000,00) (13.238.850,06)

3. Latente Steuern

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Zusätzlich werden, soweit möglich, steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wäre in der Bilanz als passive latente Steuer anzusetzen. Im Falle einer Steuerentlastung besteht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht.

In Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 HGB wird der über den Saldierungsbereich hinausgehende Überhang aktiver Steuerlatenzen nicht bilanziert. Aktive latente Steuern resultieren aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die Bewertung der Steuerlatenzen erfolgt mit einem (Gewerbe-)Steuersatz in Höhe von 17,15 %.

4. Eigenkapital

Der Posten „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin“ ist durch aufgelaufene bilanzielle Verluste, die die Kapitaleinlage der Kommanditistin übersteigen, entstanden. Wir verweisen auf die Ausführungen unter Punkt I. des Anhangs. Die zum Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditistin beträgt EUR 2.500.000,00. Die Hafteinlage war zum Stichtag vollständig erbracht.

5. Sonstige Rückstellungen

Die bilanzierten sonstigen Rückstellungen betreffen die ausstehenden Kosten für die Erstellung und Prüfung der Einzel- und Konzernabschlüsse der Jahre 2019 bis 2020 sowie Kosten der Offenlegung.

6. Verbindlichkeiten

Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten:

Gesamtbetrag Restlaufzeit
31.12.2020 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Art der Verbindlichkeit EUR EUR EUR EUR
Anleihen 50.000.000,00 0,00 31.965.000,00 18.035.000,00
(Vorjahr) (50.000.000,00) (0,00) (31.965.000,00) (18.035.000,00)
– davon konvertibel 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr) (0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 39.627,90 39.627,90 0,00 0,00
(Vorjahr) (76.558,65) (76.558,65) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 13.472.159,26 3.472.159,26 10.000.000,00 0,00
(Vorjahr) (15.769.939,42) (5.624.139,42) (10.145.800,00) (0,00)
Sonstige Verbindlichkeiten 942.556,92 942.556,92 0,00 0,00
(Vorjahr) (237.207.64) (237.207,64) (0,00) (0,00)
– davon aus Steuern 24.134,84 24.134,84 0,00 0,00
– (Vorjahr) (227.490,06) (227.490,06) (0,00) (0,00)
Summe 64.454.344,08 4.454.344,08 41.965.000,00 18.035.000,00
(Vorjahr) (66.083.705,71) (5.937.905,71) (42.110.800,00) (18.035.000,00)

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 42 (Vj.TEUR 42) enthalten. Diese betreffen die Geschäftsführungsvergütung der Green City Energy Kraftwerke GmbH in Höhe von TEUR 42 für das 4. Quartal 2020 und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Daneben bestehen gegenüber Verbundunternehmen Darlehen in Höhe von TEUR 13.000 für 7 % p.a. und in Höhe von TEUR 196 für 6 % p.a. Ein Darlehen wurde im Juni 2020 bis 2022 verlängert. Ein weiteres Darlehen mit Laufzeit bis 31.03.2021 wurde in 2020 in Höhe von TEUR 2.431 getilgt. Die verbliebene Restschuld von TEUR 196 wurde per Juni 2021 zurückgezahlt.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert.

IV. Sonstige Angaben

1. Persönlich haftende Gesellschafterin

Komplementärin ist die Green City Energy Kraftwerke GmbH, München, mit einem Stammkapital in Höhe von TEUR 25. Sie ist an der Gesellschaft ohne Kapitaleinlagen beteiligt.

Die Green City Energy Kraftwerke GmbH hat am 15. März 2022 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht in München gestellt. Das Amtsgericht München hat Herrn Oliver Schartl von der Kanzlei Müller Heydenreich Bierbach und Kollegen zum Insolvenzgutachter bestellt.

2. Abschlussprüferhonorar

Das Abschlussprüferhonorar einschließlich Auslagenersatz beinhaltet folgende Leistungen:

TEUR
Abschlussprüferleistungen 198
Andere Bestätigungsleistungen 0
Steuerberatungsleistungen 0
sonstige Leistungen 14
Summe 212

3. Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen

Die Gesellschaft unterhält Beziehungen zu nahestehenden Personen insbesondere in den Bereichen:

Bezug von Dienstleistungen

Ausleihungen und Beteiligungstransaktionen

Aus Ausleihungen mit verbundenen Unternehmen ergaben sich im laufenden Geschäftsjahr Zinserträge in Höhe von TEUR 1.336 (Vj.TEUR 1.620), aus den aufgenommenen Darlehen Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 1.018 (Vj. TEUR 1.094). Im Rahmen des mit der Green City Operations & Management GmbH (ehemals Green City Energy Verwaltungs GmbH) geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages fielen Aufwendungen in Höhe von TEUR 124 (Vj.TEUR 144) an.

Sämtliche Geschäfte wurden unter Bedingungen abgeschlossen, die auch unter fremden Dritten üblich sind.

4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

a. Haftungsverhältnisse

Zur Sicherung der Verbindlichkeiten der GCE Invest Renewable GmbH gegenüber einem dritten Unternehmen hatte die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG ihre Geschäftsanteile an der Green City Energy Windpark Ravenstein GmbH & Co. KG verpfändet. Durch den Verkauf des Windparks im Jahr 2020 erlischt auch das Pfandrecht.

Zur Sicherung der Verbindlichkeiten der GC Invest 01 GmbH gegenüber einem dritten Unternehmen verpfändet die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG ihre Geschäftsanteile an der GCE Windpark Altertheim GmbH & Co. KG. Mit Erlöschen der gesicherten Ansprüche aus dem Darlehensvertrag erlischt auch das Pfandrecht. Eine Verwertung der verpfändeten Geschäftsanteile erfolgte bisher nicht und wird auch nicht angenommen, da die in Zukunft erzielbaren Erlöse zu adäquaten Liquiditäts- und Ertragsüberschüssen der Gesellschaft führen und den Kapitaldienst decken werden.

Zur Sicherung der Verbindlichkeiten der GCE Invest GmbH gegenüber einem dritten Unternehmen verpfändet die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG ihre Geschäftsanteile an der Green City Energy KWP II Wasserkraft Italien GmbH. Mit Erlöschen der gesicherten Ansprüche aus dem Darlehensvertrag erlischt auch das Pfandrecht. Eine Verwertung der verpfändeten Geschäftsanteile erfolgte bisher nicht und wird auch nicht angenommen, da die in Zukunft erzielbaren Erlöse zu adäquaten Liquiditäts- und Ertragsüberschüssen der Gesellschaft führen und den Kapitaldienst decken werden.

b. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat Namens- und Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von EUR 50.000.000,00 begeben. Diese werden je nach Laufzeit mit 4,75 % p. a. oder 5,75 % p. a. verzinst. Aus Sicht des Bilanzstichtages entstehen bis 2023 jährlich EUR 2.555.350,00 und bis 2033 jährlich EUR 1.037.012,50 an Zinsverbindlichkeiten.

Gemäß Gesellschaftsvertrag vom 20. August 2013 erhält die persönlich haftende Gesellschafterin für die Geschäftsführung jährlich ein Entgelt in Höhe von 0,27 % des emittierten Anleihevolumens zzgl. einer Indexierung. Auf dieser Basis entstehen jährlich Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 135 zzgl. der Erhöhungen aus der Indexierung. Für das Geschäftsjahr 2020 beträgt der Wert TEUR 145. Weiterhin erhält die persönlich haftende Gesellschafterin jährlich eine Haftungsvergütung in Höhe von TEUR 2.

Für die Durchführung der kaufmännischen und technischen Verwaltung bzw. Betriebsführung wurde am 26. August 2013 ein Vertrag geschlossen, der jährlich mit 0,23 % des emittierten Anleihevolumens zzgl. einer Indexierung zu vergüten ist. Auf dieser Basis entstehen jährlich Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 115 zzgl. der Erhöhungen aus der Indexierung von 2 %. Für das Geschäftsjahr 2020 beträgt der Wert TEUR 124.

5. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer im Sinne des § 285 Nr. 7 HGB.

6. Geschäftsführung/​Prüfungsausschuss

Die Geschäftsführung oblag im abgelaufenen Geschäftsjahr der Komplementärin Green City Energy Kraftwerke GmbH.

Die Geschäftsführer der Green City Energy Kraftwerke GmbH sind die Herren:

Jens Mühlhaus, Vorstand (CEO) der Green City Aktiengesellschaft i.l., München

Frank Wolf, Vorstandsmitglied (CFO, bis 30. November 2021) der Green City Aktiengesellschaft i.l., München – bis 26. November 2021

Jürgen Leinmüller Unternehmensberater, München – bis 27. Januar 2020

Die Geschäftsführer der Komplementärin erhalten für ihre Tätigkeit weder von der Gesellschaft noch von ihrer Komplementärin eine Vergütung.

Dem Prüfungsausschuss der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an:

Matthias Altmann, Vorsitzender, Senior Consultant der Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH, München

Andrea Wozniak, stellvertretende Vorsitzende, selbstständige Beraterin und Coach, München (bis 7. Oktober 2020)

Die den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge belaufen sich auf TEUR 2.

7. Nachtragsbericht

a. Finanzanlagevermögen

Mit Kaufvertrag vom 22. Juli 2020 hat die GCE Kraftwerkspark I GmbH rückwirkend zum 31. Dezember 2019 ihre Anteile in Höhe von 44 % an der Jura Öko-Energie GmbH & Co. KG an die Gesellschaft veräußert. Die Veräußerung unterliegt der aufschiebenden Bedingung, dass die Verkäuferin zunächst weitere Kommanditanteile in Höhe von insgesamt 30 % erwirbt und der Eintrag über diese Erwerbe in das Handelsregister erfolgt ist. Der Eintrag in das Handelsregister erfolgte im November 2021. Bis zum Eigentumsübergang hält die Verkäuferin die Anteile treuhänderisch. Die Gesellschaft hat vom Kaufpreis in Höhe von TEUR 2.922 per 31. Dezember 2020 Anzahlungen in Höhe von TEUR 2.597 geleistet.

b. Antrag auf Insolvenzeröffnung

Am 16. Februar 2022 wurde beim Insolvenzgericht München Antrag auf Insolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt. Herr Axel Bierbach von der Kanzlei Müller Heydenreich Bierbach und Kollegen wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Wann das Insolvenzverfahren eröffnet werden wird, ist im Zeitpunkt der Anhangserstellung noch nicht absehbar.

c. Delisting der Anleihen

Aufgrund der mit dem Börsenhandel verbundenen und der wirtschaftlichen Situation nicht mehr angemessenen Kosten hat die Geschäftsführung mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des vorläufigen Gläubigerausschusses am 7. April 2022 die Entscheidung getroffen, die Anleihen zu delisten. Das Delisting an der Luxemburger Börse erfolgte mit Ablauf des 25. April 2022, der Rückzug vom Handel im Freiverkehr an der Frankfurter Börse erfolgte mit Ablauf des 20. Mai 2022.

d. Corona-Pandemie

Bis Ende Juli 2022 konnte die Gesellschaft keine wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit feststellen. Angesichts der hauptsächlichen Abhängigkeit der Geschäftstätigkeit von den Wetterverhältnissen und mangels eigener Mitarbeiter, die ggf. durch Krankheit oder öffentlich-rechtlichen Ausgangsbeschränkungen ausfallen oder nur eingeschränkt arbeiten könnten, wird nicht mit wesentlichen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie gerechnet.

8. Einbezug in den Konzernabschluss

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Green City AG i.l., München, einbezogen, welche den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis aufstellt. Der Konzernabschluss der Green City AG i.l. wird gemäß § 325 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Zudem stellt die Gesellschaft als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, München, auf, der den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis darstellt. Der Konzernabschluss der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG wird gemäß § 325 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

 

München, 30. September 2022

Green City Energy Kraftwerke GmbH

Für die Komplementärin

Jens Mühlhaus, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.937.800,00 0,00 -6.162.500,00 4.775.300,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 21.827.513,75 0,00 -1.427.702,31 20.399.811,44
3. Beteiligungen 364.666,67 0,00 -40.000,00 324.666,67
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 11.086.000,00 11.086.000,00
5. Sonstige Ausleihungen 400.000,00 2.197.000,00 0,00 2.597.000,00
44.615.980,42 2.197.000,00 -7.630.202,31 39.182.778,11
kumulierte Abschreibungen
01.01.2020 Zugänge 31.12.2020
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 13.617.313,49 13.617.313,49
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00
5. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00
0,00 13.617.313,49 13.617.313,49
Buchwerte
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.775.300,00 10.937.800,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.782.497,95 21.827.513,75
3. Beteiligungen 324.666,67 364.666,67
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 11.086.000,00 11.086.000,00
5. Sonstige Ausleihungen 2.597.000,00 400.000,00
25.565.464,62 44.615.980,42

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

I. Grundlagen des Unternehmens

a) Grundsätzliche Ausführungen

Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG (kurz: KWP II oder Kraftwerkspark II) wurde 2013 durch die Green City Aktiengesellschaft (vormals: Green City Energy AG) mit dem Zweck gegründet, eigene Kraftwerkskapazitäten aufzubauen und zu bündeln. Die Green City Aktiengesellschaft wiederum wurde 2005 von der Umweltschutzorganisation Green City e.V. ins Leben gerufen, um durch die Umsetzung von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken die Energieversorgung auf 100 % Erneuerbare Energien umzustellen.

Gegenstand des Unternehmens ist die Initiierung und Förderung sowie die Verwaltung und der Betrieb ökologischer Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien in den Segmenten Wind, Wasser und Solar. Hierzu gehört der Erwerb schlüsselfertiger Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Erneuerbaren Energien, der hierfür genutzten Infrastruktur und Projektrechte, die Vermarktung der erzeugten Energie sowie der Betrieb und Verkauf solcher Anlagen, Infrastruktur und Projektrechte.

Die Finanzierung erfolgt durch die Ausgabe von Namens- und Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von bis zu TEUR 50.000. Dieses Ziel wurde im April 2016 erreicht. Die Namens- und Inhaberschuldverschreibungen wurden in zwei Tranchen ausgegeben.

Tranche A hat eine Laufzeit bis zum 30. Dezember 2023 mit einer festen Verzinsung in Höhe von 4,75 % p. a. auf den Nennbetrag. Tranche B hat eine Laufzeit bis zum 30. Dezember 2033 mit einer festen Verzinsung in Höhe von 5,75 % p. a. auf den Nennbetrag. Die Bedingungen der in den Tranchen A und B begebenen Namens- und Inhaberschuldverschreibungen unterscheiden sich mit Ausnahme ihrer Laufzeit und Verzinsung nicht.

Die Namens- und Inhaberschuldverschreibungen begründen Gläubigerrechte, keine Gesellschafterrechte und beinhalten insbesondere keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte oder sonstige Kontrollrechte in den Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft.

Das o. g. Anleihekapital zum 31. Dezember 2020 enthält nachrangige Inhaberschuldverschreibungen der Tranche B mit einer Verzinsung von 5,75 % im Gesamtbetrag von TEUR 7.400 und einer Stückelung von TEUR 200, die seit dem 31. März 2015 an der Luxemburger Börse (Luxembourg Stock Exchange) gelistet sind. Es liegt eine Zulassung zum Handel am regulierten Markt der Luxemburger Börse vor. Aufgrund dessen zählt die Gesellschaft seit dem Jahr 2015 zu den kapitalmarktorientierten Unternehmen i. S. d. § 264d HGB.

b) Vorläufiges Insolvenzverfahren Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG

Die Gesellschaft hat am 16. Februar 2022 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht in München gestellt. Dieses wurde notwendig, da die Gesellschaft ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen voraussichtlich nicht vollständig nachkommen kann. Das Amtsgericht München hat Herrn Axel Bierbach von der Kanzlei Müller Heydenreich Bierbach und Kollegen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dem vom KWP II angestrebten Verfahren in Eigenverwaltung war das Gericht nicht gefolgt. Wann das Insolvenzverfahren eröffnet werden wird, ist im Zeitpunkt der Lageberichtserstellung noch nicht absehbar.

c) Insolvenzverfahren der Kommanditistin Green City AG i.l.

Die Kommanditistin Green City AG hat am 24. Januar 2022 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht in München gestellt. Das Insolvenzverfahren wurde am 1. Mai 2022 eröffnet. Das Amtsgericht München hat Herrn Axel Bierbach von der Kanzlei Müller Heydenreich Bierbach und Kollegen zum Insolvenzverwalter bestellt.

d) Insolvenzantrag der Komplementärin Green City Energy Kraftwerke GmbH

Die Komplementärin Green City Energy Kraftwerke GmbH hat am 15. März 2022 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht in München gestellt. Das Amtsgericht München hat Herrn Oliver Schartl von der Kanzlei Müller Heydenreich Bierbach und Kollegen zum Insolvenzgutachter bestellt.

e) Insolvenzantrag der Green City Windpark Projektentwicklungs GmbH & Co. KG

Die Green City Windpark Projektentwicklungs GmbH & Co. KG hat am 26. April 2022 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht in München gestellt. Das Amtsgericht München hat Herrn Axel Bierbach von der Kanzlei Müller Heydenreich Bierbach und Kollegen zum Insolvenzgutachter bestellt. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Forderungen in voller Höhe ausfallen.

f) Delisting der Anleihen

Aufgrund der mit dem Börsenhandel verbundenen und der wirtschaftlichen Situation nicht mehr angemessenen Kosten hat die Geschäftsführung mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des vorläufigen Gläubigerausschusses am 7. April 2022 die Entscheidung getroffen, die Anleihen zu delisten. Das Delisting an der Luxemburger Börse erfolgte mit Ablauf des 25. April 2022, der Rückzug vom Handel im Freiverkehr an der Frankfurter Börse erfolgte mit Ablauf des 20. Mai 2022.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

a) Gesamtwirtschaft

Im Berichtsjahr 2020 ist das deutsche Bruttoinlandsprodukt pandemiebedingt insgesamt um 5,0 % zurückgegangen, nachdem es zehn Jahre lang zuvor Jahr für Jahr zunahm. Letztlich fällt das Minus aber deutlich niedriger aus, als es von vielen Experten erwartet worden war. Dies ist neben der Resilienz der deutschen Wirtschaft auch auf die sehr umfangreichen Maßnahmenpakete der Bundesregierung zur Stützung der Wirtschaft und zur Stabilisierung der Einkommen zurückzuführen. Nach dem historischen Einbruch im zweiten Quartal 2020 von 9,8 % war mit der schrittweisen Rücknahme der Einschränkungen ein bemerkenswerter Aufholprozess zu beobachten. Im dritten Quartal 2020 konnte die deutsche Wirtschaft ein Plus von 8,5 % verbuchen und erreichte damit wieder rund 96 % ihres Niveaus des Schlussquartals 2019 vor Ausbruch der Pandemie. Obwohl die weitere Erholung allmählich an Fahrt verlor, waren auch noch im November überwiegend Steigerungen der Wirtschaftsleistung zu beobachten. Die Bundesregierung trifft weiterhin umfangreiche Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzuschwächen und zu bewältigen.

(Auszug aus: https:/​/​www.bmwi.de/​Redaktion/​DE/​Pressemitteilungen/​Wirtschaftliche-Lage/​2021 /​20210114-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-januar-2021.html)

b) Marktüberblick Erneuerbare Energien in Deutschland

Die Erneuerbaren Energien konnten 2020 einen Anteil an der Stromerzeugung [Netto] von 50,5% (Vorjahr: 46 %) erreichen und haben damit einen neuen Rekord aufgestellt. Ökostrom-Anlagen lieferten im Jahr 2020 rund 246 Terawattstunden Strom (Vorjahr: 236 TWh).

Im Jahr 2020 wurde mehr als ein Viertel des gesamten Stroms in Deutschland durch Windenergie erzeugt: im Frühjahr und Herbst sorgte stürmisches Wetter für eine außergewöhnlich hohe Windstromausbeute. Mit 27 % (Vorjahr 24,5 %) wurde die Windkraft 2020 erneut wichtigste Stromquelle [132 TWh] vor der Braunkohle [82 TWh] und bleibt damit weiter die wichtigste Form der Erneuerbaren Energie.

Der Sommer 2020 mit überdurchschnittlich viel Sonne bescherte der Photovoltaik ebenfalls neue Rekorde. Mit 50,7 Terawattstunden [TWh] haben Solaranlagen im Jahr 2020 mehr Strom produziert als je zuvor. Das schöne Wetter sorgte für einen Anstieg der Stromerzeugung aus Solarenergie um 6,7 % im Vergleich zum Vorjahr. Der damit erreichte Anteil von 10,4 % am gesamten deutschen Strommix macht die Photovoltaik hinter Erdgas und vor Steinkohle zur fünftwichtigsten Quelle. Laut Deutschem Wetterdienst gab es 2020 den sonnigsten Frühling seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1951, was der Photovoltaik von Mai bis Juli den zweiten Platz im deutschen Strommix sicherte. Besonders hoch fiel die Solarstromausbeute im April, Mai und Juli mit jeweils mehr als 7 TWh im Monat aus.

Im Jahr 2021 hatten nach vorläufigen Zahlen des Fraunhofer ISE Sonne, Wind & Co. einen Anteil von 46 % an der Nettostromerzeugung. Damit lag die Erzeugung aus Erneuerbaren Energien rd. 4 %-Punkte unter dem Vorjahr. Die Erneuerbaren bleiben aber weiterhin die wichtigste Energiequelle mit der Windkraft (23 %) an der Spitze. Weil 2021 wetterbedingt weniger Windstrom erzeugt wurde, legte der Kohleanteil an der Stromerzeugung im Verhältnis wieder zu.

Quellen: https:/​/​strom-report.de/​strom#strommix-2020-deutschland sowie https:/​/​strom-report.de/​strom/​#strommix-2021

c) Marktüberblick Erneuerbare Energien in Italien

Italien, als weiterer wichtiger Markt für die Gesellschaft, hat sich im Nationalen Energie- und Klimaplan (PNIEC) von Anfang 2019 das Ziel gesetzt, bis 2030 die Kapazität der Windkraft gegenüber 2017 (9,8 GW) in etwa zu verdoppeln und somit um etwa 9 GW auf 19,3 GW zusätzliche Kapazität zu erweitern. Dieses Ziel setzt ein durchgängig hohes Ausbautempo voraus, im Durchschnitt hätten es von Anfang an pro Jahr 770 MW an zusätzlicher Kapazität sein müssen. Das gelang aber bereits 2019 nicht, als nur 410 MW dazukamen. Im Jahr 2020 werden es angesichts der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Coronakrise voraussichtlich nur etwa 200 MW an neuer Kapazität sein. Um das Zwischenziel 2025 dennoch zu erreichen, müsste zwischen 2021 und 2025 pro Jahr mindestens 1 GW aufgebaut werden.

Quelle: GTAI – Germany Trade & Invest: https:/​/​www.gtai.de/​blueprint/​servlet/​qtai-de/​trade/​branchen/​branche-kompakt/​ita- lien/​ausbau-der-windkraft-laeuft-wieder-an-535422 (Aufruf 11.01.2022)

Bis 2030 will Italien 43 Gigawatt (GW) an neuer Fotovoltaik-Kapazität und 12 GW neue Windkraftkapazität aufbauen. Beim Ausbau der Energie aus erneuerbaren Quellen soll die Bürokratie abgebaut werden. Bei künftigen Auktionen sollen geringere Auflagen das Interesse von Investoren steigern. Die Zukunft der Windkraft liegt laut Experten in Offshoreanlagen mit Distanz zur Küste. Interesse besteht unter anderem bei Großfirmen wie Eni, Fincantiere, Saipem und Leonardo. Italien will Agrarflächen für Fotovoltaik nutzen. Biomethan, das bisher fast ausschließlich als Treibstoff verwendet wird, soll auch stärker zur Stromerzeugung dienen. Zudem will sich Italien als Hub für Wasserstoff aus Nordafrika positionieren und richtet sein weitreichendes Gaspipelinenetz entsprechend aus. In den kommenden fünf Jahren plant Gasnetzbetreiber Snam dafür 8 Milliarden Euro zu investieren. Mithilfe europäischer Fördergelder aus dem Aufbaufonds haben einige energieintensive Industrien wie die Keramik- und Stahlindustrie Energieeffizienzprojekte auf den Weg gebracht. Durch den Nachholbedarf im Ausbau Erneuerbarer Energien zeigt die italienische Industrie Interesse an internationalen Kooperationen, was zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit deutschen Firmen führen kann.

Quelle: https:/​/​www.gtai.de/​gtai-de/​trade/​branchen/​branchencheck/​italien/​noch-nachholbedarf-251692 (Aufruf 11.01.2022)

Quelle: https:/​/​www.gtai.de/​gtai-de/​trade/​branchen/​branchenbericht/​italien/​italien-sucht-energie-auf-dem-wasser-597702

d) Weitere europäische Märkte

Mit den Erneuerbaren-Energien-Richtlinien (Richtlinie 2009/​28/​EG) war seit 2009 das Fundament für die europäische Erneuerbare-Energie-Politik gelegt. Es wurde Ende 2018 umfassend erneuert. Ein verbindliches Gesamtziel auf EU-Ebene ist ein Anteil von mindestens 32 % an Erneuerbaren-Energien bis in das Jahr 2030. Entsprechend gibt es auch Ziele auf Länderebene, die zu weiteren positiven Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren-Energien führen werden. Insbesondere der PV-Markt im südeuropäischen Raum ist geprägt von hohen Einstrahlungswerten bei sinkenden Stromgestehungskosten. Die Projekte kommen ohne staatlich garantierte Einspeisevergütung in die Wirtschaftlichkeit, was die politische Abhängigkeit des Geschäfts reduziert und weitere Potenziale für Projektentwickler mit entsprechenden lokal ansässigen Kontakten birgt.

2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft war im Berichtsjahr von folgenden Faktoren geprägt:

a) Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 23.476 (Vj.TEUR 1.330) erzielt. Damit liegt das Jahresergebnis mit TEUR 22.346 deutlich unter dem prognostizierten Verlust in Höhe von TEUR 1.130. Folgende Einflüsse haben wesentlich zu diesem Ergebnis beigetragen:

Der KWP II wurde am 20. August 2013 gegründet und befand sich seither in der Investitionsphase. In dieser Phase reichte die Gesellschaft Namensschuldverschreibungen sowie Inhaberschuldverschreibungen aus und investierte das Kapital gemäß den vorgenannten Projektkriterien in Projekte, aus denen sie zukünftige Beteiligungsgewinne und Zinserträge erwartet. Nach der Investitionsphase, die mit der vollständigen Verwendung des eingeworbenen Kapitals aus Namens- und Inhaberschuldverschreibungen abgeschlossen ist, folgt die Betriebsphase. Das eingeworbene Anleihekapital wurde bis 2017 vollständig investiert und in diesem Zeitraum ausschließlich in Projektgesellschaften und Darlehensausreichungen investiert.

Aufgrund der Art der eingegangenen Beteiligungen produziert der KWP II selbst keinen Strom; die Stromproduktion findet auf Ebene der Projektgesellschaften statt. Umsatzerlöse werden seit 2020 aus Regie- und Managementverträgen mit Tochtergesellschaften erzielt. Der beim Verkauf der Anteile an der GCE WP Ravenstein GmbH & Co. KG erzielte Veräußerungsgewinn wird im aktuellen Geschäftsjahr als Umsatzerlös ausgewiesen.

Neben dem Anstieg diverser Aufwendungen wie Rechts- und Beratungskosten, Prüfungskosten und im Berichtsjahr nicht abzugsfähigen Vorsteuern sowie einem niedrigeren Zinsertrag, entsteht der hohe Jahresfehlbetrag insbesondere durch außerplanmäßige Wertberichtigungen von Beteiligungen sowie Darlehens- und Zinsforderungen gegenüber der Green City Aktiengesellschaft (TEUR 5.605), der Green City Energy KWP II Wasserkraft Italien GmbH (TEUR 3.617), der Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG (TEUR 7.780), der Green City Energy Windpark Projektentwicklungs GmbH & Co. KG (TEUR 5.088). Aufgrund der Insolvenz der Green City AG und der Auswirkungen auf ihre Tochterfirmen kann von einer Rückzahlung der wertberichtigten Beträge nicht ausgegangen werden. Die oben angeführten Wertberichtigungen sind in Höhe von TEUR 8.473 in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und in Höhe von TEUR 13.617 im Finanzergebnis enthalten.

Das negative Finanzergebnis beinhaltet darüber hinaus die Zinsaufwendungen für die bis zum 31. Dezember 2020 ausgegebenen Namens- und Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 2.555 (Vj. TEUR 2.555) und den Zinsaufwand im Zusammenhang mit von Verbundunternehmen aufgenommenen Darlehen in Höhe von TEUR 1.018 (Vj. TEUR 1.094). Demgegenüber wurden aus den bis zum 31. Dezember 2020 ausgegebenen Darlehen an verbundene Unternehmen sowie Beteiligungsunternehmen Erträge aus Ausleihungen und sonstige Zinserträge in Höhe von insgesamt TEUR 2.705 (Vj. TEUR 2.845) erzielt.

b) Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2020 ist der KWP II an folgenden Gesellschaften beteiligt:

I. Green City Energy KWP II Wasserkraft Italien GmbH (Projektgesellschaft Italien)

Der KWP II hat die Green City Energy KWP II Wasserkraft Italien GmbH in 2013 durch Kauf der Geschäftsanteile in Höhe von nominal TEUR 25 zum Kaufpreis von TEUR 27 erworben. In 2014 wurde die gemäß Gesellschafterbeschluss aus Dezember 2013 vorgesehene Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 600 durchgeführt. Der Beteiligungsansatz wurde im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von TEUR 627 auf den symbolischen Erinnerungswert von EUR 1,00 abgeschrieben.

1.

Die Green City Energy KWP II Wasserkraft Italien GmbH hatte im Jahr 2014 die Betreibergesellschaft EN Vallesina S.r.l. plangemäß durch Kauf der Gesellschaftsanteile in Höhe von nominal TEUR 10 zum Kaufpreis von TEUR 1.859 zzgl. Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 5 erworben und in 2014 plangemäß eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der EN Vallesina S.r.l. in Höhe von TEUR 85 geleistet. Im Jahr 2016 wurde eine weitere Einstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 350 vorgenommen, in 2018 in Höhe von TEUR 255. Der Beteiligungsansatz der EN Vallesina S.r.l. bei der Green City Energy KWP II Wasserkraft Italien GmbH zum 31. Dezember 2020 beläuft sich unverändert auf TEUR 2.554.

Die Green City Energy KWP II Wasserkraft Italien GmbH hat der EN Vallesina S.r.l. im Jahr 2014 ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 3.258 gewährt, wovon bereits TEUR 169 bis zum 31. Dezember 2016 getilgt wurden. Zudem wurden durch Beschluss vom 30. November 2016 Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 350 sowie durch Beschlüsse vom 12. April und 20. Dezember 2018 Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 255 in die Kapitalrücklage eingestellt. In den Jahren 2019 und 2020 erfolgten keine weiteren Zahlungen, in 2020 wurde jedoch eine Wertberichtigung in Höhe von TEUR 1.525 vorgenommen. Das Darlehen valutiert zum Stichtag damit in Höhe von TEUR 959.

Die Wasserkraftanlage Vallesina produzierte im Jahr 2020 auf dem Niveau des Jahres 2019. Die erwirtschafteten Erträge liegen mit rund 1.868 TkWh allerdings 24 % unter Prognose. Grund hierfür waren niedrige Schneehöhen im Winter 2019/​2020 und dadurch geringe Produktionswerte bei der Schneeschmelze im Frühjahr, sowie – verglichen mit dem langjährigen Mittelwert – geringe Niederschlagsmengen v.a. im Sommer und Herbst 2020. Die Produktion im Jahr 2021 liegt mit rd. 2.027 MWh zwar auf einem höheren Niveau im Vergleich zum Vorjahr, ist aber dennoch 17 % unter dem Prognosewert – auch hier sind ausbleibende Niederschläge die Ursache.

Für das Geschäftsjahr 2020 weist die EN Vallesina S.r.l. einen Gewinn in Höhe von TEUR 42 aus.

2.

Des Weiteren hat die Green City Energy KWP II Wasserkraft Italien GmbH im Jahr 2015 die Betreibergesellschaft Energetica S.r.l. plangemäß durch Kauf der Gesellschaftsanteile in Höhe von nominal TEUR 50 zum Kaufpreis von TEUR 927 zzgl. Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 5 erworben. Im Jahr 2016 erhöhten sich die Anschaffungskosten aufgrund einer vertraglich vereinbarten Kaufpreisanpassung durch den Erhalt der Konzession um TEUR 540. Durch eine vorgenommene Abspaltung der GCE Villarfocchiardo S.r.l. reduzierte sich der Beteiligungsansatz um TEUR 118. In 2017 wurde die gemäß Gesellschafterbeschluss aus Dezember 2017 vorgesehene Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 1.200 durchgeführt. Der Beteiligungsansatz beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2020 unverändert auf TEUR 2.554.

Im Zuge des Anteilskaufs wurde ein Gesellschafterdarlehen an die Energetica S.r.l. in Höhe von TEUR 6.575 übernommen, wovon TEUR 900 bis zum 31. Dezember 2016 getilgt wurden (der Kaufpreis für das Gesellschafterdarlehen entspricht dem Nominalbetrag zum Zeitpunkt des Übergangs auf die Projektgesellschaft). Durch die in den Vorjahren erfolgte Umwandlung in die Kapitalrücklage (TEUR 1.200), einer Tilgung (TEUR 304) sowie einer außerplanmäßig vorgenommenen Wertberichtigung von TEUR 776 valutiert das Darlehen zum Stichtag in Höhe von TEUR 3.224. Im Geschäftsjahr konnte die Gesellschaft Zinszahlungen in Höhe von TEUR 483 leisten.

Die Energetica S.r.l. umfasst die Wasserkraftwerke Pellerina in Turin, im Regelbetrieb seit März 2015, und das Wasserkraftwerk Carpianello mit zwei Wasserkraftschnecken in der Gemeinde San Donato Milanese, die sich seit Juli 2015 im Regelbetrieb befinden. Die in 2020 erwirtschafteten Erträge liegen mit 4.358 TkWh rund 17 % über dem prognostizierten Wert in Höhe von 3.700 TkWh Im Jahr 2021 konnte der Prognosewert in der Realität genau getroffen werden.

Für das Geschäftsjahr 2020 weist die Energetica S.r.l. einen Verlust in Höhe von TEUR 387 aus.

3.

Der KWP II hat u.a. zur Finanzierung der EN Vallesina S.r.l. und zur Investition in die Energetica S.r.l. seit dem Jahr 2013 diverse Gesellschafterdarlehen in Höhe von originär TEUR 12.125 an die Green City Energy KWP II Wasserkraft Italien GmbH ausgereicht. Bis Ende 2019 wurden diese Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 1.020 getilgt. Im laufenden Geschäftsjahr 2020 erfolgte eine weitere Darlehensauszahlung von TEUR 30, der Tilgungen in Höhe von TEUR 735 sowie eine Wertberichtigung von TEUR 3.617 gegenübersteht. Die Darlehen valutieren zum aktuellen Stichtag in Höhe von TEUR 6.782 (Vj. TEUR 11.105). Die Laufzeit der Darlehen endet zum 30. September 2034.

II. Green City Energy Windpark Altertheim GmbH & Co. KG

Bis zum 8. Januar 2015 hat der KWP II das vollständige Kommanditkapital in Höhe von TEUR 4.223 in die Green City Energy Windpark Altertheim GmbH & Co. KG eingezahlt. Im Dezember 2015 wurde eine Vorabausschüttung in Höhe von TEUR 100 vorgenommen, die als Minderung der Einlage gegen den Beteiligungsansatz gebucht wurde. Der Beteiligungsansatz beläuft sich damit zum Stichtag unverändert auf TEUR 4.123.

Die Green City Energy Windpark Altertheim GmbH & Co. KG hat einen Windpark mit drei Nordex Windenergieanlagen vom Typ N117 und einer Gesamtleistung in Höhe von 7,2 MW errichtet und betreibt diesen seit November 2014. Für das Ende des Jahres 2023 ist eine Veräußerung der Windenergieanlagen geplant. Erlöse der Green City Energy Windpark Altertheim GmbH & Co. KG sollen dabei im Wesentlichen aus der Vergütung für die Einspeisung des durch die Windenergieanlagen erzeugten Stroms nach Maßgabe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und aus dem Veräußerungserlös generiert werden. Im Geschäftsjahr 2020 lagen die Stromerträge 10% unter dem Prognosewert. Diese Tatsache beruht hauptsächlich auf den windschwachen Monaten im 3. Quartal 2020. Für das Geschäftsjahr 2020 weist die Green City Energy Windpark Altertheim GmbH & Co. KG einen Verlust in Höhe von TEUR 161 (Vj. TEUR 145) gegenüber einem prognostizierten Verlust in Höhe von TEUR 35 aus.

III. GCE Kraftwerkspark II Invest Frankreich GmbH (Projektgesellschaft Frankreich)

Der KWP II hat im Jahr 2014 die GCE Kraftwerkspark II Invest Frankreich GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von nominal TEUR 25 gegründet.

Bis 2019 war der KWP II zu 49 % an der Betreibergesellschaft Arkolia Solar Park 3 S.A.S. beteiligt. Die Anteile an der Gesellschaft wurden im Dezember 2019 verkauft.

Der KWP II hatte im Jahr 2015 zur Finanzierung der ASP3 an die GCE Kraftwerkspark II Invest Frankreich GmbH ein Gesellschafterdarlehen ausgereicht. Die vollständige Tilgung dieses Darlehens inkl. Zinsen erfolgte im Juli 2020.

IV. Green City Energy Windpark Ravenstein GmbH & Co. KG

Im August 2020 wurden alle Anteile an der Green City Energy Windpark Ravenstein GmbH & Co. KG an einen externen Käufer veräußert. Aus dem Verkauf wurde ein Ertrag von TEUR 68 erzielt, der in den laufenden Umsatzerlösen enthalten ist.

V. Jura Öko-Energie GmbH & Co. KG

Bis zum 31. Dezember 2020 wurden Anzahlungen an die GCE Kraftwerkspark I GmbH für den Erwerb von 74 % Anteilen an der Jura Öko-Energie GmbH & Co. KG in Höhe von insgesamt TEUR 2.597 geleistet. Davon wurden TEUR 2.197 im laufenden Geschäftsjahr 2020 gezahlt. Der Übergang der 74 % Anteile auf den KWP II erfolgte im Jahr 2021.

Die Gesellschaft betreibt seit Februar 2011 zwei Windkraftanlagen des Herstellers Vesta vom Typ V90 und einer Gesamtleistung von ca. 4.000 kW am Standort Pilsach/​Unterried. Zur teilweisen Finanzierung hat die Gesellschaft in 2011 zwei Darlehen in Höhe von gesamt TEUR 5.300 aufgenommen. Zum Bilanzstichtag betrug die Darlehenshöhe TEUR 1.719.

Im Geschäftsjahr 2020 lagen die Stromerträge 9 % unter dem Prognosewert. Diese Tatsache beruht auf windschwachen Monaten – außer in den Monaten Februar, März und April konnte aufgrund schwacher Windverhältnisse der Prognosewert nicht erreicht werden. Für das Geschäftsjahr 2020 weist die Jura Öko-Energie GmbH & Co. KG einen Verlust in Höhe von TEUR 29 gegenüber einem prognostizierten Gewinn in Höhe von TEUR 71 aus.

VI. Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH

Weiterhin war der KWP II zu 100 % an der Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH durch Kauf der Geschäftsanteile zu Beginn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von nominal TEUR 100 zum gleichlautenden Kaufpreis beteiligt. Im Dezember 2015 wurden 25,5 % der Anteile zum Verkaufspreis von TEUR 25,5 an die Ettenheimer Bürgerenergie eG veräußert. Im Dezember 2019 wurden weitere 25,5 % Anteile zu einem Verkaufspreis von TEUR 25,5 an die Stadt Ettenheim sowie die Gemeinde Schuttertal veräußert. Der KWP II hält nach Verkauf weiterhin Anteile in Höhe von 49 % und einem Beteiligungsansatz von TEUR 49. Die Gesellschaft wird seit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 unter den Beteiligungsunternehmen ausgewiesen.

Zur teilweisen Finanzierung der Windkraftanlagen hat der KWP II im Jahr 2015 ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von originär TEUR 11.182 an die Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH gewährt, wovon bis zum 31. Dezember 2017 TEUR 11.086 ausbezahlt wurden. Die Laufzeit des Darlehens endet zum 31. Dezember 2033.

Auf den Gemarkungen der Gemeinden Ettenheim, Schuttertal und Seelbach wurde im Juli 2015 mit dem Bau des Bürgerwindparks Südliche Ortenau begonnen. Insgesamt wurden sieben Windkraftanlagen des Herstellers General Electric vom Typ GE 2.75-120 mit einer Nabenhöhe von 139 Metern und einer Leistung von jeweils 2,75 MW installiert. Die Gesamtleistung beträgt nach der im Juni 2016 planmäßig erfolgten Fertigstellung 19,25 MW. Der Betrieb zur Stromerzeugung ist für rund zwanzig Jahre vorgesehen, wobei am Ende dieser Laufzeit eine Veräußerung der Projektgesellschaft Südliche Ortenau geplant ist. Erlöse der Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH sollen dabei im Wesentlichen aus der Vergütung des durch die Windenergieanlagen erzeugten Stroms nach Maßgabe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und aus dem Veräußerungserlös generiert werden.

Im Geschäftsjahr 2020 lagen die Stromerträge rund 3 % über dem Prognosewert. Diese Tatsache beruht auf windstarken Monaten im 1. Quartal, sowie einem windstarken Oktober, die die windschwachen sonstigen Monate insgesamt ausgleichen konnten.

Für das Jahr 2020 beläuft sich der Verlust auf TEUR 814 im Gegensatz zur Prognose mit einem Verlust in Höhe von TEUR 845. Für das Jahr 2021 wird ein Verlust von TEUR 945 erwartet.

VI. Solarpark Wachstedt

Am 22. Dezember 2017 wurden 10 % der Kommanditanteile der Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark Wachstedt KG durch den Kraftwerkspark II für insgesamt TEUR 235 erworben. Der wirtschaftliche Übergang erfolgte zum 1. Januar 2018. Der Solarpark Wachstedt hält eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von 3.981,60 kWp im Eigentum. Der Buchwert der Beteiligung beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 182.

VII. Solarpark Eisenberg

Am 22. Dezember 2017 wurden 10 % der Kommanditanteile der Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark Eisenberg KG durch den Kraftwerkspark II für TEUR 106 erworben. Der wirtschaftliche Übergang erfolgte zum 1. Januar 2018. Der Solarpark Eisenberg hält eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von 1.713,39 kWp im Eigentum. Der Buchwert der Beteiligung beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 94.

VIII. Verbundunternehmen

Die ebenfalls unter den Ausleihungen bilanzierten Darlehensforderungen gegen die Projektrechtegesellschaften Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG und Green City Energy Windpark Projektentwicklungs GmbH & Co. KG in Höhe von insgesamt TEUR 10.000 wurden im Sinne der unter „I. Grundlagen des Unternehmens“ genannten Investitionskriterien ausgezahlt. Die beiden Unternehmen sind mit der Projektentwicklung im Bereich der Windenergie in Deutschland und der Wasserkraft in Italien befasst. Zum Bilanzstichtag umfasst dies die Entwicklung von insgesamt 38 Projekten in Deutschland und Italien. Gemäß den Investitionskriterien dürfen max. 20% des Nominalbetrags der Schuldverschreibungen als Darlehen an Gesellschaften für den Erwerb von Projektentwicklungen gewährt werden. Die Darlehen werden mit 8 % p.a. verzinst.

Die Darlehen und sämtliche zum Stichtag bestehenden Zinsforderungen wurden im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von TEUR 12.867 einer Wertberichtigung unterzogen.

IX. Finanzanlagen gesamt

Die im Anlagevermögen ausgewiesenen Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie Beteiligungen setzen sich im Überblick wie folgt zusammen:

31.12.2020 31.12.2019
Anteile an verbundenen Unternehmen TEUR TEUR
Green City Energy Windpark Altertheim GmbH & Co. KG 4.123 4.123
Green City Energy KWP II Wasserkraft Italien GmbH 627 627
GCE Kraftwerkspark II Invest Frankreich GmbH 25 25
Green City Energy Windpark Ravenstein GmbH & Co. KG 0 6.163
4.775 10.938
31.12.2020 31.12.2019
Ausleihungen an verbundene Unternehmen TEUR TEUR
Green City Energy KWP II Wasserkraft Italien GmbH 6.782 11.105
Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG 0 6.146
Green City Energy Windpark Projektentwicklungs GmbH & Co. KG 0 3.854
GCE Kraftwerkspark II Invest Frankreich GmbH 0 723
6.782 21.828
31.12.2020 31.12.2019
Beteiligungen TEUR TEUR
Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark Wachstedt KG 182 222
Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark Eisenberg KG 94 94
Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH 49 49
325 365
31.12.2020 31.12.2019
Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen TEUR TEUR
Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH 11.086 11.086
31.12.2020 31.12.2019
Sonstige Ausleihungen TEUR TEUR
Geleistete Anzahlungen auf Anteile der Jura Öko-Energie GmbH & Co. KG 2.597 400

Die zum Stichtag bestehenden Zinsforderungen aus den Ausleihungen an verbundene Unternehmen (TEUR 1.221; Vj. TEUR 3.177) werden unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen, die Zinsforderungen aus Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen (TEUR 3.101; Vj. TEUR 2.325) unter den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten darüber hinaus Weiterberechnungen an die Muttergesellschaft für Kostenübernahmen und Auslagen in Höhe von TEUR 206 (Vj. TEUR 206) sowie ein an die Green City Aktiengesellschaft gewährtes Darlehen in Höhe von TEUR 2.968 (Vj. TEUR 7.035) und die angefallenen Zinsen hieraus in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 471). Die Verzinsung des Darlehens erfolgt zu 8 % p.a. Das Darlehen wurde im Jahr 2019 prolongiert und 2020 weiter aufgestockt. Im Berichtsjahr erfolgten außerplanmäßige Wertberichtigungen auf Darlehens- und Zinsforderungen an die Green City Aktiengesellschaft (TEUR 5.605).

Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditistin erhöhte sich um TEUR 23.476 auf nunmehr TEUR 30.727. Diese Erhöhung entspricht dem aktuellen Jahresfehlbetrag, der dem Gesellschafterkonto der Green City Aktiengesellschaft belastet wurde. Die Muttergesellschaft leistete Kommanditeinlagen in Höhe von TEUR 2.500. Diesen stehen bis einschließlich des Jahres 2020 angefallene Verluste von insgesamt TEUR 33.227 gegenüber.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung und -prüfung für den Einzel- und Konzernabschluss der Jahre 2019 und 2020 (TEUR 316, Vj. TEUR 272).

Die eingezahlten Namens- und Inhaberschuldverschreibungen werden unter den Anleihen ausgewiesen. Zum Stichtag belaufen sich diese unverändert zum Vorjahr auf TEUR 50.000. Daneben werden noch nicht ausgezahlte Vergütungsbestandteile für das laufende Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 918 (Vj. TEUR 10) in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen:

Finanzproduktname Emissionsstart Emissionsende Platzierung bis zum 31.12.2020 Gesamt platziertes Kapital per 31.12.2020
in EUR in EUR
Namensschuldverschreibung November 2013 Dezember 2015 18.338.000 50.000.000
Inhaberschuldverschreibung März 2015 April 2016 31.662.000

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 13.472 (Vj. TEUR 15.770) setzen sich im Wesentlichen aus aufgenommenen Darlehen gegenüber zwei Gesellschaften der Green City AG-Gruppe in Höhe von TEUR 13.196 (Vj. TEUR 15.577) und daraus resultierenden Zinsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 87 (Vj. TEUR 115) zusammen. Weiterhin enthalten die Verbindlichkeiten die Geschäftsführungsvergütung für das 4. Quartal 2020 in Höhe von TEUR 42 (Vj. TEUR 42) sowie die Weitergabe einer Dividendenauszahlung einer Tochter in Höhe von TEUR 111, die noch der vorherigen Eigentümerin zusteht.

c) Finanzlage

Der Finanzmittelbestand verringerte sich im Geschäftsjahr um TEUR 268 auf nunmehr TEUR 986.

Die Einnahmen aus der Anleiheemission des KWP II werden ausschließlich zur Investition in die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb der Gesellschaften, in Ausleihungen, in die fondsabhängigen Vergütungen, in die Nebenkosten der Vermögensanlagen sowie in die Liquiditätsreserve verwendet. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen nicht genutzt. Die geplanten Nettoeinnahmen aus der Emission der Namens- und Inhaberschuldverschreibungen sind alleine weder auf Ebene des KWP II noch auf Ebene der Projektgesellschaften für die Realisierung des Anlageobjekts ausreichend, sodass plangemäß auf Ebene des KWP II der Einsatz von Eigenkapital, d. h. von der Green City Aktiengesellschaft zu zeichnendes Kommanditkapital, und auf Ebene der Projektgesellschaften der Einsatz von Eigen- und weiterem Fremdkapital vorgesehen ist.

Der Einsatz von Derivaten und Termingeschäften ist planmäßig nicht vorgesehen. Der Gesellschaftszweck des KWP II schließt den Einsatz von Derivaten und Termingeschäften jedoch nicht aus, sodass deren Einsatz innerhalb dieses Rahmens im Ermessen der Geschäftsführung des KWP II liegt. Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten für den Einsatz von Derivaten und Termingeschäften.

Der negative Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beläuft sich auf TEUR 533. Im Rahmen der Investitionstätigkeiten wurden für den Erwerb neuer Beteiligungen TEUR 2.197 gezahlt. Demgegenüber ergaben sich Auszahlungen aus der Vergabe neuer Darlehen in Höhe von TEUR 3.730, sowie Einzahlungen aus der Rückführung von ausgegebenen Anleihen und Kapitalrückzahlungen in Höhe von TEUR 5.317 sowie Zinseinnahmen in Höhe von TEUR 486. Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit beläuft sich demnach auf TEUR 124.

Der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR 389 und betrifft die Aufnahme neuer bzw. aufgestockter Darlehen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 3.050. Darüber hinaus ergaben sich Zinszahlungen in Höhe von TEUR 2.661.

Die Entwicklung des Finanzmittelbestandes stellt sich wie folgt dar:

2020 2019
TEUR TEUR
Cash-Flow aus dem operativen Bereich -533 -411
Cash-Flow aus dem Investitionsbereich -124 8.075
Cash-Flow aus dem Finanzierungsbereich 389 -6.854
Veränderung des Finanzmittelbestandes -268 810
Finanzmittelbestand am 1. Januar 1.253 443
Finanzmittelbestand am 31. Dezember 986 1.253

III. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse

Die Erfassung und Steuerung von Risiken erfolgt auf Ebene des Mutterunternehmens und der Gesellschaft mithilfe eines Risikomanagementsystems.

Zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Rechnungslegung sowie der Verlässlichkeit der finanziellen Berichterstattung in Jahresabschluss und Lagebericht besteht ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem.

Ziel des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ist es, sicherzustellen, dass die Rechnungslegung einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sowie den internen Richtlinien erfolgt. Der Rechnungslegungsprozess selbst beinhaltet diejenigen operativen Prozesse, die die Werteflüsse für die finanzielle Berichterstattung liefern, den Prozess der Jahresabschlusserstellung sowie die Informationsquellen und -prozesse, aus denen die wesentlichen Angaben zum Jahresabschluss abgeleitet werden.

Um eine ordnungsgemäße und einheitliche Rechnungslegung sicherzustellen, gelten die Grundprinzipien Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip und IT-Zugriffsbeschränkungen zur Vermeidung von unberechtigten Datenzugriffen auf rechnungslegungsrelevante Inhalte. Zudem sind manuelle und IT-gestützte Genehmigungsprozesse sowie systemgestützte Verfahren zur Verarbeitung rechnungslegungsbezogener Daten implementiert.

Rechnungslegungsrelevante Informationen werden kontinuierlich mit dem Fondsmanager und der Leitung des (Konzern-)Rechnungswesen kommuniziert.

Zusätzlich wurde mit einer externen Gesellschaft ein Vertrag über eine Mittelverwendungskontrolle geschlossen. Auftragsgegenstand ist die Sicherstellung, dass das gezeichnete Anleihekapital in rechtlicher Hinsicht in Übereinstimmung mit den Regelungen des Gesellschaftsvertrags und den Angaben im Verkaufsprospekt verwendet wird. Die Mittelverwendungskontrolle begann mit der Platzierung des Anleihekapitals und endete mit der vollständigen Investition des Anleihekapitals in 2016.

Zudem befasst sich der mit Gesellschafterbeschluss vom 7. Juli 2015 gebildete Prüfungsausschuss regelmäßig mit der Berichterstattung zum Jahresabschluss sowie auch zu den Zwischenreportings. Die Überwachungsfunktion des Prüfungsausschusses umfasst zudem neben dem Rechnungslegungsprozess selbst auch das eingerichtete IKS.

IV. Weitere Angaben nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 20. August 2013 wurde die Ausgabe von Schuldverschreibungen im Volumen von insgesamt EUR 50 Mio. zur Finanzierung der gesellschaftsvertraglichen Projekte beschlossen. Zum Ende des Geschäftsjahres hat die Gesellschaft Namens- und Inhaberschuldverschreibungen im Volumen von TEUR 50.000 (Vj. TEUR 50.000) ausgereicht. Die Schuldverschreibungen sind unter Zugrundelegung des angebotenen Gesamtnennbetrags in Höhe von TEUR 50.000 gestückelt in nachrangige Inhaberschuldverschreibungen der Tranchen A und B und in nachrangige Namensschuldverschreibungen der Tranchen A und B mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00. Zudem wurden Inhaberschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 200.000,00 und einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 7.400.000,00 begeben.

Ausgegeben wurden unverbriefte, festverzinsliche Namensschuldverschreibungen:

Tranche Verzinsung Laufzeit bis Bestand 01.01.2020
in Höhe des Nennbetrags Stück
A 4,75 % p. a. 30.12.2023 13.965
B 5,75 % p. a. 30.12.2033 4.373
18.338
Tranche Zugang /​ Abgang (-) 2020 Bestand 31.12.2020 Nennwert
Stück Stück Euro
A 0 13.965 13.965.000,00
B 0 4.373 4.373.000,00
0 18.338 18.338.000,00

und verbriefte, festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen:

Tranche Verzinsung in Höhe des Nennbetrags Laufzeit bis Bestand 01.01.2020
Stück
A 4,75 % p. a. 30.12.2023 18.000
B 5,75 % p. a. 30.12.2033 6.262
B 5,75 % p. a. 30.12.2033 37
24.299
Tranche Zugang/​ Abgang (-) 2020 Bestand 31.12.2020 Nennwert
Stück Stück Euro
A 0 18.000 18.000.000,00
B 0 6.262 6.262.000,00
B 0 37 7.400.000,00
0 24.299 31.662.000,00

Zum Bilanzstichtag waren insgesamt 18.338 Namensschuldverschreibungen und 24.299 Inhaberschuldverschreibungen ausgegeben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr fielen Zinsen in Höhe von EUR 2.555.350,00 im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen an. Die Zahlungen für die Zinsen aus 2019 in Höhe von EUR 9.717,58 erfolgte in 2020. Im Jahr 2020 wurde Zinsverbindlichkeiten in Höhe von EUR 918.422,08 erfasst. Variable Vergütungsbestandteile wurden nicht vereinbart.

Die Inhaberschuldverschreibungen der Tranche B mit einer Verzinsung von 5,75 % enthalten nachrangige Inhaberschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von TEUR 7.400 (Vj. TEUR 7.400) die seit dem 31. März 2015 an der Luxemburger Börse (Luxembourg Stock Exchange) gelistet sind. Diese haben eine Laufzeit bis zum 30. Dezember 2033. Aufgrund der mit dem Börsenhandel verbundenen und der wirtschaftlichen Situation nicht mehr angemessenen Kosten hat die Geschäftsführung mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des vorläufigen Gläubigerausschusses am 7. April 2022 die Entscheidung getroffen, die Anleihen zu delisten. Das Delisting an der Luxemburger Börse erfolgte mit Ablauf des 25. April 2022, das Delisting an der Frankfurter Börse erfolgte mit Ablauf des 20. Mai 2022.

Nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ergeben sich vorab der jährlichen Ergebnisverteilungen nachfolgende, sonstige Vergütungen:

Haftungsvergütung der Komplementärin (Green City Energy Kraftwerke GmbH, München) in Höhe von EUR 2.000,00,

Vergütung für die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die Komplementärin (Green City Energy Kraftwerke GmbH, München) in Höhe von EUR 145.369,88.

Die Green City Energy Verwaltungs GmbH, München, hat für die kaufmännische und technische Betriebsführung sowie Verwaltung Vergütungen in Höhe von EUR 123.833,60 erhalten.

Für den Prüfungsausschuss sind Vergütungen in Höhe von EUR 2.350,00 angefallen.

Andere Vergütungen hat die Emittentin im Geschäftsjahr 2020 nicht gezahlt. Die Emittentin hat insbesondere keine variablen Vergütungen oder besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt. Andere Begünstigte als die oben genannten gibt es keine.

Insbesondere erhalten die Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin, die die Geschäftsführung bei der Emittentin ausüben, für ihre Tätigkeit weder von der Emittentin noch von ihrer Komplementärin eine Vergütung. Die Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin beziehen ihre Gehälter ausschließlich von anderen Gesellschaften der Green City AG-Gruppe. Darüber hinaus gibt es bei der Emittentin keine Führungskräfte und Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Emittentin auswirkt.

V. Chancen- und Risikobericht

1. Vorbemerkung

Unabhängig von dem am 16. Februar 2022 gestellten Insolvenzantrag der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG werden nachfolgend die aus Sicht des Bilanzstichtages 31. Dezember 2020 bestehenden Risikobereiche dargestellt.

2. Risikobericht

a) Risiko der Unterbrechung der Stromerzeugung, hydrologische Risiken

Die Einnahmen der Kraftwerksparkgesellschaften bestehen nahezu ausschließlich aus der Vergütung für den erzeugten Strom und sind insbesondere abhängig von der an den jeweiligen Netzbetreiber gelieferten Strommenge. Diese hängt maßgeblich von den Wetterbedingungen ab. Starke Schwankungen mit entsprechender Auswirkung auf die Menge des erzeugten Stroms sind möglich. Vermehrte Extremwetterlagen können zu einer Veränderung der zeitlichen Verteilung der Stromerzeugung führen und Schäden an den Stromerzeugungsanlagen verursachen.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

b) Stromerträge und gesetzliche Rahmenbedingungen

Sollte es im langjährigen Mittel zu einer Abweichung von der prognostizierten Jahresstromproduktion in den Projektgesellschaften kommen, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des KWP II und damit auf die Zahlung von Zins und Tilgung auf die emittierten Anleihen. Als Folgewirkung einer niedrigeren Stromproduktion wäre auch der angenommene Veräußerungserlös nach unten anzupassen.

Die Kalkulation der Stromerlöse der deutschen Projektgesellschaften basiert durchweg auf den gesetzlichen Grundlagen des deutschen EEG mit garantierten Vergütungssätzen. Trotz der Einnahmensicherheit kann es sein, dass die Gesetze sich nicht nur für die Zukunft, sondern auch für Bestandsanlagen ändern. Dies ist zwar unwahrscheinlich, kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Des Weiteren werden die Vergütungen nicht an die Inflation angeglichen.

Eine oder mehrere Änderungen rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen sowie eine gegenüber der Prognose abweichende Anwendung der bestehenden gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsanweisungen könnten negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Projektgesellschaften und somit auf den KWP II haben. Diesbezügliche Änderungsabsichten sind aktuell seitens des Gesetzgebers nicht zu erkennen und zu erwarten.

Im Unterschied zum bundesdeutschen EEG-Tarifsystem hängt in Frankreich die Höhe der Einspeisevergütung nicht vom Einspeisezeitpunkt ab, sondern vom Zeitpunkt des rechtsgültigen Netzanschlussangebotes seitens ERDF (PTF – Proposition Technique et Financière). Ab diesem Zeitpunkt hat der Projektentwickler 18 Monate Zeit, um das Projekt fertigzustellen und um die garantierte Einspeisevergütung für 20 Jahre zu erhalten. Die Arbeiten an der Kabeltrasse übernimmt danach ERDF selbst, was zu einer Verzögerung zwischen Fertigstellung der Anlage und Inbetriebnahme führen kann.

Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die Dauer der garantierten Einspeisevergütung. Bei Überschreitung dieser Frist bleibt die garantierte Einspeisevergütungshöhe erhalten, es wird jedoch die Dauer der garantierten Einspeisevergütung gekürzt. Dabei gilt die Regel, dass ein Monat Verspätung in der Projektentwicklung drei Monate Verkürzung der Tariflaufzeit nach sich ziehen.

Durch die vorliegenden Wasserrechte und die gesicherten Einspeiseerlöse in Italien nach Conto Energia (vergleichbar mit dem EEG in Deutschland) von 21,9 ct/​kWh ergeben sich über 20 Jahre kalkulierbare Erträge sowohl für die Anlagen in Vallesina als auch für die Anlagen in Carpianello und Pellerina.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

c) Reduzierung der geplanten Veräußerungserlöse

Die Prognoserechnung unterstellt Veräußerungserlöse für die Projekte in geschätzter Höhe. Es besteht das Risiko, dass Energieanlagen vom KWP II oder Projektgesellschaften nicht veräußert oder zwar veräußert, die Veräußerungserlöse jedoch nicht oder nicht in der beabsichtigten Höhe oder zum beabsichtigten Zeitpunkt erzielt werden können. Auch könnte ein Erwerber der Energieanlagen Rechte, z. B. infolge von Mängeln der veräußerten Energieanlagen, insbesondere vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungsrechte, geltend machen und ggf. gerichtlich durchsetzen und sich hieraus Zahlungsverpflichtungen des KWP II bzw. der betreffenden Projektgesellschaften ergeben. Diese Risiken können sich jeweils in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des KWP II auswirken. Eine Abweichung der tatsächlich realisierten Veräußerungserlöse der Projekte hätte damit auch Auswirkungen auf die Zahlung von Zins und Tilgung auf die emittierten Anleihetranchen A und B.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

d) Risiken in den Beteiligungsgesellschaften

Der KWP II hält Beteiligungen an verschiedenen Gesellschaften. Für den Fall, dass die Werthaltigkeit einer oder mehrerer dieser Beteiligungen ganz oder teilweise entfällt, kann sich dies in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des KWP II auswirken. Außerdem ist der KWP II auf Mittelrückflüsse aus den Projektgesellschaften angewiesen. Sollten Zahlungen ausbleiben, so kann sich dies ebenfalls in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des KWP II auswirken.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als gering, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

e) Ausfall wichtiger Vertragspartner, z. B. Insolvenzrisiko

Sollten Vertragspartner des KWP II oder einer der Projekt- und Beteiligungsgesellschaften mit ihren geschuldeten Leistungen, z. B. im Fall der Insolvenz, ausfallen, besteht das Risiko, neue Vertragspartner nicht oder nur zu schlechteren Konditionen verpflichten zu können. Ferner können bei Ausfall eines wichtigen Vertragspartners die von diesem ggf. zugesagten Garantie- oder Schadensersatzleistungen entfallen. Eine Insolvenz eines solchen Vertragspartners kann dazu führen, dass bereits erfolgte Anzahlungen verloren gehen. Die Insolvenz eines Energieversorgers oder Netzbetreibers kann ferner zu Unterbrechungen der Erlöszahlungen aus der Stromeinspeisung führen.

Dieses Insolvenz- und Ausfallrisiko bzgl. der Vertragspartner betrifft insbesondere auch die Vertragsbeziehungen des KWP II mit den mit ihm verbundenen Unternehmen. Sollte die Green City AG als Konzernmutter oder eine andere konzernzugehörige Gesellschaft nicht oder nicht mehr im notwendigen Umfang leistungsfähig sein und/​oder durch Insolvenz ausfallen, würde dies aufgrund der Verflechtungen zwischen den mit dem KWP II verbundenen Unternehmen möglicherweise sämtliche geschlossenen Verträge zwischen dem KWP II und den mit ihm verbundenen Unternehmen betreffen. Dieses Risiko ist in 2022 eingetreten.

In diesem Zusammenhang ist Folgendes hervorzuheben: Die Green City AG veräußert bereits seit dem Jahr 2011 Projektrechte an die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG sowie die Green City Energy Windpark Projektentwicklungs GmbH & Co. KG (zusammen „Projektrechtegesellschaften“). Die Green City AG übernimmt für die Projektrechtegesellschaften zudem die Weiterentwicklung der Projektrechte. Die Projektrechtegesellschaften veräußern bei erfolgter Genehmigung eines Projekts das dazugehörige Projektrecht mit Aufschlag an eine zur Projektumsetzung gegründete Projektgesellschaft. Die Finanzierung der Projektrechtegesellschaften stammt zum 31. Dezember 2020 unter anderem vom KWP II in Höhe von insgesamt TEUR 12.867 (inkl. Zinsforderungen). Sollten zukünftig keine oder nur unzureichende Projekte realisiert werden, können diese Forderungen nicht oder nur teilweise zurückgeführt werden. Auch Verzögerungen in der Projektentwicklung können dazu führen, dass Forderungen nicht oder nur teilweise zurückgeführt werden können.

Die Green City AG sowie die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG haben Ende 2019 in diesem Zusammenhang mit einem deutschen Vermögensverwalter eine Kooperation geschlossen, die die Entwicklung und Finanzierung von Frühphasenprojekten im Bereich Wind Deutschland vorsieht. Die erste Phase der Zusammenarbeit wurde Ende Juli 2020 durch Abschluss notarieller Kaufverträge für die Tranchen 1 und 2 und der entsprechenden Vollzugsprotokolle konkretisiert. Die beiden Kaufverträge beinhalten den Verkauf von durch die Green City AG und die Green City Energy Service GmbH & Co. KG Windpark Bayern 2014 KG gehaltenen Beteiligungen an die Projekt GmbH in einem Volumen von TEUR 20.000.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als hoch ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

f) Risiken aus Prospekthaftung

Der KWP II ist Prospektverantwortlicher für die Namens- und Inhaberschuldverschreibungen. Für den Fall, dass Gläubiger dieser Schuldverschreibungen hieraus Haftungsansprüche gegenüber dem KWP II geltend machen, kann sich dies in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des KWP II auswirken.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

g) Gesamtrisiko

Die auf Ebene der Stromerzeugung bestehenden Risiken können sich negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis der betroffenen Kraftwerksparkgesellschaften und damit auf die von dem KWP II erzielbaren Erträge sowie letztlich auf etwaige Ausschüttungen an die Anleger auswirken.

Der KWP II ist einem intensiven Wettbewerb ausgesetzt. Es besteht das Risiko, dass sich der KWP II im Wettbewerb nicht behaupten kann. Ein intensiver Wettbewerb kann auch zu höheren Kauf- und niedrigeren Verkaufspreisen führen. Dies kann sich auf die Zahlung von Zins und Tilgung auf die emittierten Anleihetranchen A und B auswirken.

3. Chancenbericht

Zu den oben angeführten Risiken existieren analog auch Chancen. So kann eine günstige Wetterentwicklung mit einem deutlich höheren Wind- oder Wasseraufkommen bzw. einer höheren Sonneneinstrahlung in den einzelnen Projektgesellschaften zu einer höheren Stromproduktion und damit zu einer verbesserten Ertragssituation führen. Entsprechend könnten an den KWP II höhere Ausschüttungen erfolgen und die Zahlungen von Zins und Tilgung auf die emittierten Anleihetranchen A und B absichern.

Etwaige Änderungen durch den Gesetzgeber könnten sich auch positiv auf den Betrieb der verschiedenen Anlagen in den Projektgesellschaften auswirken sowie zu einer Verminderung der bestehenden Kosten führen.

VI. Prognosebericht

Aufgrund der Art der eingegangenen Beteiligungen wird der KWP II Einnahmen aus Zinszahlungen aus den gewährten Darlehen sowie Auszahlungen aus den Beteiligungsgesellschaften erhalten, die wiederum aufgeteilt sind in Gewinnanteile und Kapitalrückführungen.

Die Gesellschaft hat am 16. Februar 2022 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht in München gestellt. Dieses wurde notwendig, da die Gesellschaft ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen voraussichtlich nicht vollständig nachkommen kann. Das Amtsgericht München hat Herrn Axel Bierbach von der Kanzlei Müller Heydenreich Bierbach und Kollegen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dem vom KWP II angestrebten Verfahren in Eigenverwaltung war das Gericht nicht gefolgt.

Da eine Sanierung der Gesellschaft nicht vorgesehen ist, wird die Bewertung zu Zerschlagungswerten vorgenommen. Die angesetzten Vermögenswerte spiegeln diese Werte wider. Momentan ist nicht absehbar, wie die Gesellschaft sich in den kommenden Monaten entwickelt, daher kann aktuell keine Aussage über die künftige Ausrichtung seitens der Geschäftsführung getätigt werden.

 

München, 30. September 2022

Green City Energy Kraftwerke GmbH

Für die Komplementärin

Jens Mühlhaus, Geschäftsführer

VERSAGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, München

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Versagte Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss wegen der Bedeutung der im Abschnitt „Grundlage für die versagten Prüfungsurteile“ beschriebenen Sachverhalte nicht den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht wegen der Bedeutung des im Abschnitt „Grundlage für die versagten Prüfungsurteile“ beschriebenen Sachverhalte insgesamt kein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht nicht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht nicht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung nicht zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB i. V. m. § 25 VermAnIG erklären wir, dass unsere Prüfung zu den genannten Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat und versagen daher den Bestätigungsvermerk.

Grundlage für die versagten Prüfungsurteile

Am 16. Februar 2022 hat die Geschäftsführung der Gesellschaft beim Insolvenzgericht München wegen drohender Zahlungsunfähigkeit den Antrag auf Insolvenz gestellt. Herr Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Wann das Insolvenzverfahren eröffnet werden wird, ist im Zeitpunkt des Versagungsvermerks noch nicht absehbar. Aktuell ist ein Verkaufsprozess aufgesetzt, um einen oder mehrere Investoren zu finden. Die Geschäftsführung der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG und der vorläufige Insolvenzverwalter gehen davon aus, dass die von der Gesellschaft im Anlagevermögen gehaltenen Anteile, Beteiligungen und Ausleihungen sowie die Forderungen an verbundenen Unternehmen veräußert werden können. Eine Fortführung der Green City Energy Kraft- werkspark II GmbH & Co. KG in der bisherigen Geschäftsausrichtung erscheint nach Einschätzung der Geschäftsführung als unwahrscheinlich. Die gesetzlichen Vertreter haben den Jahresabschluss daher unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die von der Geschäftsführung angesetzten Werte spiegeln die nach ihrer Auffassung möglichen Zerschlagungswerte wider.

Die Höhe der Verkaufserlöse für die zu veräußernden Vermögensgegenstände (Anteile, Ausleihungen, Beteiligungen und Forderungen an verbundene Unternehmen mit Buchwerten in Höhe von insgesamt TEUR 29.952) wird von der Insolvenzeröffnung, dem Investitionsbedarf, aber auch von der individuellen Markt- und Risikoeinschätzung eines Investors und den individuellen Renditeerwartungen abhängen und ist dementsprechend von der Geschäftsführung aktuell nicht abschließend einzuschätzen. Aufgrund der Entwicklungen auf den Märkten werden Wind-, Solar- und Wasserkraftwerke in Europa derzeit eher hochpreisig gehandelt, so dass die Geschäftsführung es für wahrscheinlich hält, dass die Verkaufserlöse die ausgewiesenen Buchwerte übersteigen. Sie erachtet daher die bei den Anteilen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen vorgenommenen Abschreibungen (insgesamt TEUR 13.624) auf diese Buchwerte als ausreichend. Wir haben keine geeigneten Prüfungsnachweise dafür erhalten können, dass evtl. Erlöse aus dem Verkauf der betreffenden Vermögensgegenstände nicht niedriger oder aber höher sind als die ausgewiesenen Buchwerte. Wir können daher nicht ausschließen, dass Abschreibungen auf die ausgewiesenen Buchwerte der betreffenden Vermögensgegenstände zu niedrig oder zu hoch vorgenommen wurden. Darüber hinaus erfolgte die Bewertung der Forderungen an die Green City AG i.l. zum Bilanzstichtag gemäß den nach dem Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2020 gezahlten Beträgen. Aufgrund der zur Insolvenztabelle angemeldeten und bislang anerkannten Forderungen unter Berücksichtigung der am 6. Juli 2022 veröffentlichten vorläufigen Insolvenzquote werden sich nach unserer Auffassung höhere Beträge ergeben.

Da die der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG als kapitalmarktorientierte Gesellschaft gemäß § 290 Abs. 1 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist, wurde der Jahresabschluss nicht um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitert, § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB. Zur Inanspruchnahme dieser Erleichterung, d. h. Verzicht auf die Ergänzung des Jahresabschlusses um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel, bestehen Anhaltspunkte, dass die Voraussetzungen voraussichtlich nicht erfüllt werden und ein Konzernabschluss mit den entsprechenden Anlagen nicht erstellt wird. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung kann nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 1 S. 2 HGB zu Unrecht in Anspruch genommen worden ist.

Diese Sachverhalte haben umfassende Bedeutung auch für die im Lagebericht erfolgte Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung.

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB i. V. m. § 25 VermAnIG und der EU-Abschlussprüfer- verordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Versagungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Wir haben – mit Ausnahme der Sachverhalte, die im Abschnitt „Grundlage für die versagten Prüfungsurteile“ beschrieben sind – bestimmt, dass es keine weiteren besonders wichtigen Prüfungssachverhalte in unserer Prüfung des Jahresabschlusses gibt, die in unserem Versagungsvermerk mitzuteilen sind.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB i. V. m. § 25 VermAnIG und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen darüber, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführung und den vorläufigen Insolvenzverwalter unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist, sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Abwicklung aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks bzw. seiner Modifikation erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft die geordnete Abwicklung nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABE DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3a HGB

Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB keine Prüfung durchgeführt, ob die für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils

Die Gesellschaft hat keine ESEF-Unterlagen erstellt und konnte daher keine ESEF-Unterlagen zur Prüfung vorlegen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende [bereitgestellte] Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Gesellschafterversammlung am 3. August 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. Dezember 2021 vom Prüfungsausschuss beauftragt. Wir waren in den Geschäftsjahren 2013 bis 2016 sowie 2018 und 2019 als Abschlussprüfer der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Versagungsvermerk enthaltenen versagten Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss bzw. den vorläufigen Insolvenzverwalter nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financal Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapital ko nten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufs pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsgemäß ist sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financal Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

SONSTIGER SACHVERHALT – VERWENDUNG DES VERSAGUNGSVERMERKS

Unser Versagungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Ines Paucksch.

 

München, den 30. September 2022

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Düsseldorf

Gröning, Wirtschaftsprüfer

Paucksch, Wirtschaftsprüferin

Eine Verwendung des Bestätigungsvermerks außerhalb des Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Erklärung der Geschäftsführung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG i. V. m. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. 289 Abs. 1 Satz 5 HGB.

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, München, vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

 

München, 30. September 2022

Green City Energy Kraftwerke GmbH

Für die Komplementärin

Jens Mühlhaus, Geschäftsführer

Leave A Comment