Startseite Allgemeines Bafin warnt vor bbm-trade.com – Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen
Allgemeines

Bafin warnt vor bbm-trade.com – Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen

Pacholek-cz (CC0), Pixabay
Teilen

 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin warnt vor Angeboten auf der Website bbm-trade(.)com. Nach Angaben der Behörde bietet die angeblich in Berlin ansässige BBM Trade GmbH dort ohne erforderliche Zulassung beziehungsweise Erlaubnis Finanz- und Kryptodienstleistungen an.

Konkret geht es um Angebote zum Handel mit Forex, Indizes, Rohstoffen, Aktien und Kryptowerten. Für solche Dienstleistungen benötigen Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis oder Zulassung der Bafin. Liegt diese nicht vor, dürfen entsprechende Geschäfte nicht öffentlich angeboten werden.

Die Warnung der Bafin ist für Anlegerinnen und Anleger ein deutliches Alarmsignal. Gerade Internetplattformen, die mit professionell wirkenden Handelsangeboten, angeblich hohen Gewinnchancen oder einfacher Kontoeröffnung werben, können für Verbraucher erhebliche Risiken bergen. Wer Geld an nicht zugelassene Anbieter überweist, läuft Gefahr, seine Einzahlungen ganz oder teilweise zu verlieren.

Nach Angaben der Bafin basiert die Veröffentlichung auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes sowie § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes. Diese Vorschriften ermöglichen es der Aufsicht, die Öffentlichkeit vor Unternehmen zu warnen, die ohne erforderliche Erlaubnis am Finanzmarkt tätig werden.

Anleger sollten vor einer Investition stets prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich von der Bafin beaufsichtigt wird. Die Unternehmensdatenbank der Behörde gibt Auskunft darüber, ob ein Unternehmen über eine entsprechende Zulassung verfügt. Fehlt ein Eintrag oder stimmen Angaben auf einer Website nicht mit den offiziellen Registerdaten überein, ist besondere Vorsicht geboten.

Die Bafin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen seit längerem vor Finanzbetrug im Internet. Typische Warnzeichen sind unrealistische Renditeversprechen, Zeitdruck, aggressive Kontaktaufnahme per Telefon oder Messenger, angebliche persönliche Berater, schwer überprüfbare Unternehmenssitze sowie Aufforderungen zu schnellen Einzahlungen in Kryptowerten oder auf ausländische Konten.

Betroffene, die bereits Geld über bbm-trade(.)com eingezahlt haben, sollten keine weiteren Zahlungen leisten – auch dann nicht, wenn angebliche Gebühren, Steuern oder Freischaltungskosten für eine Auszahlung verlangt werden. Stattdessen sollten sämtliche Unterlagen gesichert werden: Kontoauszüge, Zahlungsbelege, E-Mails, Chatverläufe, Screenshots der Website, Zugangsdaten, Telefonnummern und Namen möglicher Ansprechpartner.

Wer den Verdacht hat, Opfer eines Finanzbetrugs geworden zu sein, sollte zeitnah Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten und die Bafin-Warnung dabei angeben. Zusätzlich kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein, um mögliche Ansprüche und Zahlungswege zu verfolgen.

Die Warnung zu bbm-trade(.)com zeigt erneut, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung vor jeder Online-Geldanlage ist. Eine professionell gestaltete Website ersetzt keine behördliche Zulassung. Anleger sollten deshalb niemals allein auf Werbeaussagen vertrauen, sondern vor einer Einzahlung immer die Seriosität und Erlaubnislage eines Anbieters überprüfen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

TGI AG Geschäftspartner, das wird den Aufsichtsbehörden aber garnicht gefallen Herr Péter Körmendi

FireShot Capture 119 – Besitzt du schon Gold_ – Willkommen am Ende...

Allgemeines

Die TGI kleidet sich in fremden Federn

Das die TGI AG aus Vaduz „irgendetwas mit Gold“ macht; ist allen...

Allgemeines

Zyklus-Apps im Datenschutz-Check: Wenn intime Gesundheitsdaten bei Werbekonzernen landen

  Menstruations-Apps speichern Angaben zu Schwangerschaft, Verhütung, Stimmung und Beschwerden. Eine Untersuchung...

Allgemeines

Komentar eines Strafrechtlers

Nach dem bisher öffentlich Bekannten halte ich zwölf Jahre Haft für vertretbar...