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Berliner darf in der Schule nicht nach Mekka beten

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In dem mehrjährigen Streit um einen muslimischen Gebetsraum in einer berliner Schule wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch die Klage des 18-Jährigen zurück.

Der Gymnasiast müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen, weil sonst durch die öffentlichen Ritualgebete der Schulfrieden gestört werde, urteilte der 6. Senat.
Dem heute 18-Jährigen wurde von Seiten der Schule untersagt, sein Mittagsgebet in der Schule zu verrichten. Vorher kam es zu Auseinandersetzungen unter den Schülern über die Frage, ob Mädchen an dem Gebet teilnehmen dürften. An der Schule mit Jungen und Mädchen knapp 30 verschiedener Nationalitäten hatten acht muslimische Schüler die Pause genutzt, um auf dem Schulflur gen Mekka zu beten – vor den Augen staunender Mitschüler. Die Schulleitung untersagte die Gebete. Doch dem Schüler Yunus passte die Entscheidung der Schule nicht. Er zog vor Gericht, um einen Gebetsraum einzuklagen. Die Klage wurde nun abgewiesen.

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