1. Einleitung: Was sind Genussscheine?
Genussscheine sind Finanzinstrumente, die den Inhabern Rechte am Gewinn eines Unternehmens einräumen, ohne jedoch Mitgliedschaftsrechte wie bei Aktien zu gewähren. Sie stellen eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital dar. In diesem Fall bietet die MABEWO AG solche Genussscheine an.
2. Vertragspartner und Unternehmensstruktur
Die MABEWO AG ist eine Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Küssnacht am Rigi. Ihre Hauptgeschäftstätigkeit umfasst die Herstellung und den Verkauf von Indoor-Farming-Technologien sowie die Produktion erneuerbarer Energien. Die Gesellschaft wird durch Jörg Trübl vertreten und unterliegt keiner besonderen behördlichen Aufsicht.
Bedeutung:
Für potenzielle Investoren bedeutet dies, dass die MABEWO AG in einem spezialisierten Marktsegment tätig ist und sich auf zukunftsorientierte Technologien konzentriert. Da keine spezielle behördliche Kontrolle besteht, tragen Investoren ein erhöhtes Risiko.
3. Erwerb und Übertragung von Genussscheinen
Die Genussscheine werden zu einem Stückpreis von 4.500 EUR angeboten und berechtigen den Inhaber zu einem Gewinnanteil, der 500 Partizipationsscheinen entspricht. Die Übertragung erfolgt mittels Kauf- und Übertragungsvertrag.
Wichtig:
Da die Genussscheine nicht verbrieft sind, gibt es keine physische Urkunde. Der Erwerber wird jedoch in ein Register eingetragen, das die MABEWO AG führt.
Bedeutung:
Investoren erhalten keinen physischen Nachweis, sondern eine digitale Eintragung. Das birgt das Risiko von Nachweisschwierigkeiten im Streitfall.
4. Risiken und Chancen
Der Erwerb der Genussscheine birgt erhebliche Risiken:
- Markt- und Konjunkturrisiken: Der wirtschaftliche Erfolg hängt stark von Marktveränderungen ab.
- Kurs-, Zins- und Währungsrisiken: Der Wert der Genussscheine kann schwanken.
- Totalverlustrisiko: Bei negativer Entwicklung kann das investierte Kapital vollständig verloren gehen.
- Kein fester Ertrag: Die Höhe der Ausschüttungen hängt vom Bilanzgewinn der MABEWO AG ab.
Bedeutung:
Genussscheine sind riskante Anlageinstrumente, die nicht garantiert zu Erträgen führen. Sie eignen sich eher für risikobereite Anleger.
5. Steuerliche Aspekte und Gebühren
Die MABEWO AG führt selbst keine Steuern ab. Bei einer Dividendenausschüttung können jedoch Kapitalertragssteuern anfallen. Für die Depotführung können zudem Bankgebühren anfallen.
Bedeutung:
Investoren müssen die steuerlichen Verpflichtungen selbst klären und sollten die Kosten für die Depotführung berücksichtigen.
6. Vertragsrecht und Gerichtsstand
Der Kaufvertrag unterliegt dem Schweizer Recht. Bei Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmenssitz zuständig. Dies bedeutet, dass juristische Auseinandersetzungen in der Schweiz geführt werden müssen.
Bedeutung:
Investoren aus anderen Ländern sollten sich bewusst sein, dass Rechtsstreitigkeiten kompliziert und kostspielig sein können.
7. Widerrufsrecht und Informationspflichten
Käufer können den Vertrag innerhalb einer gesetzlichen Frist widerrufen. Die entsprechenden Belehrungen werden separat bereitgestellt. MABEWO kommuniziert in deutscher Sprache.
Bedeutung:
Der Widerruf ist eine Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen, sollte die Investition überdacht werden.
8. Fazit: Attraktivität und Risiken der Genussscheine
Die Genussscheine der MABEWO AG bieten eine Beteiligung an potenziellen Gewinnen, jedoch ohne Mitspracherechte. Sie sind eine hochriskante Anlage, die vor allem für Anleger geeignet ist, die bereit sind, erhebliche Verluste in Kauf zu nehmen.
Potenzielle Käufer sollten die fehlende Verbriefung, die Abhängigkeit von Unternehmensgewinnen und die unsichere wirtschaftliche Entwicklung der MABEWO AG kritisch hinterfragen. Eine umfassende Risikobewertung und die Beratung durch einen Finanzexperten sind empfehlenswert.
Kommentar hinterlassen