Bekanntmachung Nr. 23/23/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Verbindung mit Artikel 17 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission „g.g.A. Schleswig-Holsteinischer Landwein“

Published On: Mittwoch, 13.09.2023By Tags:

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 23/​23/​51
über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
einer geschützten geografischen Angabe gemäß Artikel 105
der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 in Verbindung mit Artikel 17
der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​33 der Kommission
„g.g.A. Schleswig-Holsteinischer Landwein“

Vom 17. August 2023

Gemäß § 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den nachfolgenden Bescheid über den Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe für bestimmte Erzeugnisse des Weinbaus (Anlage).

Die Veröffentlichung des Antrags ist erforderlich, da gegenüber der ersten Fassung (Bekanntmachung Nr. 04/​23/​51 vom 7. März 2023, BAnz AT 04.04.2023 B3) wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.

Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

Bonn, den 17. August 2023

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Berghaus

Anlage
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn

EINSCHREIBEN EIGENHÄNDIG RÜCKSCHEIN
##512-04.10-5316-36.01##

Melanie Engel
Weingut Ingenhof
Dorfstraße 19
23714 Malkwitz

Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Postanschrift:
53168 Bonn
USt.-ID.-Nr.: DE 114 110 249
Bearbeitet von:
Ulla Liebel
Referat 512
Tel.: +49 (0)228/​6845-2919
Fax: +49 (0)30/​1810 6845-3985
guwein@ble.de
info@ble.de-mail.de
www.ble.de

Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 in Verbindung mit Artikel 17 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​33 der Kommission

Ihr Antrag vom 16. März 2023 (Posteingang) auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe „Schleswig-Holsteinischer Landwein“

Aktenzeichen: 512-04-10-5316-36.01 Schleswig-Holsteinischer Landwein
Bonn, den 17. August 2023
Seite 1 von 2

Sehr geehrte Frau Engel,

gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​33 in Verbindung mit § 22c des Weingesetzes erhalten Sie folgenden

Bescheid

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Standardänderung der Produktspezifikation der geschützten geografischen Angabe „Schleswig-Holsteinischer Landwein“ gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 erfüllt sind.

Begründung

Mit Schreiben vom 16. März 2023 (Posteingang) wurde unter Vorlage einer geänderten Produktspezifikation und eines geänderten Einzigen Dokuments eine Standardänderung für die geschützte geografische Angabe „Schleswig-Holsteinischer Landwein“ beantragt.

Die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgte mit Bekanntmachung Nr. 04/​23/​51 vom 7. März 2023 (BAnz AT 04.04.2023 B3).

In der Anhörung des Fachausschusses und der Stellungnahmen der zuständigen Landesbehörden wurde Ihr Antrag unter der Voraussetzung befürwortet, dass die erforderlichen Änderungen in den Antragsunterlagen vorgenommen werden.

Mit E-Mail vom 10. August 2023 und mit Schreiben vom 16. August 2023 (Posteingang) wurden geänderte Antragsunterlagen eingereicht und damit sämtliche Vorgaben des Fachausschusses erfüllt.

Der Antrag wird aufgrund wesentlicher Änderungen zusammen mit diesem Bescheid im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Mit Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheids und der Weiterleitung an die Europäische Kommission zur Eintragung in das elektronische Register E-Ambrosia wird das nationale Vorverfahren abgeschlossen.

Hierüber erhalten Sie von uns gesondert Nachricht.

Mit Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheids findet die Änderung der Produktspezifikation Anwendung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Hierüber erhalten Sie von uns ebenfalls gesondert Nachricht.

Die Änderung gilt im Gebiet der Union, sobald sie im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C veröffentlicht worden ist.

Diese Veröffentlichung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach dem Datum, an dem die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung der Europäischen Kommission die Veröffentlichung des genehmigten Änderungsantrags mitgeteilt hat. Diese Mitteilung kann erst nach Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheids erfolgen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit Sitz in Bonn zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Gestier

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn

EINSCHREIBEN EIGENHÄNDIG RÜCKSCHEIN
##512-04.10-5316-36.01##

Lenz Roeloffs
Weingut Waalem
Grevelingstieg 11
25938 Nieblum auf Föhr

Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Postanschrift:
53168 Bonn
USt.-ID.-Nr.: DE 114 110 249
Bearbeitet von:
Ulla Liebel
Referat 512
Tel.: +49 (0)228/​6845-2919
Fax: +49 (0)30/​1810 6845-3985
guwein@ble.de
info@ble.de-mail.de
www.ble.de

Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 in Verbindung mit Artikel 17 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​33 der Kommission

Ihr Antrag vom 16. März 2023 (Posteingang) auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe „Schleswig-Holsteinischer Landwein“

Aktenzeichen: 512-04-10-5316-36.01 Schleswig-Holsteinischer Landwein
Bonn, den 17. August 2023
Seite 1 von 2

Sehr geehrter Herr Roeloffs,

gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​33 in Verbindung mit § 22c des Weingesetzes erhalten Sie folgenden

Bescheid

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Standardänderung der Produktspezifikation der geschützten geografischen Angabe „Schleswig-Holsteinischer Landwein“ gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 erfüllt sind.

Begründung

Mit Schreiben vom 16. März 2023 (Posteingang) haben Sie unter Vorlage einer geänderten Produktspezifikation und eines geänderten Einzigen Dokuments eine Standardänderung für die geschützte geografische Angabe „Schleswig-Holsteinischer Landwein“ beantragt.

Die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgte mit Bekanntmachung Nr. 04/​23/​51 vom 7. März 2023 (BAnz AT 04.04.2023 B3).

In der Anhörung des Fachausschusses und der Stellungnahmen der zuständigen Landesbehörden wurde Ihr Antrag unter der Voraussetzung befürwortet, dass die erforderlichen Änderungen in den Antragsunterlagen vorgenommen werden.

Mit E-Mail vom 10. August 2023 und mit Schreiben vom 16. August 2023 (Posteingang) haben Sie geänderte Antragsunterlagen eingereicht und damit sämtliche Vorgaben des Fachausschusses erfüllt.

Der Antrag wird aufgrund wesentlicher Änderungen zusammen mit diesem Bescheid im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Mit Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheids und der Weiterleitung an die Europäische Kommission zur Eintragung in das elektronische Register E-Ambrosia wird das nationale Vorverfahren abgeschlossen.

Hierüber erhalten Sie von uns gesondert Nachricht.

Mit Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheids findet die Änderung der Produktspezifikation Anwendung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Hierüber erhalten Sie von uns ebenfalls gesondert Nachricht.

Die Änderung gilt im Gebiet der Union, sobald sie im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C veröffentlicht worden ist.

Diese Veröffentlichung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach dem Datum, an dem die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung der Europäischen Kommission die Veröffentlichung des genehmigten Änderungsantrags mitgeteilt hat. Diese Mitteilung kann erst nach Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheids erfolgen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit Sitz in Bonn zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Gestier

Antrag auf Änderung der Produktspezifikation (Standardänderung)1

1 Eingetragener Name:

Schleswig-Holsteinischer Landwein

1.1 Registriernummer im Register der Europäischen Kommission2:

PGI-DE: A1304

1.2 Art der geografischen Angabe:

⊠ Geschützte geografische Angabe – g.g.A.

⃞ Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.

2 Antragsteller3:

2.1 Name der juristischen oder natürlichen Person:

a)
Melanie Engel, Weingut Ingenhof
b)
Lenz Roeloffs, Weingut Waalem

2.2 Vollständige Anschrift:

a)
Dorfstraße 19, 23714 Malkwitz
b)
Grevelingstieg 11, 25938 Nieblum auf Föhr

2.3 Rechtsform:
(bei juristischen Personen)

2.4 Telefon/​Telefax/​E-Mail:

a)
Telefon: 0 45 23/​20 21 59
Telefax: 0 45 23/​20 18 82
E-Mail: info@ingenhof.de
b)
Telefon: 0 46 81/​7 47 40 12
E-Mail: info@weingut-waalem.de

3 Name der anerkannten Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen (Schutzgemeinschaft):

3.1 Vollständige Anschrift:

3.2 Telefon/​Telefax/​E-Mail:

4 Erläuterung des berechtigten Interesses:

Die den Antrag stellende Gruppe von zwei Erzeugern ist im Gebiet der g.g.A. Schleswig-Holsteinischer Landwein für die Erzeugung von mehr als zwei Dritteln des im Gebiet erzeugten Weines verantwortlich. Sie haben ein berechtigtes Interesse gemäß Artikel 95 der Verordnung (EU) 1308/​2013.

5 Änderungen:

5.1 Die Änderung bezieht sich auf:
(Mehrfachauswahl möglich)

⊠ Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse

⊠ Spezifische önologische Verfahren

⊠ Abgrenzung des Gebiets

⃞ Hektarhöchstertrag

⊠ Keltertraubensorte

⊠ Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/​Anforderungen von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation

⊠ Kontrollbehörde

⊠ Sonstiges

5.2 Beschreibung der Veränderungen:

a)
Beschreibung des Weines
Die Beschreibungen des Weines werden auf die wesentlichen Punkte reduziert.
Der natürliche Mindestalkoholgehalt von Schleswig-Holsteinischem Landwein wird in einer gesonderten Nummer aufgeführt. Durch die Bezugnahme auf geltendes Recht ergeben sich folgende inhaltliche Änderungen. Der zulässige Gesamtzuckergehalt wird um die Bereiche lieblich und süß erweitert. Die Anreicherungsobergrenze wird für Weißwein auf 12,5 % und bei Rotwein auf 13 % Gesamtalkoholgehalt angehoben.
b)
Spezifische önologische Verfahren
Die bisher aufgeführten analytischen Werte entsprechen den Vorgaben nach EU- und nationalem Recht. Ein genereller Verweis, „es gilt geltendes Recht“, wird vorgenommen.
c)
Abgrenzung des Gebiets
Die Abgrenzung des Gebiets wird auf die landwirtschaftlichen Flächen des Bundeslandes Schleswig-Holstein ausgeweitet. Die Abgrenzung ergibt sich aus Karten, die unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.
d)
Keltertraubensorte
Die Liste der weißen Keltertraubensorten wird um die im Anbau befindlichen Sorten Felicia, Grauer Burgunder, Hibernal, Muscaris, Riesel, Sauvitage, Seyval blanc, Souvignier Gris und Weißer Burgunder erweitert. Die roten Keltertraubensorten werden um die Sorten Cabaret Noir, Cabernet Cantor, Leon Millot, Marechal Foch und Pinotin erweitert.
e)
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/​Anforderungen von einer die g.g.A. verwaltenden Organisation
Die bisher hier aufgeführte Regelung, dass mindestens 85 % der zur Herstellung verwendeten Trauben aus dem geografischen Gebiet stammen müssen, entspricht den Vorgaben nach EU und nationalem Recht. Ein genereller Verweis, „es gilt geltendes Recht“, wird vorgenommen.
f)
Kontrollbehörde
Die Angaben zur Kontrollbehörde werden aktualisiert.
g)
Sonstiges
Redaktionelle Änderungen gemäß EU-Vorgaben. Hierzu zählen alle Änderungen, die geltendes Recht abbilden. Dies kann durch einen Verweis auf geltendes Recht oder durch Streichung der entsprechenden Passage erfolgen. Der Zusammenhang mit dem Gebiet wird an wenigen Stellen präzisiert.

5.3 Begründung der Veränderung:

a)
Beschreibung des Weines
Die bisherige Beschreibung des Weines und der organoleptischen Eigenschaften ist sehr umfangreich und enthält zum Teil Wiederholungen, die für das Verständnis nicht alle erforderlich sind. Sie können daher reduziert werden. Der natürliche Mindestalkoholgehalt wird in einer eigenen Nummer aufgeführt, um die Produktspezifikation übersichtlicher zu gestalten. Darüber hinaus werden die rechtlichen Möglichkeiten einer erhöhten Anreicherung und einer Ausweitung des zulässigen Gesamtzuckergehalts ausgeschöpft.
b)
Spezifische önologische Verfahren
Da keine über das geltende EU- oder nationale Recht hinausgehenden Festlegungen bestehen, stellt der Verweis auf das geltende Recht eine hinreichend genaue Regelung dar.
c)
Abgrenzung des Gebiets
Die Schleswig-Holsteinischen Landweine erhalten durch die in Schleswig-Holstein von der Weichsel-Eiszeit geprägten sandigen Schwemmböden mit variierenden Lehmanteilen ihre charakteristischen Eigenschaften. Der maritime Einfluss begünstigt eine langsame physiologische Reife und trägt somit zu einer ausgeglichenen Fruchtigkeit der Weine bei. Die Klimaveränderung der letzten zehn Jahre begünstigt und verstärkt die Ausprägung dieses Wein-Typs im gesamten Bundesland Schleswig-Holstein.
Das Erzeugungsgebiet liegt unter maritimem Einfluss und umfasst eine Vielzahl verschiedener Terroirs, die geprägt werden von überwiegend sandigen Schwemmböden, die mit unterschiedlich hohen Lehmanteilen durchsetzt sind. Darüber hinaus wird die Typologie der Weine durch die kleinklimatischen Bedingungen und die charakteristische Zusammensetzung des Bodens bestimmt. Dieser Zusammenhang besteht für alle landwirtschaftlichen Flächen in Schleswig-Holstein.
Durch die Erweiterung des Gebiets auf alle landwirtschaftlichen Flächen des Landes Schleswig-Holstein bleibt der in der Produktspezifikation beschriebene Zusammenhang mit dem Gebiet erhalten. Der auf den neu hinzugekommenen Flächen hergestellte Wein entspricht den Vorgaben der Produktspezifikation.
d)
Keltertraubensorten
Die hier erstmals benannten Sorten befinden sich im Schleswig-Holsteinischen Anbaugebiet im Anbau und haben sich in Reife und Typizität bereits bewährt. Die aus den Rebsorten hergestellten Weine entsprechen den Vorgaben der Produktspezifikation, sind für die g.g.A. Schleswig-Holsteinischer Landwein typisch und runden die bestehende Eigenart der Schleswig-Holsteinischen Landweine ab.
e)
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/​Anforderungen von einer die g.g.A. verwaltenden Organisation
Da keine über das geltende EU- oder nationale Recht hinausgehenden Festlegungen bestehen, stellt der Verweis auf das geltende Recht eine hinreichend genaue Regelung dar.
f)
Kontrollbehörde
Die Bezeichnung und die Adresse der Kontrollbehörde hat sich geändert. Die nun zutreffenden Daten sind daher aufzunehmen und anzupassen.
g)
Sonstiges
An einigen Stellen tauchen Doppelungen und Wiederholungen auf. Diese sind ohne zusätzliche Aussagekraft und können gestrichen werden. Es müssen redaktionelle Änderungen vorgenommen werden, um den EU-Vorgaben gerecht zu werden.
Der Zusammenhang mit dem Gebiet wurde an wenigen Stellen präzisiert. Diese Änderungen gelten nach Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​33 als Standardänderungen, da sie den Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet nicht aufheben.

⊠ Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen haben.

Einziges Dokument

1 Eingetragener Name:

Schleswig-Holsteinischer Landwein

2 Art der geografischen Angabe4:

Geschützte geografische Angabe g.g.A.

3 EU-Registriernummer5:

PGI-DE: A1304

4 Mitgliedstaat, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört:

Deutschland

5 Kategorie von Weinbauerzeugnissen6:

Wein Perlwein
Likörwein Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Schaumwein Teilweise gegorener Traubenmost
Qualitätsschaumwein Wein aus eingetrockneten Trauben
Aromatischer Qualitätsschaumwein Wein aus überreifen Trauben

6 Beschreibung des Weines/​der Weine7:

Erzeugnis: Wein, weiß

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Der Schleswig-Holsteinische Landwein ist ein für Norddeutschland gebietstypischer Wein, der in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern ist. Wird eine Rebsorte und/​oder ein Jahrgang in der Kennzeichnung verwendet, müssen die für die Rebsorte bzw. für den Jahrgang typischen sensorischen Merkmale erkennbar sein.

In Schleswig-Holstein werden insbesondere Weiß- und Rotweine, aber auch Roséweine erzeugt. Für Erzeugnisse aus Schleswig-Holstein sind fruchtbetonte leichte Weine mit einem markanten Säureeindruck charakteristisch. Sie erhalten durch die spezifisch eiszeitlichen Böden, wie im Absatz „Angaben, aus denen sich der Zusammenhang mit dem Gebiet ergibt“ beschrieben, ihre charakteristischen Eigenschaften.

Die delikate Fruchtausprägung ist auf die vorherrschenden geologischen Gegebenheiten und den atlantischen Klimaeinfluss mit milden Temperaturen und geringen Tag-/​Nacht-Schwankungen während des Reifeprozesses der Trauben zurückzuführen.

Weißer Schleswig-Holsteinischer Landwein hat eine Farbe, die von Hellgrün bis Gelb reicht. Im Geruch zeigen sich, je nach Rebsorte oder Zusammenstellung einer Cuvée aus mehreren Rebsorten, vielfältige Fruchtaromen. Die Fruchtaromen sind breit gefächert und können an Pfirsich, Aprikose oder Banane erinnern Die Säure des Schleswig-Holsteinischen Landweins ist deutlich wahrnehmbar bei einem insgesamt leichten Körper.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein, rosé

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Der Schleswig-Holsteinische Landwein ist ein für Norddeutschland gebietstypischer Wein, der in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern ist. Wird eine Rebsorte und/​oder ein Jahrgang in der Kennzeichnung verwendet, müssen die für die Rebsorte bzw. für den Jahrgang typischen sensorischen Merkmale erkennbar sein.

In Schleswig-Holstein werden insbesondere Weiß- und Rotweine, aber auch Roséweine erzeugt. Für Erzeugnisse aus Schleswig-Holstein sind fruchtbetonte leichte Weine mit einem markanten Säureeindruck charakteristisch. Sie erhalten durch die spezifisch eiszeitlichen Böden, wie im Absatz „Angaben, aus denen sich der Zusammenhang mit dem Gebiet ergibt“ beschrieben, ihre charakteristischen Eigenschaften.

Die delikate Fruchtausprägung ist auf die vorherrschenden geologischen Gegebenheiten und den atlantischen Klimaeinfluss mit milden Temperaturen und geringen Tag-/​Nacht-Schwankungen während des Reifeprozesses der Trauben zurückzuführen.

Roséfarbener Schleswig-Holsteinischer Landwein wird ausschließlich aus roten Rebsorten hellgekeltert. Sein Farbspektrum reicht von hellem Zwiebelschalenfarben über Pinkfarben bis zu blassroter Farbe. Im Geruch befinden sich sortentypische Fruchtaromen, die dezent an Aromen von Beerenfrüchten erinnern können. Roséweine haben eine frische, leichte Art und zeichnen sich durch einen geringen Tanningehalt aus.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein, rot

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Der Schleswig-Holsteinische Landwein ist ein für Norddeutschland gebietstypischer Wein, der in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern ist. Wird eine Rebsorte und/​oder ein Jahrgang in der Kennzeichnung verwendet, müssen die für die Rebsorte bzw. für den Jahrgang typischen sensorischen Merkmale erkennbar sein.

In Schleswig-Holstein werden insbesondere Weiß- und Rotweine, aber auch Roséweine erzeugt. Für Erzeugnisse aus Schleswig-Holstein sind fruchtbetonte leichte Weine mit einem markanten Säureeindruck charakteristisch. Sie erhalten durch die spezifisch eiszeitlichen Böden, wie im Absatz „Angaben, aus denen sich der Zusammenhang mit dem Gebiet ergibt“ beschrieben, ihre charakteristischen Eigenschaften.

Die delikate Fruchtausprägung ist auf die vorherrschenden geologischen Gegebenheiten und den atlantischen Klimaeinfluss mit milden Temperaturen und geringen Tag-/​Nacht-Schwankungen während des Reifeprozesses der Trauben zurückzuführen.

Je nach Rebsorte und Ausbaumethode hat roter Schleswig-Holsteinischer Landwein eine hellrote bis dunkelrote Farbe. Die eleganten Fruchtaromen, die insbesondere an die Aromen von Erdbeeren, Blaubeeren, Holunder und Kirsche erinnern können, sind in dezente fruchteigene Tannine eingebunden. Bei Ausbau und/​oder Lagerung in Holzfässern verschiedener Größe kann es außerdem zu unterschiedlichen Ausprägungen von Vanille- und Röstaromen kommen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

7 Traditionelle Bezeichnung:

a)
⃞ Winzersekt
⊠ Landwein
⃞ Prädikatswein
⃞ Qualitätslikörwein, ergänzt durch b. A.
⃞ Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.
⃞ Sekt b. A.
⃞ Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.
b)
⃞ Affentaler
⃞ Classic
⃞ Ehrentrudis
⃞ Federweisser
⃞ Hock
⃞ Liebfrau(en)milch
⃞ Riesling-Hochgewächs
⃞ Schillerwein
⃞ Weißherbst
⃞ Badisch Rotgold

8 Weinbereitungsverfahren8:

Erzeugnis: Wein

8.1 Spezifische önologische Verfahren zur Bereitung des Weines/​der Weine, einschlägige Einschränkungen für die Weinbereitung:

⊠ Spezifische önologische Verfahren:

Es gilt geltendes Recht. 

⊠ Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung:

Weißweintrauben und die aus ihnen hergestellten Maischen, Moste und Weine dürfen nicht mit Rotweintrauben und den aus ihnen hergestellten Maischen, Mosten und Weinen verschnitten werden. 

⊠ Anbauverfahren:

Es gilt geltendes Recht. 

8.2 Hektarhöchsterträge in hl/​ha:

90 hl/​ha

9 Zugelassene Keltertraubensorte(n):

Weiße Rebsorten:

Felicia, Grauer Burgunder, Helios, Hibernal, Johanniter, Merzling, Müller-Thurgau, Muscaris, Ortega, Phoenix, Sauvitage, Seyval blanc, Solaris, Souvignier Gris, Riesel, Weißer Burgunder.

Rote Rebsorten:

Cabaret Noir, Cabernet Cantor, Cabernet Cortis, Leon Millot, Marechal Foch, Pinotin, Reberger, Regent, Rondo.

10 Kurze Beschreibung des abgegrenzten geografischen Gebiets:

Das Schleswig-Holsteinische Landweingebiet liegt zwischen zwei Meeren. Im Westen begrenzt durch die Nordsee, im Osten durch die Ostsee setzt es sich landschaftlich aus dem Östlichen Hügelland, der Geest und der Marsch zusammen. Zur geschützten geografischen Angabe gehören die zulässigerweise mit Reben bepflanzten oder vorübergehend nicht bepflanzten Rebflächen der landwirtschaftlichen Flächen in Schleswig-Holstein. Die Abgrenzung ergibt sich aus Karten, die unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.

Die Herstellung von „Schleswig-Holsteinischem Landwein“ muss im Schleswig-Holsteinischen Landweingebiet oder in einem der folgenden angrenzenden Bundesländer erfolgen: Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen oder Hamburg.

11 Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge mit dem geografischen Gebiet9:

Die Schleswig-Holsteinischen Landweine erhalten durch die spezifischen von der Weichsel-Eiszeit geprägten Böden in Schleswig-Holstein ihre charakteristischen Eigenschaften. Die überwiegend sandigen Schwemmböden, die mit unterschiedlich hohen Lehmanteilen durchsetzt sind, prägen den leichten Körper der Weine. Sortenauswahl und optimale Wahl des Lesezeitpunktes stabilisieren und fördern die Qualität des Lesegutes hinsichtlich des natürlichen Mindestmostgehalts. Der maritime Einfluss begünstigt eine langsame physiologische Reife und trägt somit zu einer ausgeglichenen Fruchtigkeit der Weine bei. Darüber hinaus wird die Typologie der Weine durch die kleinklimatischen Bedingungen und die charakteristische Zusammensetzung des Bodens bestimmt.

11.1 Geografische Verhältnisse:

11.1.1 Landschaft und Morphologie:

Das Schleswig-Holsteinische Landweingebiet liegt zwischen zwei Meeren im Bundesland Schleswig-Holstein. Im Westen begrenzt durch die Nordsee, im Osten durch die Ostsee setzt es sich landschaftlich aus dem Östlichen Hügelland, der Geest und der Marsch zusammen. Die Oberfläche in diesem Landschaftsraum wurde maßgeblich durch die beiden letzten Eiszeiten und den Meereseinfluss geprägt.

Weinbau wird einerseits in ebenen Flächen, die auf Meeresspiegelniveau bis zu einer Höhe von 10 m über NN liegen, betrieben. Andererseits liegen im Östlichen Hügelland Rebflächen zwischen 30 m und 80 m über NN in überwiegend flachen Hanglagen.

11.1.2 Geologie:

Das Schleswig-Holsteinische Landweingebiet liegt innerhalb der norddeutschen Tiefebene. Der westlich gelegene Teil des Landweingebiets auf den nordfriesischen Inseln wird geologisch einer Landschaft nacheiszeitlicher Küstenablagerungen, dem Küstenholozän, zugeordnet. Nacheiszeitliche Prozesse wie der Anstieg des Meeresspiegels, die Sedimentation von Gezeiten und Flüssen sowie von organischen Sedimenten prägen den vorherrschenden Bodentyp der Dwogmarsch und Knickmarsch. Weinbau wird hier auf Sand, (an)lehmigem Sand, aber auch sandigem Lehmboden betrieben. Im Östlichen Hügelland, wo die Gletscher der Weichsel-Eiszeit lockeren Geschiebemergel und kalkhaltiges, lehmiges Lockergestein als Moränen hinterließen, haben sich beim Abschmelzen der Gletscher die durch gewaltige Schmelzwasserströme ausgeschwemmten Kiese und Sande flächenhaft abgesetzt. Parabraunerde und Braunerde-Podsol wurde ausgebildet. Die Reben gedeihen hier auf Sand und sandigen Lehmböden. Die gute Erwärmbarkeit, Belüftung und schnelle Nährstoffverfügbarkeit dieser Böden begünstigen die Entwicklung der Feinfruchtigkeit der Weine und bedingen eine filigrane Struktur der Weine.

11.2 Klima:

Das Klima in Schleswig-Holstein unterliegt dem maritimen Einfluss der umgebenden Meere. Kennzeichen sind milde, regenreiche Winter ohne nennenswerte Gefahr von Winter- oder Spätfrösten sowie mäßig warme Sommer mit günstiger Niederschlagsverteilung. Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel mit 1 600 Sonnenscheinstunden und einer Jahresniederschlagsmenge von durchschnittlich 750 mm dar. Das jeweilige Kleinklima der einzelnen Rebparzellen, bedingt durch Exposition, Einstrahlungsenergie, Bodenfeuchte und Windexposition, hat einen wesentlichen Einfluss auf die Weinqualität. Der maritime Einfluss begünstigt die Ausprägung der fruchtigen Aromen der Weine.

12 Weitere Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anforde­rungen:

Rechtsrahmen10: Einzelstaatliches Recht

Art der Bedingung11: Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Um die Bezeichnung „Schleswig-Holsteinischer Landwein“ auf dem Etikett verwenden zu dürfen, muss der Abfüller in das System der jährlichen Kontrollen zur Einhaltung der Produktspezifikation aufgenommen worden sein.

13 Kontrollen:

13.1 Für die Kontrolle zuständige Behörden oder Zertifizierungsstellen:

Name:

Weinkontrolle im Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Adresse:

Fleethörn 29 – 31
24103 Kiel
Telefon: 0431/​988-0
Telefax: 0431/​988-099090
E-Mail: poststelle@mllev.landsh.de

14 Link zur Produktspezifikation:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

⊠ Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen haben.

Produktspezifikation für eine geschützte geografische Angabe
„Schleswig-Holsteinischer Landwein“

1 Geschützter Name

„Schleswig-Holsteinischer Landwein“

2 Kategorie von Weinbauerzeugnissen

Wein

3 Beschreibung des Weines

3.1 Analytisch

Nachfolgend aufgeführte Analysewerte, die anhand einer physikalischen und chemischen Analyse gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2019/​34 zu ermitteln sind, sind verbindlich vorgegebene Werte und beschreiben die Voraussetzungen für die Verwendung der geschützten geografischen Angabe Schleswig-Holsteinischer Landwein.

Vorhandener Alkoholgehalt: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtalkoholgehalt: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtzuckergehalt: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtsäure: Es gilt geltendes Recht.
Gehalte an flüchtiger Säure: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtschwefeldioxidgehalt: Es gilt geltendes Recht.

3.2 Natürlicher Mindestalkoholgehalt

Der natürliche Mindestalkoholgehalt beträgt 6,0 Vol.-%.

3.3 Organoleptisch

Der Schleswig-Holsteinische Landwein ist ein für Norddeutschland gebietstypischer Wein, der in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern ist. Wird eine Rebsorte und/​oder ein Jahrgang in der Kennzeichnung verwendet, müssen die für die Rebsorte bzw. für den Jahrgang typischen sensorischen Merkmale erkennbar sein.

In Schleswig-Holstein werden insbesondere Weiß- und Rotweine, aber auch Roséweine erzeugt. Für Erzeugnisse aus Schleswig-Holstein sind fruchtbetonte leichte Weine mit einem markanten Säureeindruck charakteristisch. Sie erhalten durch die spezifischen eiszeitlichen Böden, wie im Absatz „Angaben, aus denen sich der Zusammenhang mit dem Gebiet ergibt“ beschrieben, ihre charakteristischen Eigenschaften.

Die delikate Fruchtausprägung ist auf die vorherrschenden geologischen Gegebenheiten und den atlantischen Klimaeinfluss mit milden Temperaturen und geringen Tag-/​Nacht-Schwankungen während des Reifeprozesses der Trauben zurückzuführen.

Weißwein
Weißer Schleswig-Holsteinischer Landwein hat eine Farbe, die von Hellgrün bis Gelb reicht. Im Geruch zeigen sich, je nach Rebsorte oder Zusammenstellung einer Cuvée aus mehreren Rebsorten, vielfältige Fruchtaromen. Die Fruchtaromen sind breit gefächert und können an Pfirsich, Aprikose oder Banane erinnern Die Säure des Schleswig-Holsteinischen Landweins ist deutlich wahrnehmbar bei einem insgesamt leichten Körper.
Roséwein
Roséfarbener Schleswig-Holsteinischer Landwein wird ausschließlich aus roten Rebsorten hellgekeltert. Sein Farbspektrum reicht von hellem Zwiebelschalenfarben über Pinkfarben bis zu blassroter Farbe. Im Geruch befinden sich sortentypische Fruchtaromen, die dezent an Aromen von Beerenfrüchten erinnern können. Roséweine haben eine frische, leichte Art und zeichnen sich durch einen geringen Tanningehalt aus.
Rotwein
Je nach Rebsorte und Ausbaumethode hat roter Schleswig-Holsteinischer Landwein eine hellrote bis dunkelrote Farbe. Die eleganten Fruchtaromen, die insbesondere an die Aromen von Erdbeeren, Blaubeeren, Holunder und Kirsche erinnern können, sind in dezente fruchteigene Tannine eingebunden. Bei Ausbau und/​oder Lagerung in Holzfässern verschiedener Größe kann es außerdem zu unterschiedlichen Ausprägungen von Vanille- und Röstaromen kommen.

4 Abgrenzung des geschützten geografischen Gebiets

Das Schleswig-Holsteinische Landweingebiet liegt zwischen zwei Meeren. Im Westen begrenzt durch die Nordsee, im Osten durch die Ostsee setzt es sich landschaftlich aus dem Östlichen Hügelland, der Geest und der Marsch zusammen. Zur geschützten geografischen Angabe gehören die zulässigerweise mit Reben bepflanzten oder vorübergehend nicht bepflanzten Rebflächen der landwirtschaftlichen Flächen in Schleswig-Holstein. Die Abgrenzung ergibt sich aus Karten, die unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.

Die Herstellung von „Schleswig-Holsteinischem Landwein“ muss im Schleswig-Holsteinischen Landweingebiet oder in einem der folgenden angrenzenden Bundesländer erfolgen: Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen oder Hamburg.

5 Traditionelle Begriffe

Die obligatorische Kennzeichnung mit dem traditionellen Begriff „Landwein“ wird durch die Nennung des Namens der g.g.A. bereits erfüllt.

6 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung

6.1 Spezifische önologische Verfahren

Es gilt geltendes Recht.

6.2 Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung

Weißweintrauben und die aus ihnen hergestellten Maischen, Moste und Weine dürfen nicht mit Rotweintrauben und den aus ihnen hergestellten Maischen, Mosten und Weinen verschnitten werden.

6.3 Anbauverfahren

Es gilt geltendes Recht.

7 Hektarhöchstertrag

Der Hektarhöchstertrag ist auf 90 hl Wein je Hektar festgelegt.

8 Zugelassene Keltertraubensorten

Weiße Rebsorten:

Felicia, Grauer Burgunder, Helios, Hibernal, Johanniter, Merzling, Müller-Thurgau, Muscaris, Ortega, Phoenix, Sauvitage, Seyval Blanc, Solaris, Souvignier Gris, Riesel, Weißer Burgunder.

Rote Rebsorten:

Cabaret Noir, Cabernet Cantor, Cabernet Cortis, Leon Millot, Marechal Foch, Pinotin, Reberger, Regent, Rondo.

9 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i ergibt

Die Schleswig-Holsteinischen Landweine erhalten durch die spezifischen von der Weichsel-Eiszeit geprägten Böden in Schleswig-Holstein ihre charakteristischen Eigenschaften. Die überwiegend sandigen Schwemmböden, die mit unterschiedlich hohen Lehmanteilen durchsetzt sind, prägen den leichten Körper der Weine. Sortenauswahl und optimale Wahl des Lesezeitpunktes stabilisieren und fördern die Qualität des Lesegutes hinsichtlich des natürlichen Mindestmostgehalts. Der maritime Einfluss begünstigt eine langsame physiologische Reife und trägt somit zu einer ausgeglichenen Fruchtigkeit der Weine bei. Darüber hinaus wird die Typologie der Weine durch die kleinklimatischen Bedingungen und die charakteristische Zusammensetzung des Bodens bestimmt.

9.1 Geografische Verhältnisse

9.1.1 Landschaft und Morphologie

Das Schleswig-Holsteinische Landweingebiet liegt zwischen zwei Meeren im Bundesland Schleswig-Holstein. Im Westen begrenzt durch die Nordsee, im Osten durch die Ostsee setzt es sich landschaftlich aus dem Östlichen Hügelland, der Geest und der Marsch zusammen. Die Oberfläche in diesem Landschaftsraum wurde maßgeblich durch die beiden letzten Eiszeiten und den Meereseinfluss geprägt.

Weinbau wird einerseits in ebenen Flächen, die auf Meeresspiegelniveau bis zu einer Höhe von 10 m über NN liegen betrieben. Andererseits liegen im Östlichen Hügelland Rebflächen zwischen 30 m und 80 m über NN in überwiegend flachen Hanglagen.

9.1.2 Geologie

Das Schleswig-Holsteinische Landweingebiet liegt innerhalb der norddeutschen Tiefebene. Der westlich gelegene Teil des Landweingebiets auf den nordfriesischen Inseln wird geologisch einer Landschaft nacheiszeitlicher Küstenablagerungen, dem Küstenholozän, zugeordnet. Nacheiszeitliche Prozesse wie der Anstieg des Meeresspiegels, die Sedimentation von Gezeiten und Flüssen sowie von organischen Sedimenten prägen den vorherrschenden Bodentyp der Dwogmarsch und Knickmarsch. Weinbau wird hier auf Sand, (an)lehmigem Sand aber auch sandigem Lehmboden betrieben.

Im Östlichen Hügelland, wo die Gletscher der Weichsel-Eiszeit lockeren Geschiebemergel und kalkhaltiges, lehmiges Lockergestein als Moränen hinterließen, haben sich beim Abschmelzen der Gletscher die durch gewaltige Schmelzwasserströme ausgeschwemmten Kiese und Sande flächenhaft abgesetzt. Parabraunerde und Braunerde-Podsol wurde ausgebildet. Die Reben gedeihen hier auf Sand und sandigen Lehmböden. Die gute Erwärmbarkeit, Belüftung und schnelle Nährstoffverfügbarkeit dieser Böden begünstigen die Entwicklung der Feinfruchtigkeit der Weine und bedingen eine filigrane Struktur der Weine.

9.2 Klima

Das Klima in Schleswig-Holstein unterliegt dem maritimen Einfluss der umgebenden Meere. Kennzeichen sind milde, regenreiche Winter ohne nennenswerte Gefahr von Winter- oder Spätfrösten sowie mäßig warme Sommer mit günstiger Niederschlagsverteilung. Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel mit 1 600 Sonnenscheinstunden und einer Jahresniederschlagsmenge von durchschnittlich 750 mm dar. Das jeweilige Kleinklima der einzelnen Rebparzellen, bedingt durch Exposition, Einstrahlungsenergie, Bodenfeuchte und Windexposition, hat einen wesentlichen Einfluss auf die Weinqualität. Der maritime Einfluss begünstigt die Ausprägung der fruchtigen Aromen der Weine.

10 Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Etikettierung, sonstige Anforderungen)

Um die Bezeichnung „Schleswig-Holsteinischer Landwein“ auf dem Etikett verwenden zu dürfen, muss der Abfüller in das System der jährlichen Kontrollen zur Einhaltung der Produktspezifikation aufgenommen worden sein.

11 Name und Anschrift der Behörde, die die Einhaltung der Bestimmungen der Produktspezifikation kontrolliert und ihre besonderen Aufgaben

11.1 Name und Anschrift

Weinkontrolle im Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Fleethörn 29 – 31
24103 Kiel
Telefon 0431/​988-0
Telefax 0431/​988-099090
E-Mail: poststelle@mllev.landsh.de

11.2 Aufgaben

11.2.1 Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen

Die Kontrolle der Ausübung der Genehmigungen der von der BLE erteilten Neuanpflanzungsrechte und die Erteilung der Genehmigung von Wiederbepflanzungen obliegt dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernten zu Schleswig-Holsteinischem Landwein verwendet werden dürfen, werden systematisch vor Ort überprüft.

11.2.2 Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemengen und der Weinerzeugung

Die Weinbaubetriebe melden dem zuständigen Ministerium die Erntemengen nach Rebsorte. Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarhöchstertrags geprüft.

11.2.3 Sensorische Kontrolle der Erzeugnisse

Bei der sensorischen Kontrolle werden nach einem jährlich aufzustellenden Kontrollplan Proben direkt bei den Weinerzeugern entnommen. Der Wein wird einer Prüfung unterzogen. Diese umfasst drei Teilschritte:

1.
Die Prüfung der durch ein amtliches oder amtlich anerkanntes Labor erstellten Analyse des Weines.
2.
Die formelle Prüfung von Angaben über Erntemengen und Rebsorte.
3.
Die sensorische Prüfung durch eine Sachverständigenkommission.

11.2.4 Kontrolle der Weinerzeuger und Weinvermarkter

Eine Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation wird durch Kontrollen der Weinbereitungsunternehmen in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinerzeuger sowie Weinvermarkter in Schleswig-Holstein ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft.

1
Gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 in Verbindung mit Nummer 3 der Verordnung (EU) 2019/​33
2
Zutreffendes bitte auswählen
3
Bitte für jeden Antragsteller angeben
4
Zutreffendes bitte auswählen
5
Siehe Fußnote 1
6
Gemäß Anhang VII Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013
7
Gesonderte Beschreibung für jedes Erzeugnis und jede Qualitätsstufe (bitte duplizieren falls notwendig)
8
Siehe Fußnote 4
9
Gemäß Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a bzw. Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 2 Verordnung (EU) 2019/​34 sowie siehe Fußnote 4
10
Siehe Fußnote 1
11
Siehe Fußnote 1

Leave A Comment