Startseite Allgemeines bexstock.com: Nachfolge der unerlaubt tätigen investexp.de
Allgemeines

bexstock.com: Nachfolge der unerlaubt tätigen investexp.de

kpuljek (CC0), Pixabay
Teilen

bexstock.com: Nachfolge der unerlaubt tätigen investexp.de

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unter bexstock.com von der BS ASIA PTE. LTD., Singapur, betriebene Online-Handelsplattform für finanzielle Differenzkontrakte auf Aktien, Rohstoffe, Indizes, Kryptowerte und andere Finanzinstrumente keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.

Entgegen den Behauptungen der Betreiber besteht auch kein Zusammenhang mit dem von der BaFin beaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstitut CMC Markets Deutschland GmbH.

Vielmehr handelt es sich um die Nachfolge der ebenfalls unerlaubt tätigen Handelsplattform investexp.de, der die BaFin ihre Tätigkeit untersagt hat. Die Betreiber versuchten danach, ihre Kunden mit einem gefälschten Schreiben der BaFin von ihrer Seriosität zu überzeugen.

Zuvor war die Handelsplattform unter der Domain beexp.de aufgetreten und hatte ebenfalls wahrheitswidrig behauptet, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft eines von der BaFin beaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstituts zu sein.

Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Internetseite sowohl Warnhinweise zu unerlaubt tätigen Unternehmen als auch konkrete Maßnahmen, die sie ihnen gegenüber angeordnet hat.

Darüber hinaus warnt die BaFin auch vor bestimmten Geschäften oder Geschäftspraktiken. So hat sie schon mehrfach auf die Gefahren bei Geschäften mit nicht lizenzierten Handelsplattformen hingewiesen.

  • 5. Mai 2021: BaFin warnt Geschädigte von Handelsplattformen vor gefälschten Schreiben der BaFin und angeblichen Hilfsangeboten
  • 12. Mai 2020 / 13. Juli 2020: BaFin weist erneut auf Warnung vor unseriösen, nicht lizenzierten Online-Plattformen hin
  • 4. Dezember 2018: Aufsicht und Polizei warnen vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen
  • 7. August 2018: Internet-Handelsplattformen: BaFin warnt vor nicht lizenzierten Anbietern
  • Weitere Meldungen finden Sie unter: Warnungen & Aktuelles für Verbraucher

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

BaFin nimmt Finfluencer ins Visier – höchste Zeit, aber bitte dort hinschauen, wo das Geschäft wirklich läuft

Es ist richtig und längst überfällig, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanzinhalte...

Allgemeines

Neue KI-Aufsicht im Finanzsektor: „Die Verantwortung lässt sich nicht an einen Algorithmus delegieren“

Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zur erweiterten Zuständigkeit der BaFin Die Bundesanstalt...

Allgemeines

Saudi-Arabien beteiligt sich an US-Angriffen auf proiranische Milizen

Saudi-Arabien hat sich erstmals offiziell an den militärischen Auseinandersetzungen gegen mit Iran...

Allgemeines

Krumbacher Vermögensverwaltungs-GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren – Arndt Geiwitz übernimmt

Die Krumbacher Vermögensverwaltungs-GmbH hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das...