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Aurimentum und die unverlangte SPAM-Werbemail eines Dienstleisters

geralt (CC0), Pixabay
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Da waren wir dann doch überrascht, denn mit dem Unternehmen Aurimentum korrespondieren wir eigentlich seit Monaten nur über die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei.

Möglicherweise hat das Unternehmen Aurimentum aber nun langsam ein Imageproblem, denn nur so ist diese Marketingaktion letztlich zu erklären. Wir sind der Meinung, sehr geehrter Herr Fuchs und Herr Scherm, hinterlegen Sie endlich die fälligen Bilanzen, dann ersparen sie sich auch die schlechten Eintragungen im Internet.

Hier der Inhalt der unverlangten Werbemail:

Liebe Redaktionen,

Gold ist selten. Auch wenn es auf der ganzen Welt zu finden ist, sind die feinen Goldpartikel doch in der rund 16 Kilometer dicken Erdkruste verstreut. Wer Gold fördert, muss daher nicht nur eine Region mit möglichst hohem Goldbestand in der Erde finden, sondern auch die geeignete Methode auswählen, um die kostbare Ressource gewinnbringend abzubauen.

Aurimentum, der Spezialist für Sicherheit, die Gold wert ist, erklärt in der beigefügten Pressemitteilung die unterschiedlichen Möglichkeiten der Goldgewinnung. Von der Cyanidlaugung, über das Amalgamverfahren, bis hin zur Goldwäsche.

Zudem finden Sie auf dem YouTube Channel von Aurimentum, AurimentumTV, jede Menge interessante Fakten und Informationen zu dem Thema Gold.

Gerne stehen Ihnen die Geschäftsführer Reinhard Fuchs und Reinhard Scherm auch für ein Interview zur Verfügung.

Beste Grüße,

Leonie Pahler

Griffel & Co Kommunikation GmbH
Leonie Pahler
Forsmannstraße 8B
D – 22303 Hamburg

Nun haben wir dieses Dienstleistungsunternehmen einmal angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Eine Rückantwort gab es nicht.

Sehr geehrte Frau Pahler,

danke für Ihre Emailnachricht, wobei ich mich frage was die Kernaussage ist? Was machte den die Auritmentum und welche Methode setzt Sie zur Goldgewinnung ein; Bestehen Schürffrechte etc.?

Gern würde ich mich freuen wenn Sie mir ihre Mail erläutern könnten; zumal ich mich nicht erinnern kann, eine Einwilligung in die Versendung von Werbenachrichten gegeben zu haben. Ich bitte mir das insbesondere auch im Hinblick auf § 7 Absatz 3 Nr. 3 UWG darzustellen.

Ihrer geschätzten Rückmeldung sehen wir bis spätestens morgen 13:00 Uhr entgegen.

1 Komment

  • Hallo Herr Bremer, gab es hierzu denn noch eine Antwort des Unternehmens?

    Mich würde auch interessieren warum R und R derzeit so vehement auf die Kontoänderung eingehen. Privatbank weil das Unternehmen zu groß ist? Das ganze ohne die Bilanz?

    Oder gibt es hier andere Gründe?

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