B2B Web Consulting-nicht bezahlen, wenn da eine Rechnung kommt

Wer sich als Verbraucher auf der Internetseite www.profi-kochrezepte.de anmeldet, erhält eine Rechnung der Firma B2B Web Consulting. Ein Urteil erklärt das für unzulässig.
Das Wichtigste in Kürze

  • Fast 300 Euro sollen Verbraucher pro Jahr zahlen, die sich auf profi-kochrezepte.de anmelden.
  • Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass die Seite nicht ausreichend über die Kosten aufklärt und die Vorgaben der Button-Lösung nicht einhält.
  • Verbraucher sollten Forderungen mit unserem Musterbrief widersprechen.

Auf der Internetseite www.profi-kochrezepte.de finden sich laut Darstellung der Plattformbetreiber mehr als 20.000 Rezepte. Wer danach backen, kochen, braten möchte, muss zuvor unter der Angabe persönlicher Daten einen „Zugang erwerben“. Schließlich den Button „Jetzt anmelden“ zu drücken, kommt jedoch teuer.

Eine „B2B Web Consulting“ schickt eine Rechnung über fast 300 Euro. Und im folgenden Jahr will die Firma den Betrag noch einmal kassieren. Denn aus Ihrer Sicht ist mit dem Klick ein zwei Jahre laufender Vertrag zustande gekommen.

Tatsächlich gibt es auf der Internetseite einen Hinweis auf den Vertrag – aber klein und unscheinbar in einem Fließtext am linken, unteren Rand. Danach richtet sich das Angebot nur an „Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler“. Aber es ist seitens des Betreibers des Online-Angebots keineswegs ausgeschlossen, dass sich auch Privatpersonen anmelden können – und damit in die Falle tappen.

Wegen des versteckten Hinweises auf die Kosten und weil ein unmissverständlich gestalteter und beschrifteter Button „Kaufen“ fehlt, müssen Verbraucher, die sich angemeldet haben, nicht zahlen.

Das Unternehmen verstößt mit dem Betreiben der Webseite gegen verbraucherschützende Vorschriften. Dies entschied jetzt das Landgericht Dortmund (Az. 25 O 139/15) nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW. B2B Web Consulting muss gegenüber Verbrauchern gesetzliche Informationspflichten – wie zum Beispiel die klare und verständliche Angabe des Preises – erfüllen. Dazu gehört auch, die Vorgaben der Button-Lösung einzuhalten.

Die Informationspflichten entfallen nur, wenn aus dem Angebot klar hervorgeht, dass der Unternehmer ausschließlich Verträge mit anderen Unternehmen abschließen möchte. Die Hinweise auf der Internetseite der Firma seien jedoch so versteckt, dass mit einer Kenntnisnahme durch Verbraucher nicht zu rechnen sei.

Haben Sie nach der Registrierung auf profi-kochrezepte.de als Verbraucher eine Rechnung erhalten, widersprechen Sie dieser. Fordern Sie B2B Web Consulting auf, einen wirksamen Vertragsschluss nachzuweisen und kündigen Sie vorsorglich das Abo. Dazu können Sie unseren kostenlosen Musterbrief nutzen. Werden Sie auf jeden Fall tätig, denn nur so können Sie einem Eintrag bei der Schufa vorbeugen.
Quelle:VZ NRW

Leave A Comment