Benjamin Kühn sagt, wer verliert zahlt die Zeche vor Gericht! Da hat er recht! Wie oft haben Sie bezahlt Herr Kühn?

Eine Frage die sie den Anlegern ihrer Investments einmal erläutern sollten. Könnte sich aber nicht so gut machen, denn ich befürchte da „müssten Sie dann mal die Hosen herunterlassen“. Nun gut, dem ist eben so.

Auch die vielen falschen Behauptungen sind dann wohl Gegenstand von Ermittlungen der Justiz.  Wie war das noch mit den Hausdurchsuchungen und Strafverfahren in Bntwisch und in Ruggell?

Nun gut, auch das sollte man den Behörden überlassen, denn in allen Fällen gilt immer die Unschuldsvermutung, um auch das ganz klar zu sagen.

Was mich aber verblüfft Herr Kühn ist die Menge Ihrer Unwahrheiten, kann man das noch alles dann im Kopf behalten, das man dann auch immer noch weiß was man vorher gesagt hat? Die Frage müssen Sie beantworten.

Sie sollten aber schon wissen, das man sich gegen falsche Tatsachen dann auch juristisch zur Wehr setzen kann? Genau das tun wir dann auch. Völlig unaufgeregt ohne viel Zeit dafür aufzuwenden.

Bei Ihnen werden verlorene Prozesse ja möglicherweise dann vom Firmenkonto bezahlt. Das ist natürlich dann schon was anderes. Also Herr Kühn, ganz entspannt bleiben. Bringen Sie bisher auch, immer den Scheck -virtuell gemeint-mit. Das kennen Sie ja mit adcada von den verlorenen Prozessen.

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