Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Wienerberger AG wegen eines Verstoßes gegen eine Veröffentlichungspflicht nach dem Börsegesetz 2018

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die Wienerberger AG (Emittentin) als juristische Person wegen einer verspäteten Veröffentlichung einer Beteiligungsmeldung im Hinblick auf die Unterschreitung des Stimmrechtsanteils von 4% an der Emittentin mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von Euro 160.000,- im Wege einer beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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