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BaFin greift bei State Bank of India in Frankfurt durch

MIH83 (CC0), Pixabay
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Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat die Frankfurter Zweigniederlassung der State Bank of India verpflichtet, ihre Geschäftsorganisation zu verbessern. Hintergrund sind Mängel, die bei einer Sonderprüfung im dritten Quartal 2025 festgestellt wurden.

Betroffen waren vor allem zwei zentrale Bereiche: die Risikotragfähigkeit und die Kreditprozesse. Nach Einschätzung der BaFin entsprach die Organisation der Niederlassung damit nicht den gesetzlichen Anforderungen des Kreditwesengesetzes.

Für Banken ist eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation kein formaler Nebenaspekt, sondern eine zentrale aufsichtsrechtliche Pflicht. Sie soll sicherstellen, dass Risiken angemessen gesteuert, Kreditentscheidungen nachvollziehbar getroffen und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

Die Grundlage dafür bildet § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes. Konkretisiert werden diese Anforderungen durch die sogenannten MaRisk, also die Mindestanforderungen an das Risikomanagement.

Die BaFin kann einschreiten, wenn sie zu dem Ergebnis kommt, dass eine Bank in diesen Bereichen nicht ausreichend organisiert ist. Genau das ist nun bei der Frankfurter Niederlassung der State Bank of India geschehen.

Die Behörde hat angeordnet, dass die festgestellten Mängel beseitigt und eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sichergestellt werden muss. Die Maßnahme ist bereits seit dem 14. Juli 2026 bestandskräftig.

Bemerkenswert ist, dass es sich nicht um eine bloße unverbindliche Empfehlung handelt. Die Anordnung basiert auf § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG und ist damit eine formelle aufsichtsrechtliche Maßnahme.

Die State Bank of India gehört zu den größten Banken Indiens und ist international mit zahlreichen Niederlassungen vertreten. Die nun veröffentlichte Maßnahme betrifft ausdrücklich die Zweigniederlassung in Frankfurt am Main.

Für Kunden bedeutet die Veröffentlichung nicht automatisch, dass Einlagen oder laufende Geschäfte gefährdet sind. Die BaFin-Mitteilung enthält hierzu keine entsprechende Feststellung. Sie zeigt aber, dass die Aufsicht bei internen Kontroll- und Risikomanagementprozessen erhebliche Defizite festgestellt hat und deren Beseitigung verlangt.

Gerade bei Banken gilt: Vertrauen entsteht nicht nur durch Größe und internationale Präsenz, sondern vor allem durch funktionierende interne Kontrollen.

Und genau dort hat die BaFin nun Nachbesserungsbedarf gesehen.

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