Startseite Allgemeines Bekanntmachung Nr. 9/2021 über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens nach § 40 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Allgemeines

Bekanntmachung Nr. 9/2021 über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens nach § 40 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Republica (CC0), Pixabay
Teilen

Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 9/​2021
über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens nach § 40 Absatz 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Vom 27. April 2021

Das Bundeskartellamt hat mit Schreiben vom 26. April 2021 nach § 40 Absatz 1 Satz 1 GWB das Hauptprüfverfahren eingeleitet:

Beteiligte Unternehmen:
Erwerber: Funke Mediengruppe GmbH & Co. KGaA, Essen (D)
Erworbener: OTZ Ostthüringer Zeitung Verlag GmbH & Co. KG, Gera (D)
Erworbener: OTZ Ostthüringer Zeitung Verlag Verwaltungs GmbH, Gera (D)
Betroffener Markt: Abonnement-Tageszeitungen
Form der Beteiligung: Erwerb der alleinigen Kontrolle

Bonn, den 27. April 2021

V – 58130 – Fa – 36/​20

Bundeskartellamt
Beschlussabteilung Wettbewerbs- und Verbraucherschutz

Im Auftrag
Prof. Becker

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

UEFA droht FIFA mit WM-Boykott

Die 55 Mitgliedsverbände der UEFA haben einstimmig beschlossen, künftige Wettbewerbe der FIFA...

Allgemeines

Marcel Schäfer: Salzburg is Calling

Mal ehrlich, Herr Schäfer: Können Sie bei RB Leipzig überhaupt allein entscheiden,...

Allgemeines

Fortuna Düsseldorf Fan analysiert:Alte Haudegen, neuer Hunger: Wie groß sind Fortunas Chancen auf den direkten Wiederaufstieg?

Eine Woche vor dem Saisonstart steht Fortuna Düsseldorf vor einer Aufgabe, die...

Allgemeines

Hat der Fußball damit gewonnen?

Na endlich: Der Fußball wird gerettet. Nicht durch schönere Spiele, bezahlbare Tickets,...