Startseite Vorsicht FINMA Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die DO & CO Aktiengesellschaft wegen Verstoß gegen die Ad-Hoc Meldepflicht
FINMA

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die DO & CO Aktiengesellschaft wegen Verstoß gegen die Ad-Hoc Meldepflicht

mohamed_hassan (CC0), Pixabay
Teilen

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass das Bundesverwaltungsgericht das Straferkenntnis der FMA vom 12.03.2020 in Höhe von EUR 318.000,- gegen die DO & CO Aktiengesellschaft wegen einer verspäteten Ad-Hoc Meldung (Art 17 Marktmissbrauchsverordnung, Verordnung (EU) 596/2014) im Jahr 2018 vollinhaltlich bestätigt hat. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
FINMA

FINMA setzt GM Trade / GM TradeAI auf Warnliste – Anbieter nennt Zürcher Adresse ohne Handelsregistereintrag

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 10. September 2026 den Anbieter GM...

FINMA

Warnungen der schweizerischen FINMA

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat neue Warnungen auf ihrer Webseite veröffentlicht. Diese...

FINMA

Aktuelle Warnungen der FINMA

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ist die zentrale Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt in...

FINMAVorsicht

FINMA-Warnmeldung: Achtung vor Suissebit GmbH – Potenziell unseriöses Angebot

Bern, 6. Dezember 2024 Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) warnt vor der Gesellschaft...