Bekanntmachung – Förderrichtlinie „mFUND“ – Zehnter Aufruf zur Einreichung von Skizzen zur Förderung von datenbasierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten der Kategorie „Angewandte Forschung und Experimentelle Entwicklung“ (Förderlinie 2)

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Bekanntmachung
Förderrichtlinie „mFUND“
Zehnter Aufruf zur Einreichung von Skizzen zur Förderung
von datenbasierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten der Kategorie
„Angewandte Forschung und Experimentelle Entwicklung“
(Förderlinie 2)

Vom 7. Juli 2022

1 Förderzweck und Fördergegenstand

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dessen Geschäftsbereich verfügen über einen großen Bestand im Bereich der Verkehrs-, Infrastruktur-, Satelliten-, Umwelt- und Wetterdaten. Um die vielfältigen Potenziale dieser Daten über den ursprünglichen amtlichen Erhebungszweck hinaus zu erschließen, wurde am 17. Mai 2016 die bis zum 30. September 2021 geltende Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“ veröffentlicht (BAnz AT 03.06.2016 B6). Zum 1. Oktober 2021 startete die nächste Phase des „mFUND“ mit einer weiterentwickelten Förderrichtlinie, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 30. September 2021 (BAnz AT 30.09.2021 B6).

Zweck der Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „mFUND“ ist die systematische Entwicklung von innovativen Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten der Daten im Kontext des BMDV und die Identifikation zukünftiger Datenbedarfe sowie Verwendungsoptionen. Seit Programmbeginn 2016 wurden annähernd 400 Projekte zur Förderung ausgewählt. Kurzbeschreibungen der mFUND-Projekte sind unter www.mFUND.de zu finden.

Der 10. Förderaufruf der mFUND-Förderlinie 2 richtet sich an Projektvorschläge zu verschiedenen Themenschwerpunkten und Einreichungskategorien.

Einreichungskategorien

Im Rahmen des zehnten Förderaufrufs der Förderlinie 2 sind in folgenden Kategorien Einreichungen möglich:

Kategorie A: mFUND-Weiterentwicklungen

Einreichungszeitraum: 1. September 2022 bis 30. November 2022

Kategorie A umfasst Ideen für mFUND-Zuwendungsempfänger mit erfolgreich abgeschlossenen bzw. im Abschluss befindlichen Projekten aus der mFUND-Förderlinie 1 sowie aus dem mFUND-Sonderaufruf für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vom 7. April 2020 (BAnz AT 16.04.2020 B2), bei denen bereits signifikante Projektergebnisse vorliegen. Mit der Skizzeneinreichung ist ein (vorläufiger) Schlussbericht einzureichen. Ebenfalls eingereicht werden können Projektideen der Finalistinnen und Finalisten des vierten BMDV Startup Pitch.

Kategorie B: Prioritätsthemen:

Vorhaben für datenbasierte Innovationen im Sinne der Förderrichtlinie nach Themenschwerpunkten

Einreichungszeitraum: ab sofort bis 15. September 2022

B1: Dateninnovationen für die unbemannte Luftfahrt zur Integration in bestehende Luftraumstrukturen

Förderfähig sind datenbezogene Vorhaben, die sich mit der Beforschung und Entwicklung von Anwendungsmöglichkeiten für Drohnen/​UAV befassen. Adressiert werden können dabei insbesondere Forschungsfragen zur Integration der unbemannten Luftfahrt in bestehende Luftraumstrukturen im Rahmen von U-Spaces. Die Untersuchungsschwerpunkte können sich dabei etwa auf das UAS Traffic Management System, wie z. B. technische Anforderungen und Lösungen zur automatisierten Generierung und Datenübertragung zwischen den verschiedenen Akteuren, das Luftlagebild oder auch die automatische Rekonfiguration des U-Spaces in Kontrollzonen, beziehen. Weitere Frage­stellungen können sich auf die Telekommunikationsnetzwerke, die technischen Voraussetzungen für unbemannte und bemannte Luftfahrzeuge für den Betrieb von U-Spaces sowie Verfahren zu ihrer Ausweisung beziehen.

B2: Angewandte Dateninnovationen, Datenmodelle und Prozessanalytik für die Umsetzung digitaler Zwillinge in der Infrastrukturbereitstellung

Gefördert werden Forschungsvorhaben, die sich der anwendungsorientierten Entwicklung von Modellen und Beispielen für die künftigen Datenstrukturen als Kernelement digitaler Zwillinge widmen. Konkrete Inhalte sind Dateninnovationen, die unter Einbeziehung von Anwendungspartnern aus der Praxis Strukturen für neue Datenverknüpfungen etablieren, Modelle für die Verknüpfung bestehender Datenbanken definieren oder/​und die Anwendung neuer Analysemethoden, z. B. für KI-unterstützte Baugenehmigungen, ermöglichen. Weitere Schwerpunkte sind datenbezogene Prozess­analysen und daraus resultierende Optimierungen, auf deren Basis die unmittelbaren Wirkungen digitalisierter Prozesse für Kostenreduzierung, Beschleunigung und Emissionsreduzierung abgeschätzt werden können.

Beispielhafte Einzelthemen können die Anwendung offener, standardisierter Datenformate oder digitale Arbeitsflüsse umfassen, so dass die Datenzusammenführung und -vernetzung zwischen bzw. in den Infrastruktursegmenten unterstützt wird. Adressiert werden können außerdem angewandte Einzelfragen zu Datenzugang, Nutzungsrechten und -pflichten, so dass im Ergebnis praxistaugliche Modelle für transparente Rollen- und Rechtekonzepte stehen.

Unabhängig von Einzelthemen stehen besonders Vorhaben im Fokus, die jenseits der Betrachtung auf spezifische Einzelfälle oder Problemlagen generalisierte und übertragbare datenbezogene Handlungsempfehlungen und Methoden für die digitalisierte Praxis der Infrastrukturbereitstellung auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene entwickeln.

B3: Datenbezogene Vorhaben zur Beforschung und Stärkung von Mobilitätsteilhabe

Vor dem Hintergrund der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung sowie steigender Energiepreise und für eine langfristig bedarfsgerechte Entwicklung von Mobilitätsangeboten (Neue Mobilitätsformen, ein flexiblerer, bedarfs­orientierter öffentlicher Nahverkehr oder die Verbesserung von Verkehrsinfrastruktur) ist die Beforschung des Mobi­litätsverhaltens der Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Gefördert werden deshalb datenbezogene Vorhaben, die die Mobilitätsteilhabe einerseits differenziert nach sozioökonomischen und demografischen Bevölkerungsgruppen, andererseits aber auch nach städtischen und ländlichen Räumen adressieren. Sowohl für die Bevölkerungsgruppen (z. B. Definition armutsgefährdeter Haushalte nach EU-SILC) als auch die siedlungsstrukturellen Unterschiede (z. B. Regionalstatistische Raumtypologie des BMDV) sollen möglichst etablierte Konzepte zur Anwendung kommen. Die Vorhaben können das Mobilitätsverhalten und den Verkehr als Ganzes in den Blick nehmen, sie können sich aber auch auf ausgewählte Verkehrsträger oder Verkehrsmittel ausrichten.

Denkbar sind gleichermaßen die Erarbeitung und Anwendung neuer Datenmodelle auf Basis klassischer Daten, z. B. der amtlichen Statistik, wie auch von Datenmodellen auf Basis neuer digitaler Daten oder Multi-source-Analysen. Wenn neue Datenerhebungen zur Justierung der Modelle oder Ergänzung der Analysen erforderlich sind, können diese integriert werden.

B4: Praxisrelevante Dateninnovationen für eine umwelt- und klimafreundliche Seeschifffahrt

Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die sich der Umsetzung digitaler, datenbezogener Inno­vationen zum Klimaschutz in der Seeschifffahrt widmen. Solche Vorhaben können z. B. Pilotprojekte zur Verbesserung der Schiff-Hafen-Kommunikation oder zur Optimierung der Potenziale des autonomen Schiffs mit dem Ziel der Einsparung von Emissionen sein. Ebenfalls förderfähig sind Vorhaben zu den Einsatzmöglichkeiten von digitalen Zwillingen mit dem Ziel der Verbesserung von Klima- und Umweltschutz in der Seeschifffahrt.

Kategorie C: Andere Themen zu Dateninnovationen für die Mobilität der Zukunft

Einreichungszeitraum: ab sofort bis 15. September 2022

Förderfähig sind Projekte, die nicht in die in Kategorie A und B genannten Themen einzuordnen sind, die jedoch eine signifikante Bereicherung bzw. Weiterentwicklung im Rahmen der Förderrichtlinie und der bestehenden mFUND-Projekte darstellen. Diese Innovationen sind in der Skizze darzustellen. Aufgrund des diesjährigen mFUND-Jahresthemas „Dateninnovationen für eine klima- und umweltfreundliche Mobilität“ werden hier prioritär datenbasierte Vorhaben berücksichtigt, die nachvollziehbar einen mittelbaren oder unmittelbaren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz in der Mobilität leisten.

Kategorie D: Kurzläuferprojekte im mFUND-Programmmodul „Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0 und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren“ mit einer maximalen Laufzeit bis zum 30. November 2024

Einreichungszeitraum: ab sofort bis 31. August 2022

Im Rahmen des § 17 Satz 1 Nummer 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) werden Vorhaben mit einem Schwerpunkt auf den Themen der Förderrichtlinie mFUND mit einer maximalen Laufzeit bis zum 30. November 2024 gefördert (frühestmöglicher Starttermin: 1. Februar 2023), die formal zugleich mindestens einen der folgenden Anknüpfungspunkte zu den Kohleregionen nach § 2 InvKG aufweisen:

Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die in einer der Kohleregionen (siehe Anlage 3/​siehe § 2 InvKG) durchgeführt werden;
Vorhaben von Projektpartnern, die ihren Hauptsitz in einer der Kohleregionen gemäß § 2 InvKG innehaben.

In allen Skizzen ist nachvollziehbar darzustellen, dass unmittelbar zur Unterstützung des Strukturwandels in einer der Kohleregionen beigetragen wird. Dabei ist darzulegen, in welcher Form und in welchem Umfang das Projekt einen wirksamen Beitrag zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums leistet und zur Schaffung von Arbeitsplätzen (Zielsetzungen § 17 InvKG) in den Revieren beiträgt. Vor diesem Hintergrund ist eine möglichst weitgehende und auf die Verwertung der Projektergebnisse ausgerichtete Zusammenarbeit mit Anwendungs- bzw. Praxispartnern in den ­Regionen anzustreben.

2 Art und Umfang der Förderung

Der Fördergeber unterstützt die ausgewählten Projekte durch die Gewährung einer finanziellen Zuwendung, die ­Bereitstellung von Daten sowie die Vernetzung der Programmakteure.

Die Bewilligungsbehörde entscheidet in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen über die Fördersumme und -intensität. Details hierzu finden sich in der Förderrichtlinie in den Nummern 5.5 ff. (für davon abweichende Fest­legungen hinsichtlich Projektpauschale und Förderquoten vgl. Abschnitte „Abgrenzung gewerblicher/​nicht gewerblicher Bereich, AZK und AZA“ und „Förderquoten, Projektpauschale“).

Die Fördermittel werden im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Unselbstständige Bundesbehörden erhalten die Fördermittel als Zuweisung, Fördernehmer mit Sitz im Ausland auf Basis eines Zuwendungsvertrags.

Zu den Kategorien A, B und C:

Eingereicht werden können Skizzen für Einzel- oder Verbundvorhaben mit einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten sowie einer Verbundförderung von bis zu 3 Millionen Euro. Frühestmöglicher Starttermin für Projekte aus Kategorie A ist der 1. Juli 2023, für Projekte aus den Kategorien B und C der 1. Mai 2023.

Zur Kategorie D:

Eingereicht werden können Skizzen für Einzel- oder Verbundvorhaben mit einer maximalen Laufzeit bis zum 30. November 2024 sowie einer Verbundförderung von bis zu 3 Millionen Euro. Der frühestmögliche Starttermin ist der 1. Februar 2023.

Abgrenzung gewerblicher/​nicht gewerblicher Bereich, AZK und AZA

Mit Antragstellung muss eine Differenzierung des Projekts bzw. des individuellen Projektbeitrags sowie der Ergebnisverwertung zwischen dem gewerblichen und dem nicht gewerblichen Bereich stattfinden. Maßgeblich für die Zuordnung ist nicht die originäre (Geschäfts-)Tätigkeit des jeweiligen Antragstellers, sondern die konkrete Ausrichtung des Projekts bzw. der Projektverwertung. Findet das Projekt im gewerblichen Bereich statt, ist ein angemessener Eigenanteil im Sinne der AGVO1 Artikel 25 einzubringen.

Die Antragstellung auf AZK-Basis ist in diesem Förderaufruf ausschließlich Akteuren der gewerblichen Wirtschaft vorbehalten. Davon ausgenommen sind Helmholtz- und FhG2-Institute.

Förderquoten, Projektpauschale

Die maximalen Förderquoten je einzelnem Antragsteller betragen:

bei AZK: 70 %,
bei AZA: 90 %, ausgenommen sind staatlich anerkannte Hochschulen.

Hochschulen wird entsprechend der Förderrichtlinie eine Projektpauschale gewährt. Das Formular AZAP steht für die Antragstellung zur Verfügung.

Bemessungsgrundlage für die Zuwendungen an Antragsteller auf AZK-Basis sind entsprechend Artikel 25 Absatz 3 AGVO die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Die maximale Förderquote richtet sich nach der Zuordnung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten bzw. Ausgaben zu den Förderkategorien und -intensitäten entsprechend Artikel 25 Absatz 5 AGVO. Für Unternehmen, die der Definition für KMU der AGVO entsprechen, kann im Einzelfall eine höhere Zuwendung nach Artikel 25 Absatz 6 Buchstabe a gewährt werden. Darüber hinaus kann für Verbundprojekte, die die Bedingungen von Artikel 25 Absatz 6 Buchstabe b Ziffer i AGVO erfüllen, ebenfalls die Förderquote erhöht werden.

Der Verweis auf andere Förderprogramme bzw. Ressorts als Nachweis für die Anerkennung abweichender Regelungen ist nicht ausreichend.

In allen Projekten bzw. Projektkonsortien ist insgesamt ein Eigenanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten/​-ausgaben erforderlich (Verbund-Förderquote). Die maximale Verbund-Förderquote von 80 % ergibt sich dabei aus dem Verhältnis der Zuwendungen aller Projektpartner und der Summe der Selbstkosten bzw. Ausgaben aller Projektpartner eines Verbunds. Assoziierte Partner zählen nicht dazu.

Besondere Berücksichtigung von Projekten mit KMU-Beteiligung

Projektvorschläge von kleinen oder mittleren Unternehmen bzw. Konsortien, die mindestens ein KMU3/​Startup4 umfassen, auf das (bzw. die) sich mindestens 15 % der zuwendungsfähigen Kosten/​Ausgaben verteilen bzw. Projektinhalte im Umfang von 15 % der Zuwendung ausweisen, werden bei gleicher inhaltlicher Passfähigkeit prioritär ausgewählt.

KMU-Zuschläge

Entsprechend der AGVO sind für KMU Zuschläge zur Förderung möglich. Der Skizzeneinreicher erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags und reicht diese ausgefüllt als Anlage zur Skizze mit ein (gilt nur für KMU):

https:/​/​bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​mFUND/​mfund-kmu-erklaerung.html

3 Hinweise zu Antragstellung und Verfahren

Einreichung

Für alle Projekte kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung: Die Einreichung einer Projektskizze im ersten Schritt ist eine notwendige Voraussetzung für die Aufforderung zur Einreichung eines formalen Förderantrags.
Skizzen bzw. Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes (easy-Online, unter https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline) einzureichen. Neben dem in easy-Online automatisch generierten Projektblatt sind folgende Unterlagen als Anlage mit hochzuladen:

Projektskizze im PDF-Format unter Nutzung der Gliederungsvorgabe (s. u.) mit Dateinamen:
Skizzenakronym_​Projektskizze_​Versionsdatum.pdf
KMU-Blatt (nur für beteiligte KMU) im PDF-Format unter Nutzung des im Abschnitt „KMU-Zuschläge“ erwähnten Formulars mit Dateinamen:
Skizzenakronym_​Unternehmensname_​KMU-Blatt.pdf
Zusammenfassende Bonitätsunterlagen (nur für beteiligte Unternehmen) im PDF-Format, mit Dateinamen:
Skizzenakronym_​Unternehmensname_​Unternehmensinformationen.pdf
Bei Einreichung in Kategorie A ist mit der Skizzeneinreichung entweder ein Nachweis über die Teilnahme am vierten BMDV Startup Pitch oder ein (vorläufiger) Schlussbericht des Vorläuferprojekts aus Förderlinie 1 oder dem 7. mFUND-Sonderaufruf für KMU einzureichen mit folgendem Dateinamen:
Skizzenakronym_​Schlussbericht_​Vorläuferprojekt_​Versionsdatum.pdf
Das System easy-Online versendet automatisch eine Eingangsbestätigung, eine separate Zusendung der Skizze auf Papier ist nicht erforderlich.

Anforderungen an Projektskizzen und Gliederungsvorgabe

Die zu beachtenden fachlichen und formalen Anforderungen an Projektskizzen sind in Anlage 1 dargelegt.
Die verbindliche Gliederungsvorgabe für Projektskizzen ist unter nachfolgendem Link abrufbar:
https:/​/​bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​mFUND/​mfund-gliederungsvorgabe-projektskizzen.html
Projektskizzen dürfen einen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten (1,5-zeilig) nicht überschreiten (gegebenenfalls zuzüglich kompakter Anlagen wie z. B. zu Vorergebnissen, Bonität etc.).

Auswahlverfahren

Für das Auswahlverfahren werden ausschließlich Skizzen berücksichtigt, die zum jeweiligen Stichtag vollständig und fristgerecht vorliegen. Maßgeblich ist dabei das Datum der Einreichung über easy-Online.
Das Nachreichen von Unterlagen, Korrekturen nach der Einreichungsfrist und/​oder die Kontaktaufnahme mit den Gutachtern während der laufenden Bewertung ist ausschließlich nach Aufforderung durch den Zuwendungsgeber zulässig.
Der Zuwendungsgeber behält sich einen Ausschluss aus dem Begutachtungsverfahren/​Antragsverfahren vor, wenn vorgegebene Fristen oder Zulieferungen nicht eingehalten werden.
Weitere Informationen zum Verfahren sowie inhaltliche und formale Anforderungen an die Unterlagen sind in Nummer 7 der Förderrichtlinie einzusehen.
Unter Berücksichtigung der Kriterien in den Nummern 2 und 4 stehen alle zum jeweiligen Stichtag eingereichten Vorhaben im Wettbewerb zueinander.

Bewertungskriterien

Grundlage der Bewertung sind unter anderem die allgemeinen Vorschriften des Bundes zu Zuwendungen (BHO, Verwaltungsvorschriften zur BHO) und der EU (AGVO), die mFUND-Förderrichtlinie sowie die in diesem Förderaufruf dargestellten Schwerpunkte.
Die Bewertungskriterien sind in der genannten Gliederungsvorgabe aufgeführt.

4 Weiterführende Informationen, Beratung, technische Unterstützung

Gliederungsvorgabe und Hinweise zur Antragstellung

Die verbindlich zu nutzende Gliederungsvorgabe für Projektskizzen finden Sie unter nachfolgendem Link:
https:/​/​bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​mFUND/​mfund-gliederungsvorgabe-projektskizzen.html

Förderrichtlinie

Die Förderrichtlinie mFUND finden Sie unter nachfolgendem Link:
https:/​/​bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​Digitales/​foerderrichtlinie-mfund.html

Weiterführende Informationen/​„FAQ“

Ergänzende Informationen zum Förderaufruf, FAQ sowie allgemeine Informationen zum Förderprogramm und bisherigen Projekten finden Sie auf der Internetseite www.bmdv.bund.de bzw. unter nachfolgendem Link:
https:/​/​bmdv.bund.de/​DE/​Themen/​Digitales/​mFund/​Ueberblick/​ueberblick.htmlmFUND

Hotline

Für Fragen zur Erstellung und Einreichung von Projektskizzen steht während der Einreichfrist die Hotline des ­Projektträgers TÜV Rheinland Consulting GmbH/​VDI VDE Innovation + Technik GmbH von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 16 Uhr zur Verfügung:

Telefon: 0221/​806 2664
E-Mail: info@mfund.de

Berlin, den 7. Juli 2022

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Im Auftrag
Benjamin Brake

Anlage 1

Fachliche und formale Anforderungen an mFUND-Projektskizzen

I.
Inhaltliche und fachliche Anforderungen
Allgemein
Eine Grundanforderung an alle Projektvorschläge ist ein unmittelbarer inhaltlicher Bezug zu (offenen) Daten. Der Datenbezug sowie eine Zuordnung der Forschungsfragen zum Geschäftsbereich des BMDV sind in den Projektvorschlägen deutlich darzustellen.
Zudem muss eine Zuordnung zu einem der drei Förderschwerpunkte der Förderrichtlinie vom 30. September 2021 „Datenzugang“, „Datenanwendung“ und „Data Governance“ in der Skizze vorgenommen werden.
Die inhaltlichen Kompetenzen in Bezug auf neue Technologien der Datenverarbeitung und den individuellen Projektbeitrag sowie die Rolle jedes Partners sind durch jedes Konsortium deutlich darzustellen.
Inhaltlicher Bezug des Projektvorschlags zu laufenden mFUND-Projekten
Weist ein Projektvorschlag einen thematischen Bezug zu bestehenden Fördervorhaben mit ähnlicher inhaltlicher Ausrichtung auf, ist dieser hinsichtlich des Innovationsgehalts hinreichend abzugrenzen bzw. die konkrete Zusammenarbeit oder Abstimmung mit den jeweiligen Vorhaben darzustellen. Eine Auswahl von Förderprogrammen aus dem Kontext des BMDV ist in Anlage 2 aufgeführt.
Ebenso ist mit der Einreichung darauf hinzuweisen, ob das beabsichtigte Vorhaben durch eine andere nationale oder europäische Förderrichtlinie gefördert wird bzw. weitere Förderung beantragt wurde oder geplant ist.
Darstellung der Projektziele, Verwertung und Wirkungen
Der Nutzen bzw. das Eigeninteresse an den Forschungsfragen und Arbeitszielen des Projekts sowie an der Verwertung über das Laufzeitende hinaus muss für jeden Projektpartner klar ersichtlich und stichhaltig hervorgehen.
Die Projektziele sind qualitativ bzw. quantitativ unter Angabe der Methoden als Soll-Ist-Vergleich darzustellen. Hierbei ist eine Positionierung des Projekts in Relation zum aktuellen Stand von Wissenschaft, Wettbewerb und Markt herauszuarbeiten.
Übergreifende ökonomische, gesellschaftliche bzw. ökologische Wirkungen sind im Verhältnis zur Zuwendung bereits in der Projektskizze dezidiert darzustellen.
Die Arbeitsziele und der erwartete Nutzen des Projekts sind präzise darzulegen, die Verwertung und angestrebten Wirkungen mit einer Perspektive von bis zu fünf Jahren über das Laufzeitende müssen erläutert werden. Die geplante Verwertung durch Dritte, z. B. durch Bereitstellung von Open Data, Publikationen, Open Source etc. an Programmierer, Wissenschaft, Kommunen etc., ist durch entsprechende Nachweise (z. B. in Form von Unterstützungsschreiben) zu hinterlegen, die den Bedarf an den Ergebnissen untermauern. Formlose Absichtserklärungen (LoI) können bereits als Anlage der Skizze beigefügt werden, damit diese in den Begutachtungsprozess einfließen. Sofern eine Einbindung von weiteren, nicht geförderten Partnern vorgesehen ist (z. B. durch Interviews, Workshops, Präsentationen etc.), ist diese bereits im Arbeitsplan zu verankern.
Datennutzung und -bereitstellung, Open Data
Das Einverständnis zur Datennutzungsregelung im Kontext des mFUND bzw. der Datenportale des BMDV ist Voraussetzung für die Projektförderung:
https:/​/​bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​Digitales/​mfund-datennutzung-erklaerung.html.
Die im Rahmen des Projekts generierten Daten sind – sofern keine Ausschlussgründe dagegensprechen – als Open Data zu veröffentlichen. Als Orientierung bei der Prüfung der Veröffentlichungsfähigkeit von Daten dienen die Empfehlungen für die Datenbereitstellung im mFUND (Merkblatt für Fördernehmer) in der jeweils aktuellen Fassung (veröffentlicht auf www.mfund.de). Ausschlussgründe sind nach Möglichkeit zu beseitigen (bspw. durch wirksame Anonymisierung personenbeziehbarer Informationen). Die Daten sind in Anlehnung an das „5-Sterne-Modell“ (siehe auch http:/​/​5stardata.info/​de/​) mindestens als Stufe 3 (offene Lizenz, maschinenlesbar, nichtproprietäres Datenformat) zu veröffentlichen.
Die Daten sind mit Metadaten zu beschreiben. Mindestens die Metadaten sind über die Plattform Mobilithek des BMDV zu veröffentlichen (siehe https:/​/​www.mobilithek.info). Statische und dynamische Inhaltsdaten können ebenfalls über die Mobilithek veröffentlicht werden. Handelt es sich bei den im Projekt erhobenen bzw. veredelten Daten um sehr große Datenmengen (im zweistelligen Gigabyte-Bereich und aufwärts), so sind eigene Speicher- und Bereitstellungsmöglichkeiten durch den Zuwendungsempfänger zu prüfen und der Zugang durch Veröffentlichung der Metadaten auf der Mobilithek sicherzustellen.
Alle Metadaten von Datensätzen, die im Rahmen einer mFUND-Förderung erhoben bzw. veredelt wurden und auf der Mobilithek als Open Data bereitgestellt werden, werden durch das BMDV über eine Schnittstelle an das ­nationale Open-Data-Portal GovData übermittelt.
Wettbewerbsentscheidende Daten sind unter Angabe der Gründe in den oben genannten Berichten von der Bereitstellung als Open Data ausgenommen. Der Anteil der nicht zur Verfügung gestellten Daten ist auf ein Minimum zu begrenzen und zu prüfen, ob Beispieldaten, Ausschnitte oder Ähnliches dennoch als Open Data bereitgestellt werden können.
Die Verfügbarkeit der Daten muss für die Dauer von mindestens drei Jahren nach Laufzeitende des Projekts ­gewährleistet werden können. Beispiele für bereitgestellte Datensätze aus mFUND-Projekten finden sich z. B. in der Mobilithek unter www.mobilithek.info.
Öffentlichkeitsarbeit, Begleitforschung, Vernetzung
Von den Projektpartnern wird eine aktive Beteiligung an den Veranstaltungsformaten des Zuwendungsgebers bzw. der beteiligten Gebietskörperschaften, ein offener und konstruktiver Austausch über die Projektergebnisse unter Berücksichtigung von Datenschutz und Wettbewerb sowie eine projektübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Fördervorhaben bzw. Partnern vorausgesetzt.
Von (Verbund-)Projekten wird die (Mit-)Gestaltung mindestens eines Vernetzungsformats pro Laufzeitjahr erwartet. In der Konzeption dieser Formate sind die Antragsteller frei. Mögliche Formate sind z. B. Vernetzungstreffen oder Fachaustausche im Rahmen der Begleitforschung bzw. mFUND-Konferenzen oder eigene Veranstaltungen wie Vortragsreihen, Werksführungen, Ausstellungen, Arbeits- und Standardisierungsgruppen, Referentenvorträge etc. Geplante Inhalte sind in der Skizze darzulegen. Projektbezogene Pressemitteilungen sind in der Regel zu Projektbeginn und -abschluss sowie gegebenenfalls anlassbezogen vorzusehen.
Ergebnisdokumentation und Kommunikation
Neben den regulären formalen Zwischenberichten bzw. dem Schlussbericht ist pro Laufzeitjahr ein kompakter Statusbericht zur Veröffentlichung auf der Internetseite des BMDV unter dem Projektsteckbrief einzureichen (www.mfund.de/​projekte).
Muster für entsprechende Berichte aus bisherigen mFUND-Projekten finden sich unter dem Stichwort „mFUND“ online bei der Technischen Informationsbibliothek Hannover: (https:/​/​www.tib.eu/​de/​).
Auftakt- und Abschlusstreffen sind mindestens teilweise öffentlich unter Einladung von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik durchzuführen. Bei Bedarf können die jeweiligen Veranstaltungen um nicht öffentliche Blöcke ergänzt werden.
II.
Formale Voraussetzungen der Förderung und Hinweise
Ein Projekt kann nur gefördert werden, wenn dessen Umsetzung noch nicht begonnen hat. Überdies ist durch den Antragsteller zu erklären, ob bzw. inwieweit für das Projekt anderweitige Fördermittel beantragt worden sind bzw. werden können (siehe oben).
Es sind nur solche Kosten bzw. Ausgaben zuwendungsfähig, die schlüssig erläutert und hinsichtlich ihrer fach­lichen Notwendigkeit und des Bundesinteresses erkennbar dargestellt wurden. Zwingende Voraussetzung ist der erkennbare Datenbezug im Sinne der Förderrichtlinie sowie die inhaltliche Ausrichtung an den Ressortthemen des BMDV.
Weitere Voraussetzungen der Förderung finden sich in den Nummern 4.1 ff. der Förderrichtlinie sowie abweichend nachfolgend:
Geltende Nebenbestimmungen
Es gelten die ANBest-Gk, ANBest-P-Kosten sowie die ANBest-P.
Reisemittel
Inlandsreisekosten/​-ausgaben in Höhe von bis zu 5 % der beantragten Gesamtkosten/​-ausgaben können pauschal angesetzt werden (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Messeeintritt etc.). Bei darüber hinausgehenden Reiseaus­gaben/​-kosten ist die gesamte Position in einer detaillierten Kalkulation bei Antragsaufforderung aufzuschlüsseln (Reiseort, Reisezweck, Reisedauer, Anzahl der Personen, Reisekosten/​-ausgaben etc.). Auslandsreisekosten/​-ausgaben sind dagegen immer detailliert zu erläutern und die Notwendigkeit darzustellen.
Für die mit den Vernetzungsformaten verbundenen Aktivitäten können Reisemittel für bis zu fünf Tage je Projektpartner und Projektjahr (Begleitforschung, Veranstaltungen etc.) berücksichtigt werden.
Unabhängig von der Pauschale/​Vorkalkulation sind nur die tatsächlich entstandenen projektbezogenen Reisekosten/​-ausgaben im Vorhaben abrechenbar und zuwendungsfähig. Diese müssen auf Anfrage nachgewiesen werden (gilt für alle Positionen). Auf Flüge ist, soweit möglich, zu verzichten. Die wirtschaftlich und sparsam angesetzten Kompensationskosten für Flugreisen sind zuwendungsfähig.
Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit
Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit können im Projektplan in Höhe von bis zu 5 % der beantragten Gesamtkosten/​-ausgaben pauschal angesetzt werden. Förderfähig ist insbesondere die aktive Teilnahme und Durchführung von (Vernetzungs-)Veranstaltungen im Kontext der Projektumsetzung bzw. Verwertung der Ergebnisse.
Bonität
Abweichend zur Förderrichtlinie sind von jedem Projektpartner (ausgenommen sind Unternehmen, die die Tat­bestände des § 267 des Handelsgesetzbuchs zu großen Kapitalgesellschaften erfüllen – Nachweis erforderlich) ohne Vollfinanzierung jeweils zusammenfassende Informationen zur Bonitätsbetrachtung der Skizze als Anhang beizufügen. Dieser zählt nicht zur Seitenzahl der eigentlichen Skizze und soll folgende Angaben umfassen: Auszug aus dem Handels-/​Vereinsregister, Angaben zum Eigenkapital, Umsatz, Gewinn/​Verlust, Anzahl der Mitarbeitenden, Business-Plan etc.
Sofern die Bonität nicht durch Eigenmittel dargestellt werden kann, sind geplante Patronatserklärungen mit der Skizze aufzuführen.
Der Zuwendungsgeber geht davon aus, dass die einreichenden Akteure mit Ablauf der Terminvorgaben zum Skizzeneingang ihre Bonitätsunterlagen vollumfänglich vorbereitet haben und zur Vorlage auf Anfrage bereithalten.
Ist die Bonität auf Anfrage binnen zwei Wochen durch den Skizzeneinreicher/​Antragsteller im Sinne der BHO einschließlich Verwaltungsvorschriften nicht schriftlich beim Zuwendungsgeber vollumfänglich nachgewiesen, so ­behält sich der Zuwendungsgeber eine Ablehnung im Verfahren vor. Stellt der ausgeschlossene Akteur einen wesentlichen Anteil am Gesamtvorhaben, so behält sich der Zuwendungsgeber eine Ablehnung des gesamten Konsortiums vor.
Es wird empfohlen, in Zweifelsfällen die finanzielle Situation bzw. die Bonitätsnachweise vorab mit dem Projektträger zu erörtern.
Behörden/​Akteure mit hoheitlichen Aufgaben
Behörden/​Akteure mit hoheitlichen Aufgaben als Skizzeneinreicher sollten vor der Einreichung mit ihrer für den Haushalt zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen. Stehen der Behörde über einen eigenen Haushaltsansatz Mittel zur Verfügung, so ist über den mFUND lediglich die Förderung der darüberhinausgehenden Tätigkeiten im Projekt möglich.
Stehen in einer Behörde/​Kommune für ein Projekt grundsätzlich keine Mittel für das entsprechende Vorhaben zur Verfügung, ist das behördliche/​kommunale Interesse sowie die Zuständigkeit an dem Projekt besonders zu begründen.
Beispiele für entsprechende Projekte sind unter www.mfund.de abrufbar.
Anlage 2

Auswahl von Förderprogrammen zur Berücksichtigung
bei mFUND-Skizzeneinreichungen

Förderrichtlinie Nationaler Radverkehrsplan 2020 (BMDV)
Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland (BMDV)
Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (BMDV)
Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien (BMDV)
Förderrichtlinie Digitale Testfelder in Häfen (BMDV)
Förderrichtlinie für Investitionen zur Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen (BMDV)
Maritimes Forschungsprogramm (BMWK)
Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit (BMWK)
Förderrichtlinie zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (BMDV)
Forschungsprogramm zur Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr (BMDV)
Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien (BMWK)
Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020 und enthaltene Einzelmaßnahmen

Förderrichtlinie Elektromobilität (BMDV)
Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität (BMWK und BMUV)
Nationales Innovationsprogramm für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (BMDV)
Förderrichtlinie Innovative Luftmobilität (BMDV)
IKT für Elektromobilität: intelligente Anwendungen für Mobilität, Logistik und Energie (BMWK)
Förderrichtlinie KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren (BMBF)
Förderbekanntmachung Innovative und praxisnahe Anwendungen und Datenräume im digitalen Ökosystem GAIA-X (BMWK)
Entwicklung digitaler Technologien (BMWK)
Nationales Programm für Weltraum und Innovation (BMWK)
Klimaschutz durch Radverkehr (BMWK)
Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien II (BMDV)
Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV (BMDV)
Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie (BMWK)
Förderrichtlinie Technologiewettbewerb IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen (BMWK)
KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (BMBF)
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (BMWK)
Anlage 3

Regionen nach § 2 InvKG

Lausitzer Revier
Landkreis Elbe-Elster,
Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Landkreis Dahme-Spreewald,
Landkreis Spree-Neiße,
kreisfreie Stadt Cottbus,
Landkreis Bautzen,
Landkreis Görlitz
Rheinisches Revier
Rhein-Kreis Neuss,
Kreis Düren,
Rhein-Erft-Kreis,
Städteregion Aachen,
Kreis Heinsberg,
Kreis Euskirchen,
Stadt Mönchengladbach
Mitteldeutsches Revier
Landkreis Leipzig,
Stadt Leipzig,
Landkreis Nordsachsen,
Burgenlandkreis,
Saalekreis,
kreisfreie Stadt Halle (Saale),
Landkreis Mansfeld-Südharz,
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
1
AGVO = Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
2
FhG = Fraunhofer-Gesellschaft
3
Es kommt die KMU-Definition der Europäischen Kommission zur Anwendung.
4
Zur Definition Startups siehe mFUND-FAQ unter https:/​/​www.bmvi.de/​SharedDocs/​DE/​Anlage/​DG/​Digitales/​faq-foerdernehmer-mfund.pdf?_​_​blob=publicationFile

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