Startseite Allgemeines Bekanntmachung über Entwürfe zur Neufassung von Sicherheitsstandards der Internationalen Atomenergie-Organisation vom: 03.04.2025 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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Bekanntmachung über Entwürfe zur Neufassung von Sicherheitsstandards der Internationalen Atomenergie-Organisation vom: 03.04.2025 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

MIH83 (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Bekanntmachung
über Entwürfe zur Neufassung von Sicherheitsstandards
der Internationalen Atomenergie-Organisation

Vom 3. April 2025

Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz liegt ein Entwurf des Sicherheitsstandards

„Criteria for Use in Preparedness and Response for a Nuclear or Radiological Emergency“

(Draft Safety Guide DS527 Step 8)

der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zur Stellungnahme vor.

Die Sicherheitsstandards werden von der IAEO unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten entwickelt und fortgeschrieben. Die IAEO strebt dabei einen umfassenden, konsistenten und anwendbaren Satz von Standards an. Dieser soll weltweit ein hohes Maß an Schutz für den Menschen und die Umwelt vor den schädlichen Effekten ionisierender Strahlung bieten und von den Mitgliedsstaaten genutzt werden.

Der zu prüfende Entwurf mit dem Titel „Criteria for Use in Preparedness and Response for a Nuclear or Radiological Emergency“ soll als General Safety Guide in der IAEA Safety Standards Series veröffentlicht werden.

Ziel dieses Textentwurfs ist es, eine kohärente Reihe von Kriterien zur Unterstützung der Entscheidungsfindung in Bezug auf Schutzmaßnahmen und andere Reaktionsmaßnahmen vorzulegen, die erforderlich sind, um die in GSR Teil 7 definierten Ziele der Notfallmaßnahmen zu erreichen.

Im Einzelnen gliedert sich der Entwurf des Sicherheitsstandards DS527 „Criteria for Use in Preparedness and Response for a Nuclear or Radiological Emergency“ wie folgt:

1.
Introduction

Background
Objective
Scope
Structure
2.
Emergency response criteria in a protection strategy

Protection strategy for a nuclear or radiological emergency
Reference levels for a nuclear or radiological emergency
Generic criteria for a nuclear or radiological emergency
Generic criteria that aim to avoid or minimize severe deterministic effects
Generic criteria for protective actions and other response actions to reduce the risk of stochastic effects
Risk of severe deterministic effects as a basis for operational criteria for a nuclear or radiological emergency
Projected dose as a basis for operational criteria for a nuclear radiological emergency
Dose that has been received as a basis for operational criteria for a nuclear or radiological emergency
3.
Guidance values for restricting the exposure of emergency workers and helpers in an emergency
4.
Operational criteria for a nuclear or radiological emergency

EALs
Observables and indicators
OILs

Appendix i. Operational intervention levels for a nuclear or radiological emergency

Considerations in the derivation of operational intervention levels
Use of operational intervention levels and related operational criteria in a nuclear or radiological emergency
Methodology for the derivation of OILV and OILInTrd,c
Plain language explanation of operational intervention levels for a nuclear or radiological emergency
Revision of operational intervention levels for a nuclear or radiological emergency

Appendix ii. Development and use of emergency action levels for light water reactors

Appendix iii. Observables and indicators for emergencies occurring in acts and activities in emergency preparedness Category iv

References

Annex

Contributors to drafting and review

Interessenten wird hiermit die Möglichkeit gegeben, Änderungsvorschläge zu diesem Sicherheitsstandard zu übermitteln.

Kommentare werden erbeten in Bezug auf:

Relevanz und Nutzen: Sind die angegebenen Ziele angemessen und werden sie durch den Textentwurf erfüllt?
Umfang und Vollständigkeit: Ist der Umfang angemessen und wird er durch den Textentwurf angemessen abgedeckt?
Qualität und Klarheit: Entspricht der Regeltextentwurf dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik, und ist dieser Regeltextentwurf klar und kohärent formuliert?

Konkrete und begründete Änderungsvorschläge können Sie in englischer Sprache auf dem IAEO-Formblatt zu DS527 für Kommentierungen abfassen.

Übermitteln Sie diese bis zum 16. Mai 2025 an die folgende Adresse:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Referat S II 5
Postfach 12 06 29
53048 Bonn
E-Mail: SII5@bmuv.bund.de
Telefon: 0228/​99 305 2187

Der Entwurf des Sicherheitsstandards DS527 (in englischer Sprache) und das IAEO-Formblatt für Kommentierungen können beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (obige Adresse) bezogen werden oder direkt von den IAEO-Internetseiten heruntergeladen werden unter:

http:/​/​www-ns.iaea.org/​standards/​documents/​draft-ms-posted.asp

Beachten Sie bitte beim Ausfüllen Ihrer Vorlage, dass

Sie das Dokument in .docx-Format speichern,
Sie konkrete Textvorschläge formulieren,
Ihre Kommentierung in englischer Sprache verfasst wird,
der Paragraph, auf den Ihr Kommentar Bezug nimmt, ebenfalls eingetragen wird,
zu jedem Kommentar eine Begründung erforderlich ist,
jeder Kommentar in einer „Zeile“ dargestellt wird,
jede Veränderung kenntlich gemacht wird, und zwar: „Einfügung“ sollte unterstrichen und „Löschung“ durchgestrichen werden.

Zur näheren Information über das Programm der IAEO zur Erstellung der Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke und kerntechnische Anlagen wird ebenfalls auf die genannte Internetseite der IAEO verwiesen.

Bonn, den 3. April 2025

S II 5 – 1812/​025

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Im Auftrag
Anneli S. Karlsson

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