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Bafin greift durch: Was Anleger der Ventus Energy Group OÜ jetzt wissen sollten

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel von BEMK Rechtsanwälte Bielefeld

Die Finanzaufsicht Bafin hat der Ventus Energy Group OÜ mit Sitz in Tallinn untersagt, weiterhin Einlagengeschäfte in Deutschland zu betreiben. Gleichzeitig ordnete die Behörde die sofortige Abwicklung der angenommenen Gelder an. Betroffen sind Anleger, die der Gesellschaft auf Basis von Darlehensverträgen Geld zur Verfügung gestellt haben.

Doch was bedeutet die Entscheidung konkret für betroffene Investoren? Welche Schritte sollten Anleger jetzt einleiten? Darüber sprachen wir mit Rechtsanwalt Maurice Högel von der Kanzlei BEMK Rechtsanwälte aus Bielefeld.

Weitere Informationen zur Kanzlei finden Betroffene unter:
👉 https://www.bemk.de


Redaktion:

Herr Högel, wie bewerten Sie die aktuelle Maßnahme der Bafin gegen die Ventus Energy Group OÜ?

Maurice Högel:

Die Anordnung der Bafin ist ernst zu nehmen. Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass hier erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft ohne die notwendige Zulassung betrieben wurde. Das bedeutet zunächst einmal nicht automatisch, dass Anleger ihr Geld verlieren — aber es zeigt deutlich, dass regulatorische Probleme bestehen.

Besonders wichtig ist:
Die Bafin hat die unverzügliche Rückzahlung der angenommenen Gelder angeordnet. Anleger sollten jetzt genau beobachten, ob und wie die Gesellschaft dieser Verpflichtung tatsächlich nachkommt.


Redaktion:

Was sollten betroffene Anleger jetzt konkret tun?

Maurice Högel:

Zunächst sollten Anleger Ruhe bewahren, aber keinesfalls untätig bleiben.

Wichtig ist jetzt:

  • sämtliche Vertragsunterlagen sichern,
  • Zahlungsnachweise zusammentragen,
  • Kommunikationsverläufe dokumentieren,
  • und Fristen im Blick behalten.

Zudem sollte geprüft werden, welche rechtlichen Ansprüche bestehen und ob möglicherweise Schadensersatzforderungen gegen Verantwortliche oder Vermittler in Betracht kommen.


Redaktion:

Viele Anleger fragen sich jetzt vermutlich: Bekommen wir unser Geld zurück?

Maurice Högel:

Das lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Die Bafin-Anordnung verpflichtet zwar zur Rückzahlung, entscheidend ist aber natürlich auch die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens.

Sollten Rückzahlungen ausbleiben oder finanzielle Schwierigkeiten auftreten, kann schnelles Handeln wichtig werden. Gerade bei grenzüberschreitenden Konstellationen — hier mit Sitz in Estland — wird die rechtliche Durchsetzung oft komplexer.

Redaktion:

Welche Fehler sollten Anleger jetzt vermeiden?

Maurice Högel:

Ganz wichtig:
Nicht auf vorschnelle „Rettungsangebote“ oder dubiose Rückholservices hereinfallen. In solchen Situationen tauchen leider regelmäßig Anbieter auf, die mit angeblichen Soforthilfen werben.

Außerdem sollten Anleger keine vorschnellen Vereinbarungen unterschreiben, ohne diese juristisch prüfen zu lassen.

Redaktion:

Könnten auch Vermittler oder Empfehlungsgeber in den Fokus geraten?

Maurice Högel:

Das hängt immer vom Einzelfall ab. Grundsätzlich stellt sich bei unerlaubten Einlagengeschäften häufig die Frage, welche Informationen gegenüber Anlegern kommuniziert wurden und ob Risiken ausreichend erläutert wurden.

Auch mögliche Haftungsfragen gegenüber Vermittlern oder Empfehlungsgebern können deshalb relevant werden.

Redaktion:

Was raten Sie Betroffenen abschließend?

Maurice Högel:

Anleger sollten die Entwicklung aktiv verfolgen und ihre Ansprüche frühzeitig prüfen lassen. Gerade bei aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ist es wichtig, nicht erst zu reagieren, wenn möglicherweise Vermögenswerte verschwunden oder Verfahren komplizierter geworden sind.

Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann helfen, Fehler zu vermeiden und Handlungsmöglichkeiten zu sichern.

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