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BaFin warnt vor helfenstein-ag.com: Identitätsmissbrauch und Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte

wolfgangvogt_lb (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Internetseite helfenstein-ag.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Besonders brisant: Nach Angaben der BaFin handelt es sich um einen Fall von Identitätsmissbrauch. Entgegen der Darstellung auf der Website besteht keinerlei Verbindung zur Helfenstein Management mit Sitz in Luzern (Schweiz). Das seriöse Unternehmen steht nach Angaben der Finanzaufsicht in keinem Zusammenhang mit der Internetseite oder den dort beworbenen Dienstleistungen.

BaFin warnt vor unerlaubten Finanzangeboten

Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Liegt eine solche Zulassung nicht vor, dürfen entsprechende Geschäfte nicht betrieben werden.

Die BaFin veröffentlicht ihre Warnung auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und empfiehlt Anlegern, die Zulassung eines Unternehmens vor einer Investition grundsätzlich über die Unternehmensdatenbank der Behörde zu überprüfen.

Was betroffene Anleger jetzt tun sollten

Wer bereits Kontakt mit den Betreibern von helfenstein-ag.com hatte oder Geld überwiesen hat, sollte umgehend handeln:

  • Keine weiteren Zahlungen leisten und keine zusätzlichen Einzahlungen vornehmen.
  • Sämtliche Unterlagen sichern, darunter E-Mails, Chatverläufe, Kontoauszüge, Überweisungsbelege und Screenshots der Internetseite.
  • Die eigene Bank unverzüglich informieren, um gegebenenfalls noch laufende Überweisungen stoppen oder Rückrufverfahren einleiten zu können.
  • Strafanzeige bei der Polizei wegen des Verdachts des Betrugs erstatten.
  • Den Sachverhalt zusätzlich der BaFin melden, damit die Erkenntnisse in laufende Ermittlungen einfließen können.
  • Sofern Kryptowährungen transferiert wurden, sollten die verwendeten Wallet-Adressen dokumentiert und spezialisierte Ermittler oder Rechtsanwälte hinzugezogen werden.

Vorsicht vor angeblichen Rückholfirmen

Geschädigte sollten zudem besonders aufmerksam sein, wenn sie nach dem Betrugsfall von angeblichen Unternehmen kontaktiert werden, die gegen eine Vorauszahlung die verlorenen Gelder zurückholen wollen. Hinter solchen Angeboten verbergen sich häufig weitere Betrugsversuche, sogenannte Recovery-Scams.

BaFin, BKA und LKA warnen vor Online-Anlagebetrug

Die BaFin weist gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern regelmäßig auf die zunehmende Zahl betrügerischer Anlageplattformen im Internet hin. Kriminelle nutzen dabei häufig den Namen tatsächlich existierender Unternehmen, um Seriosität vorzutäuschen und das Vertrauen potenzieller Anleger zu gewinnen.

Anleger sollten deshalb jede Online-Investition sorgfältig prüfen und insbesondere bei unrealistisch hohen Renditeversprechen oder Zeitdruck äußerste Vorsicht walten lassen. Aktuelle Warnmeldungen veröffentlicht die BaFin fortlaufend in ihrer Rubrik „Finanzbetrug erkennen“.

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