Startseite Allgemeines BGH: Abschleppdienst darf Autos einbehalten
Allgemeines

BGH: Abschleppdienst darf Autos einbehalten

Teilen

Private Abschleppunternehmen brauchen abgeschleppte Autos nicht herauszugeben, bevor die Abschleppgebühr vollständig bezahlt ist.

Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Damit wies der BGH eine Klage einer Frau aus Berlin ab. Ihr Auto wurde von einem privaten Unternehmer abgeschleppt. Die Richter entschieden, dass das Unternehmen das Auto nicht freigeben müsse, bis alle Abschleppkosten beglichen worden sind. Die Frau habe deshalb keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Zeit, in der sie ihr Auto nicht nutzen konnte.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Zyklus-Apps im Datenschutz-Check: Wenn intime Gesundheitsdaten bei Werbekonzernen landen

  Menstruations-Apps speichern Angaben zu Schwangerschaft, Verhütung, Stimmung und Beschwerden. Eine Untersuchung...

Allgemeines

Komentar eines Strafrechtlers

Nach dem bisher öffentlich Bekannten halte ich zwölf Jahre Haft für vertretbar...

Allgemeines

Trump verteidigt Rechenzentren und kritisiert New Yorks Baustopp

US-Präsident Donald Trump hat sich nachdrücklich für den Ausbau großer Rechenzentren ausgesprochen...

Allgemeines

Florida plant erstmals seit 62 Jahren zwei Hinrichtungen an einem Tag

Der US-Bundesstaat Florida will am 28. Juli 2026 erstmals seit mehr als...