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Bekanntmachung über Entwürfe zur Neufassung von Sicherheitsstandards der Internationalen Atomenergie-Organisation vom: 24.03.2025

MIH83 (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Bekanntmachung
über Entwürfe zur Neufassung von Sicherheitsstandards
der Internationalen Atomenergie-Organisation

Vom 24. März 2025

Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz liegt ein Entwurf des Sicherheitsstandards

„Safety Demonstration of Innovative Technology in Nuclear Power Plants“

(Draft Safety Guide DS537 Step 8)

der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zur Stellungnahme vor.

Die Sicherheitsstandards werden von der IAEO unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten entwickelt und fortgeschrieben. Die IAEO strebt dabei einen umfassenden, konsistenten und anwendbaren Satz von Standards an. Dieser soll weltweit ein hohes Maß an Schutz für den Menschen und die Umwelt vor den schädlichen Effekten ionisierender Strahlung bieten und von den Mitgliedsstaaten genutzt werden.

Der zu prüfende Entwurf mit dem Titel „Safety Demonstration of Innovative Technology in Nuclear Power Plants“ soll als Specific Safety Guide in der IAEA Safety Standards Series veröffentlicht werden.

Ziel dieses von der Commission on Safety Standards (CSS) angenommenen Textentwurfs ist es, Empfehlungen für Vorgehensweisen zur Bewältigung von Herausforderungen im Zusammenhang mit innovativen Technologien bei Sicherheitsnachweisen für Kernkraftwerke zu geben.

Ein weiteres Ziel dieses Textentwurfs ist es, Empfehlungen für die Anwendung spezifischer Strategien für den Sicherheitsnachweis von innovativen Konzepten wie neuen Brennstoffkonzepten, neuen Kühlmittelarten, innovativen Sicherheitsmerkmalen, innovativen Arten des Betriebs, innovativen Werkstoffen und fortschrittlichen Fertigungstechniken zu geben.

Im Einzelnen gliedert sich der Entwurf des Sicherheitsstandards DS537 „Safety Demonstration of Innovative Technology in Nuclear Power Plants“ wie folgt:

1.
INTRODUCTION
Background
Objective
Scope
Structure
2.
DEFINITION OF INNOVATIVE TECHNOLOGY IN NUCLEAR POWER PLANTS AND THE CHALLENGES IT POSES
3.
GENERAL APPROACHES TO SAFETY DEMONSTRATION FOR INNOVATIVE TECHNOLOGY
Identification of issues, knowledge gaps and uncertainties
Actions to manage knowledge gaps and uncertainties for safety demonstration
Application of a graded approach to safety assessment for innovative technology in nuclear power plants
4.
SPECIFIC STRATEGIES TO ADDRESS CHALLENGES IN THE SAFETY DEMONSTRATION OF INNOVATIVE TECHNOLOGY IN NUCLEAR POWER PLANTS
Limited applicability of established safety assessment approaches for nuclear power plants
Limited knowledge of relevant phenomena and material properties
Lack of computer codes for safety analysis
Lack of relevant operating experience
Lack of applicable regulations, codes and technical standards
5.
SAFETY DEMONSTRATION OF SPECIFIC INNOVATIVE TECHNOLOGIES
Fuel concepts
Non-water reactor coolants
Passive safety features
Instrumentation and control
Artificial intelligence systems
Human and organizational implications
Innovative materials
Advanced manufacturing technologies
Non-electrical applications
Multi-module designs
Transportable nuclear power plants
6.
CONSIDERATION OF INTERFACES WITH SECURITY AND SAFEGUARDS WHEN DEMONSTRATING THE SAFETY OF INNOVATIVE TECHNOLOGY
REFERENCES

Interessenten wird hiermit die Möglichkeit gegeben, Änderungsvorschläge zu diesem Sicherheitsstandard zu übermitteln.

Kommentare werden erbeten in Bezug auf:

Relevanz und Nutzen: Sind die angegebenen Ziele angemessen und werden sie durch den Textentwurf erfüllt?
Umfang und Vollständigkeit: Ist der Umfang angemessen und wird er durch den Textentwurf angemessen abgedeckt?
Qualität und Klarheit: Entspricht der Regeltextentwurf dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik und ist dieser Regeltextentwurf klar und kohärent formuliert?

Konkrete und begründete Änderungsvorschläge können Sie in englischer Sprache auf dem IAEO-Formblatt zu DS537 für Kommentierungen abfassen. Übermitteln Sie diese bis zum 20. Juni 2025 an die folgende Adresse:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Referat S I 5
Postfach 12 06 29
53048 Bonn

E-Mail: SI5@bmuv.bund.de
Telefon: 0228/​99 305 2880 

Der Entwurf des Sicherheitsstandards DS537 (in englischer Sprache) und das IAEO-Formblatt für Kommentierungen können beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (obige Adresse) bezogen werden oder direkt von den IAEO-Internetseiten heruntergeladen werden unter:

http:/​/​www-ns.iaea.org/​standards/​documents/​draft-ms-posted.asp

Beachten Sie bitte beim Ausfüllen Ihrer Vorlage, dass

Sie konkrete Textvorschläge formulieren,
Ihre Kommentierung in englischer Sprache verfasst wird,
der Paragraph, auf den Ihr Kommentar Bezug nimmt, ebenfalls eingetragen wird,
zu jedem Kommentar eine Begründung erforderlich ist,
jeder Kommentar in einer „Zeile“ dargestellt wird,
jede Veränderung kenntlich gemacht wird, und zwar: „Einfügung“ sollte unterstrichen und „Löschung“ durchgestrichen werden.

Zur näheren Information über das Programm der IAEO zur Erstellung der Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke und kerntechnische Anlagen wird ebenfalls auf die genannte Internetseite der IAEO verwiesen.

Bonn, den 24. März 2025

S I 5 – 1812/​025

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Im Auftrag
Dr. Liv Wiik-Fuchs

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