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Berechtigte Zweifel

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Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben deutliche Zweifel daran geäußert, dass die Leistungen für Asylbewerber ausreichend sind.

Der Vizepräsident des Gerichts, Kirchhof, verwies in der mündlichen Verhandlung auf die große Differenz zwischen den Hartz-Vier-Sätzen und den Geldleistungen für Asylbewerber. Erwachsene Asylbewerber erhalten rund 40 Prozent weniger Geld als Hartz-IV-Empfänger. Die Sätze wurden seit fast zwanzig Jahren nicht mehr erhöht. Ein Urteil wird erst nach der Sommerpause erwartet. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatten sich am Morgen rund 50 Menschen versammelt, um gegen das Asylbewerberleistungsgesetz zu demonstrieren.

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