Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – Natriumchlorid-Lösung 6 % zur Inhalation

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – Natriumchlorid-Lösung 6 % zur Inhalation

Vom 28. März 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung in Verbindung mit dem 4. Kapitel § 41 Absatz 3 Satz 2 seiner Verfahrensordnung durch den Unterausschuss Arzneimittel in dessen Sitzung am 28. März 2023 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 16. Februar 2023 (BAnz AT 11.04.2023 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In der Anlage V wird die Tabelle wie folgt geändert:

1.
Die Zeile „Natriumchlorid-Lösung 6 % zur Inhalation“ wird gestrichen.
2.
In Anlage V wird entsprechend der alphabetischen Reihenfolge folgende Zeile eingefügt:

Produktbezeichnung Medizinisch notwendige Fälle Befristung der Verordnungsfähigkeit
„MUCOfree® 6 % zur Inhalation Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Patienten ab dem vollendeten 6. Lebensjahr. 26. Mai 2024“
II.

Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 28. März 2023 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 28. März 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
In Vertretung
Zahn

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