Beispiel ELARIS AG: Wer darf in Deutschland vorbörsliche Aktien anbieten?

Published On: Donnerstag, 15.02.2024By Tags:

In Deutschland dürfen vorbörsliche Aktien zum Kauf angeboten werden, jedoch unterliegt dieses Angebot bestimmten regulatorischen Anforderungen und Beschränkungen, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und geltendes Recht, wie das Wertpapierprospektgesetz (WpPG), festgelegt sind. Hier sind einige der wichtigsten Akteure und Bedingungen:

Emittenten: Unternehmen, die ihre eigenen Aktien vor einem Börsengang (IPO) anbieten möchten, können dies tun, müssen jedoch die regulatorischen Anforderungen erfüllen, die unter anderem die Erstellung und Veröffentlichung eines von der BaFin gebilligten Prospekts umfassen können, es sei denn, es gibt eine Ausnahme von der Prospektpflicht.

Investmentbanken und Finanzdienstleister: Diese Institutionen spielen oft eine zentrale Rolle bei der Organisation und Durchführung von vorbörslichen Aktienangeboten. Sie unterstützen Unternehmen nicht nur bei der Bewertung und Preisfestsetzung, sondern sorgen auch dafür, dass alle regulatorischen Anforderungen erfüllt werden.

Qualifizierte Anleger: In vielen Fällen richten sich vorbörsliche Angebote an qualifizierte oder institutionelle Anleger, da für diese Gruppen weniger strenge Prospektanforderungen gelten können. Qualifizierte Anleger umfassen in der Regel institutionelle Investoren, Banken, Versicherungsgesellschaften, große Unternehmen und sehr vermögende Privatpersonen.

Venture-Capital- und Private-Equity-Gesellschaften: Diese Investoren sind oft an der Finanzierung von Unternehmen in frühen Phasen beteiligt und können Teil eines vorbörslichen Aktienangebots sein, entweder durch direkte Investitionen in das Unternehmen oder durch den Verkauf von Anteilen, die sie bereits besitzen, im Rahmen von Secondary Offerings.

Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Prospektpflicht, zum Beispiel wenn die Aktien nur einem begrenzten Kreis von weniger als 150 nicht qualifizierten Anlegern pro EU-Mitgliedstaat angeboten werden oder wenn das Angebot sich ausschließlich an qualifizierte Anleger richtet. Dennoch ist es wichtig, dass alle Beteiligten sich rechtlich beraten lassen, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften handeln.

Ergänzung

Wenn Sie in Deutschland vorbörsliche Aktien anbieten möchten und nicht Mitarbeiter des Unternehmens sind, müssen Sie in der Regel als Finanzdienstleister oder Finanzinstitut agieren und über die entsprechenden Zulassungen und Befähigungen verfügen. Hier sind einige Schlüsselpunkte:

Zulassung durch die BaFin: Um Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten zu dürfen, benötigen Sie eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dazu gehört in der Regel auch die Erlaubnis zum Handeln mit Wertpapieren im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG).

Einhaltung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG): Sie müssen die Anforderungen des WpHG einhalten, das Regeln für den Wertpapierhandel vorsieht, darunter Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten.

Kompetenz und Zuverlässigkeit: Die BaFin prüft die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter und bestimmter Mitarbeiter. Dies umfasst unter anderem Nachweise über berufliche Qualifikationen, Erfahrungen im Finanzsektor und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.

Angemessene Organisationsstruktur: Ihr Unternehmen muss über eine angemessene Organisationsstruktur verfügen, einschließlich Risikomanagement, Compliance-Funktionen und internen Kontrollsystemen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Berufshaftpflichtversicherung: Für bestimmte Finanzdienstleistungsaktivitäten kann eine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich sein, um potenzielle Schäden, die durch die Berufsausübung entstehen können, abzudecken.

Information, Beratung und Dokumentation: Finanzdienstleister müssen ihre Kunden angemessen informieren und beraten. Dazu gehört auch die Pflicht, Kunden über die Risiken der angebotenen Investments aufzuklären und die Beratungsgespräche angemessen zu dokumentieren.

Wenn Sie als Privatperson handeln und nicht über die erforderliche Zulassung und professionelle Infrastruktur verfügen, ist es Ihnen nicht gestattet, vorbörsliche Aktien anzubieten. In solchen Fällen sollten Sie professionelle und lizenzierte Finanzdienstleister oder Investmentbanken konsultieren, die solche Angebote strukturieren und durchführen können

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