Beate Uhse Aktiengesellschaft: BaFin setzt Zwangsgelder fest-auch das noch!

Die BaFin hat am 11. Januar 2018 gegen die Beate Uhse Aktiengesellschaft Zwangsgelder in Höhe von 220.000 Euro festgesetzt.

Wie die BaFin bereits mitteilte, hatte die Beate Uhse Aktiengesellschaft gegen § 37v Absatz 1 Sätze 2 und 3 (neu: § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3) des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 17 Absatz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG).

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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