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Bausparkassen kündigen – was sagt der Bundesgerichtshof

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Bausparverträge gehören zur alten Bundesrepublik wie Konrad Adenauer. Wie funktioniert das?  In einer Sparphase Von mehreren Jahren spart der Kunde mit einem festen Zinssatz und nach der so genannten Zuteilungsreife kann er ein Darlehen auch mit einem festen Zinssatz in Anspruch nehmen.

Häufig beschäftigen Gerichte folgende Frage: darf eine Bausparkasse einen Bausparvertrag  kündigen, weil dem Kunden aus Sicht der Bausparkasse zu hohe Zinsen zustehen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Kündigung möglich ist wenn seit der Zuteilungsreife mehr als zehn Jahre vergangen sind und eine feste Verzinsung vereinbart war.

Der Kunde der Bausparkasse hatte einen aus heutiger Sicht fantastischen Vertrag:  3 % Zinsen pro Jahr. Der Vertrag war seit 2003 zuteilungsreif. Ein Bauspardarlehen nahm der Kunde aber nicht in Anspruch. Irgendwann reichte es der Bausparkasse und sie kündigte. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass auf Bausparverträge das Darlehensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt und nach zehn Jahren daher gekündigt werden kann. BGH XI ZR 135/17

Wieder eine neue Fallvariante. Unterschiedliche Bausparkassen haben in der Vergangenheit versucht, die wirtschaftlich teuren Verträge los zu werden. Hierzu gibt es unterschiedliche Rechtsprechung

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