Bernhard Ballnus: Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wirft ihm Veruntreuung vor

Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen führt unter dem vorbezeichneten Aktenzeichen  ein Ermittlungsverfahren, dem folgender Sachverhalt zugrunde liegt:       

Bernhard Ballnus aus 79804 Dogern steht im Verdacht, in seiner Eigenschaft als  Betreiber des gleichnamigen Inkassobüros, geschäftsansässig vormals Eisenbahnstraße 3, 79761 Waldshut-Tiengen, ab 01.01.2014 Hauptstraße 18, 79804 Dogern, mindestens seit 2004,  jedenfalls aber im strafrechtlich nicht verjährten Zeitraum vom 30.10.2007 bis 14.02.2014   in der Absicht, sich hierdurch eine fortlaufende Einkommensquelle von einigem Gewicht und einiger Dauer zu verschaffen, die für einen Teil seiner Auftraggeber beigetriebenen Forderungsbeträge bzw. Teile davon durch bewusst unterlassene Auskehrung ihnen gegenüber        gewerbsmäßig veruntreut zu haben (§§ 266 Abs. 1 und 2, 263 Abs. 3 Ziffer 1, 53 StGB).

Zur Sicherung allfälliger Ansprüche von Verletzten gegen den Beschuldigten aus  den vorgenannten mutmaßlichen Straftaten (§§ 73 Abs. 1 Satz 2, 73 a StGB) konnten aufgrund Beschlusses des Amtsgerichts – Ermittlungsrichter – Waldshut-Tiengen über die Anordnung des dinglichen Arrestes vom 13.02.2014 betreffend Bernhard Ballnus (Az. 10 Gs 121/14)  diverse Vermögenswerte bei dem Beschuldigten vorläufig gesichert werden. Eine Aufstellung darüber ist bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen, Amthausstraße 5, 79761 Waldshut-Tiengen,  auf Anforderung verfügbar.

Verletzte aus den mutmaßlichen, strafrechtlich nicht verjährten Straftaten des Beschuldigten können sich mit der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen unter vorgenanntem Aktenzeichen schriftlich in Verbindung setzen.

Az:11 Js 6836/12

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