Aurimentum: Es geschehen noch Zeichen und Wunder neue Bilanz veröffentlicht – Bilanziell überschuldet

Man mag seinen Augen gar nicht trauen, denn das Unternehmen R & R Consulting hat es wirklich geschafft, eine neue Bilanz im Unternehmensregister zu hinterlegen, aber wieder eine Bilanz mit einer bilanziellen Überschuldung im Millionenbereich.

Ein Unternehmen, welches im Investmentbereich arbeitet, sollte bitte eine positive Bilanz haben. Aber anmerken wollen wir auch, dass die bilanzielle Überschuldung dann doch erheblich zurückgegangen ist.

R & R Consulting GmbH

Kulmbach (vormals: Grünwald)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

LAGEBERICHT zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019

der R & R Consulting GmbH

Kulmbach

Inhalt

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell

2. Steuerungssystem

3. Forschung- und Entwicklungsbericht

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen .

2. Geschäftsverlauf

3. Lage

4. Gesamtaussage

5. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

III. Risiko- und Chancenbericht

1. Risikobericht

2. Chancenbericht

3. Gesamtaussage

IV. Prognosebericht

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell

Die R & R Consulting GmbH (R & R) ist als Goldhändler auf dem deutschen und österreichischen Markt tätig und verfolgt das Ziel, die Vermögenssicherung insbesondere durch die Investition in Gold für jedermann voranzubringen.

Hierfür stellt R & R Privatkunden das erworbene Gold in physischer Form zur Verfügung. Neben dem direkten Kauf von Gold bietet R & R darüber hinaus auch Ratenkaufpläne ab einem Betrag von EUR 50 an. Der Vertrieb der R & R erfolgt vorwiegend über Vermittler. Daneben ist ein Kauf per Online-Bestellung möglich. Der Vertrieb erfolgt über die Marke „AURIMENTUM“.

Die R & R verkauft Gold an ihre Kunden mit einem Aufschlag und garantiert dem Kunden einen prozentualen Anteil in Gold als nachträglichen Rabatt, wenn der Kunde nach zwei Jahren das Gold noch hält. Das Geschäftsmodell 2018 sah einen Goldkauf mit Rückkaufvereinbarung vor.

Das Geschäftsmodell ist so strukturiert, dass keine Prospektpflicht bzw. Genehmigungspflicht nach VermAG erforderlich ist. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat zu einer möglichen Prospektpflicht Untersuchungen durchgeführt. Das Ergebnis dieser Untersuchungen ist negativ.

Externe Einflussfaktoren für das Geschäft ist die Entwicklung des Goldmarktpreises. Maßgeblich hierfür ist der London Bullion Market, dieser ist der weltweit führende Handelsplatz für Gold. Hier findet ein sehr großer Teil des OTC-Handels mit dem Edelmetall statt. Einmal vormittags (AM) um 11:30 Uhr MEZ und einmal nachmittags (PM) um 16.00 Uhr MEZ gibt es in London eine Goldauktion. In dieser Auktion wird ein Goldpreis nach dem Prinzip des größtmöglichen Umsatzes ermittelt. An der Auktion nehmen ausschließlich Banken teil. Der London Bullion Market gibt folglich den London Fixing Preis vor.

2. Steuerungssystem

Die R & R steuert ihr unternehmerisches Handeln anhand intern definierter Leistung sindikatoren (KPI), welche in finanzielle und nichtfinanzielle KPI unterschieden werden. Als maßgebliche KPI betrachtet R & R laufend die Entwicklung der Umsatzerlöse sowie die Ergebnisentwicklung. Im Jahr 2019 betrugen die Umsatzerlöse TEUR 44.197 (Vorjahr TEUR 20.415) und sind somit um +116% (TEUR 23.781) gegenüber 2018 stark gestiegen. Auf Basis des anhaltend starken und kontinuierlich steigenden Auftragseinganges, wurde für das Jahr 2020 eine Steigerung der Gesamtleistung um mindestens 10% gegenüber dem Vorjahr geplant. Das Jahresergebnis betrug im Jahr 2019 TEUR 6.182 (Vorjahr TEUR 4.105). Die Gesellschaft schreibt wieder ein positives Ergebnis, dieses soll auch fortan das Ziel der Unternehmung sein. Die Gesellschaft plant deshalb ab dem Geschäftsjahr 2021 die Einführung einer detaillierten Budgetplanung, welche kontinuierlich durch das Management überwacht werden soll.

3. Forschung- und Entwicklungsbericht

Im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der R & R wird keine Forschungs- oder Entwicklungsarbeit vorgenommen.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen

Das preisbereinigte Wachstum des Bruttoinlandprodukts in Deutschland betrug im Jahr 2019 +0,6 %. Somit befindet sich die deutsche Wirtschaft das zehnte Jahr in Folge im Wachstum. Allerdings ist dieses Wachstum Im Vergleich zum Vorjahr (+1,5 %) rückläufig. Das Wachstum in 2019 ist insbesondere auf die Entwicklung der privaten Konsumausgaben zurückzuführen, welche um 1,6 % über dem Vorjahr lagen. Die Konsumausgaben des Staates erhöhten sich zum Vorjahr um +2,5 %.

Die Preise für Edelmetalle sind in 2019 allgemein angestiegen. So verteuerte sich der Goldpreis zum Vorjahr um +18,78 %. Neben der wachsenden Weltwirtschaft, sind insbesondere die im Jahresverlauf sinkenden Kapitalmarktzinsen maßgeblich für diese Entwicklung. Die weltweite Goldnachfrage ist von 4.400,2 Tonnen in 2018 auf 4.386,4 Tonnen in 2019 gesunken. Die gesunkene Nachfrage nach Schmuckgold (-125,7 Tonnen) konnte größtenteils durch die höhere Nachfrage im Investmentsektor (+ 108,8 Tonnen) aufgefangen werden.

Im Berichtsjahr 2019 bestanden aus Sicht der R & R keine wesentlichen, negativen Einflussfaktoren bei den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Aussichten für ein stabiles und ertragsreiches Geschäft sind gegeben. Hierzu werden im Chancen- und Risikobericht weitere Ausführungen getätigt.

2. Geschäftsverlauf

Jahresergebnis – Das Geschäftsjahr schließt mit einem positiven Jahresergebnis vor Steuern in Höhe von TEUR +6.182 (Vorjahr TEUR -4.105). Das Eigenkapital weist einen nicht gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEU 2.103 (Vorjahr TEUR 8.285) auf und konnte somit um TEUR 6.182 reduziert werden. Die R & R Consulting GmbH hat im Berichtsjahr 2019 einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von TEUR 6.182 erwirtschaftet. Im Vorjahr jedoch wies die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -4.105 aus.

Im Jahr 2019 ist die Entwicklung der Gesamtleistung von TEUR 45.607 (Vorjahr TEUR 20.392) als positiv zu bewerten. Das operative Ergebnis für das Geschäftsjahr 2019 lautet TEUR 4.933 (Vorjahr TEUR -3.667). Im operativen Ergebnis sind Auflösungen von Rückstellungen von drohenden Verlusten in Höhe von TEUR 3.914 (Vorjahr TEUR 853), sowie Auflösungen von Rücknahmeverpflichtungen in Höhe von TEUR 5.946 (Vorjahr TEUR 931) enthalten, so dass sich ein Ergebnis ohne Auflösungen in Höhe von TEUR -4.928 (Vorjahr TEUR -5.451) ergibt.

Das Ergebnis hat sich somit um TEUR 523 verbessert. Die Erträge aus der Herabsetzung der Verbindlichkeiten resultieren aus dem Umstand, dass die Rückverpflichtung eingelöst, von Seiten des Kunden nicht in Anspruch genommen wurde bzw. die Rückkaufverpflichtung von Kunden zurückgekauft wurden. Dadurch, dass das Geschäftsmodell zum Ende des Jahres 2018 umgestellt wurde, wurden die meisten Vertrage „Goldsparplan mit Zusatzvereinbarung“ zurückgekauft.

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren ausschließlich aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen. Die Rückstellungen wurden aufgelöst, da die entsprechenden Verluste im laufenden Jahr realisiert wurden bzw. nicht eingetreten sind. Es handelt sich hiermit lediglich um einen einmaligen Sondereffekt in 2019, so dass die Entwicklung der Gesellschaft in Gänze auch unter Berücksichtigung der Sondereffekte als positiv zu bewerten ist.

3. Lage

Ertragslage – Das Geschäftsjahr 2019 war von einer stark gestiegenen Nachfrage geprägt. Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 44.197 (Vorjahr TEUR 20.415) entfallen zu TEUR 41.765 (Vorjahr TEUR 20.382) auf den Direktverkauf und zu TEUR 2.429 (Vorjahr TEUR 880) auf den Verkauf von Ratenkaufplänen. Den Umsatzerlösen stehen Materialaufwendungen in Höhe von TEUR 41.937 (Vorjahr TEUR 18.517) entgegen. Diese sind durch den Einkauf von Goldbeständen entstanden. Der Personalaufwand ist mit TEUR 93 um 34 % auf TEUR 366 (Vorjahr TEUR 273) leicht gestiegen. Dies ist auf die Erhöhung des Personalbestands zurückzuführen. Im Durchschnitt wurden im Jahr 2019 13 Mitarbeiter (Vorjahr 10 Mitarbeiter) beschäftigt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen im Wesentlichen aus Werbe-, Reise- und Bewirtungskosten in Höhe von TEUR 360 (Vorjahr TEUR 273), und Kosten der Warenabgabe von TEUR 4.954 (Vorjahr TEUR 3.937). Das Betriebsergebnis beträgt TEUR 6.343 (Vorjahr TEUR -3.691).

Finanzlage – Die Liquiditätslage hat sich im Jahr 2019 positiv entwickelt. So hat sich der Bestand der liquiden Mittel von TEUR 1.164 im Jahr 2018 auf TEUR 2.420 im Jahr 2019 erhöht. Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Investitionen vorgenommen. Für die Zukunft sind solche Investitionen nicht geplant. Folglich ist die mittelfristige Liquiditätsplanung für den Prognosezeitraum durchweg positiv zu sehen.

Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von TEUR 1.318 ist im Wesentlichen beeinflusst durch einen starken Rückgang der sonstigen Rückstellungen um TEUR 3.464 auf TEUR 450, die Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva um TEUR 2.182 sowie der Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva um TEUR 570 auf TEUR 8.016.

Der Cash Flow aus Investitionstätigkeit von TEUR -62 bildet die Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen ab.

Die zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel beträgt TEUR 1.256. Die liquiden Mittel betragen zum Jahresende TEUR 2.420 (Vorjahr TEUR 1.164).

Vermögenslage – Die Bilanzsumme beträgt zum Ende des Berichtsjahres TEUR 8.661 (Vorjahr TEUR 11.360). Das Vermögen der R & R setzt sich im Wesentlichen zusammen aus den Vorräten in Höhe von TEUR 2.418 (Vorjahr TEUR 858), den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 1.601 (Vorjahr TEUR 870) und den liquiden Mitteln in Höhe von TEUR 2.420 (Vorjahr TEUR 1.164). Das Eigenkapital weist weiterhin einen nicht gedeckten Fehlbetrag von TEUR 2.103 (Vorjahr TEUR 8.285) auf.

4. Gesamtaussage

Das Jahr 2019 hat eine Verbesserung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage herbeigeführt. Die Geschäftsführung beurteilt die Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage vor dem Hintergrund der kompetitiven Ausgangslage als zufriedenstellend.

5. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Finanzielle Leistungsindikatoren

Zu den bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren zählen insbesondere die Umsatzerlöse, der Materialaufwand und der daraus resultierende Rohgewinn. Als weitere Indikatoren werden das Ergebnis nach Steuern sowie der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit herangezogen.

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Die R & R positioniert sich am Markt als innovatives Dienstleistungsunternehmen mit Wachstumsgedanken. Der Ausbau unserer bisher konstanten Marktstellung sowie der mittelfristige unternehmerische Erfolg sind nur durch kontinuierliche Pflege unserer Kundenbeziehungen sowie den Einsatz neuester und innovativer Technologien möglich.

Die Kundenzufriedenheit sowie der Kundenstamm sind nach wie vor ein wichtiger Faktor unseres Erfolgs. Die Kundenzufriedenheit des Kundenstamms zeigt sich unter anderem darin, dass wir nur eine sehr geringe Anzahl von Bestandskunden verlieren.

COVID-19-Pandemie

Auswirkungen im Geschäftsjahr 2019

Das Geschäftsjahr war geprägt durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, hatte jedoch in 2019 noch keine Auswirkungen auf das Geschäft. Der Edelmetallmarkt ist weiter gewachsen und die Nachfrage gestiegen. Der Goldmarktpreis hatte im Jahr 2020 ein Rekordhoch.

III. Risiko- und Chancenbericht

1. Risikobericht

Wir sind gesetzlich verpflichtet, auf wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung, die bestandsgefährdende oder wesentliche Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben können, hinzuweisen. Hierbei sei darauf hingewiesen, dass folgende Risiken nicht notwendigerweise die einzigen sind, welche einen Einfluss auf die R & R Consulting GmbH haben können. Weitere Risiken, welche derzeit nicht bekannt sind oder nicht als wesentlich erachtet werden, können dennoch eine Auswirkung auf die zukünftige Geschäftsentwicklung haben. Von der R & R Consulting GmbH sind Maßnahmen getroffen worden, mit denen die Risikoerkennung, die Risikoanalyse und die Risikokommunikation sichergestellt werden kann.

Wesentlich für ein solches Risikomanagementsystem (RSM) sind ein internes Überwachungssystem sowie ein Controlling- und Frühwarnsystem. Die R & R Consulting GmbH hat Planungs- und Kontrollinstrumente in Angemessenheit zur Unternehmensgröße installiert, um die Geschäftsrisiken zu erkennen und frühzeitig Maßnahmen einleiten zu können.

Die wesentlichen Risiken sind Ihrer Bedeutung für die R & R Consulting nach im Folgenden aufgelistet.

Marktrisiken – Eine negative Entwicklung des Umsatzes und des Ergebnisses könnte aus dem Wettbewerb und durch die Abhängigkeit von Kunden und Lieferanten resultieren. Das Risiko wird als gering eingeschätzt, da das Kundenportfolio durch den vorrangig privaten Verkauf stark diversifiziert ist. Zu unseren Lieferanten bestehen langjährige Geschäftsbeziehungen.

Finanzwirtschaftliche Risiken – Ein Bonitäts- und Ausfallrisiko kann aufgrund der Zahlung des Kunden per Vorkasse ausgeschlossen werden. Durch den ausschließlichen Vertrieb in Deutschland und Österreich gilt das Selbige für das Währungsrisiko.

Beschaffungsrisiken – Die Gesellschaft ist einem Beschaffungsrisiko durch Lieferantenengpässe ausgesetzt. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, werden die Lieferanten fortlaufend beurteilt. Zu den Hauptlieferanten bestehen darüber hinaus bereits langjährige Geschäftsbeziehungen. Das Risiko wird daher als sehr gering eingeschätzt.

Marktpreisrisiken – Die Preise für Edelmettale respektive Gold unterliegen ständig wechselnden Markterwartungen, die durch die globale Nachfrage bzw. das gloable Angebot bestimmt werden. Dem Risiko aus Marktpreisschwankungen wird mit einem möglichst geringen Goldbestand als auch der stetigen Kontrolle und Steuerung der Bestände und Kundennachfrage entgegengewirkt. Darüber hinaus bestimmen Preisanstiege auf der Beschaffungsseite auch die Verkaufspreise, welche im Falle von Preisanstiegen angepasst werden. Das Risiko aus Marktpreisrisiken wird aufgrund des in der Vergangenheit steigenden Goldmarktpreises insgesamt als moderat eingeschätzt.

Liquiditätsrisiken – In Hinblick auf die Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit wird die Liquidität seitens der Geschäftsführung laufend überprüft. Die aktuelle Eigenkapitalausstattung ist aufgrund des Vorjahresergebnisses angespannt. Allerdings lässt das diesjährige Ergebnis darauf schließen, dass sich diese in den Folgejahren erholen wird. Die Liquidität war zu jedem Zeitpunkt gegeben, sodass alle Verbindlichkeiten fristgerecht gezahlt werden konnten. Die Ausstattung an liquiden Mitteln wird, auch unter Berücksichtigung möglicher Kreditlinien, als stabil erachtet. Das Unternehmen hat keine Kredite und finanziert sich selbst. Das Risiko wird somit insgesamt als moderat eingeschätzt.

Datenschutz Risiken – Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann für Unternehmen weitreichende nachteilige Folgen haben, so beispielsweise die Einschränkung bzw. Untersagung der Datenverarbeitung. Der EuGH hat mit Urteil vom 16.07.2020 das EU-US Privacy Shield für unwirksam erklärt. Für die Wirtschaft hat diese Entscheidung weitreichende Auswirkungen. Denn hierdurch werden Datentransfers in die USA, welche auf das EU-US-Privacy Shield gestützt wurden, unzulässig. Die Gesellschaft hält keine Geschäftsbeziehungen in die USA. Die Gesellschaft nutzt Microsoft-Produkte und Cloud Dienste. Die Geschäftsführung sieht ein für das Unternehmen betreffendes Risiko als moderat an und wirkt mit der Bestellung einer internen Datenschutzbeauftragten entgegen.

Geldwäsche Risiken – Der Edelmetall Markt insbesondere in Form von Bargeldgeschäften bietet die Möglichkeit der Geldwäsche. Von der Gesellschaft wurden entsprechende Kontrollmechanismen implementiert um dem Risiko entgegen zu wirken. Die Geschäftsführung sieht ein für das Unternehmen betreffendes Risiko als moderat an.

Rechtliche Risiken – In Bezug auf rechtliche Risiken, werden die für das Unternehmen relevanten Risiken fortlaufend überwacht. Aktuell konnten hierbei keine Risiken identifiziert werden, welche der Unternehmensfortführung entgegenstünden.

2. Chancenbericht

Die wesentlichen Chancen sind Ihrer Bedeutung für die R & R Consulting nach im Folgenden aufgelistet:

Markt – Sowohl politische als auch makroökonomische Entwicklungen können Einfluss auf den Markt nehmen, welche durch R & R nicht beeinflusst werden können. Ein fortschreitender Abschwung der Wirtschaft als auch Unsicherheiten am Markt können dazu führen, dass die Nachfrage nach Gold zukünftig steigt. Ferner sieht die R & R Wachstumschancen durch ein fortlaufen der Niedrigzinsphase, einen höheren Bekanntheitsgrad und den Einsatz von Vermittlern.

Produkte und Dienstleistungen -Wir stellen fest, dass viele Kunden im kleinstädtischen und ländlichen Umfeld unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Ein Ausbau des mobilen Vertriebsteams birgt hier die Chance, unseren Kundenstamm zu erweitern. Auch die Expanison in andere europäische Länder sowie die Erweiterung des Produktsortiments in andere Edelmetalle ist möglich

Profitabilität – Durch laufende Überprüfung und Modernisierung der Prozesse und Systeme streben wir einen effizienten Vertriebs- und Abwicklungsprozess an, welcher es uns ermöglicht, die Kundenwünsche zufriedenstellender und kostengünstiger umzusetzen.

3. Gesamtaussage

Das Marktumfeld im Goldumfeld kann generell als günstig beurteilt werden. Der R & R bieten sich gute Chancen, um profitabel zu wachsen und sich für die Zukunft noch besser im Wettbewerb zu positionieren. Fortbestandsgefährdende Risiken sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erkennbar. Relevante Risiken, welche die R & R an der Unternehmensfortführung hindern könnten, sind derzeit nicht vorhanden. Im Endergebnis ist die Gesellschaft liquide und weist nachhaltig seit dem Geschäftsjahr 2019 Jahresüberschüsse aus. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von TEUR 70 zum Stand 31. Dezember wird mit Ablauf des Stichtags 31. Dezember 2021 positiv erscheinen. Die Gesellschaft wird unseres Erachtens nachhaltige Gewinne erzielen. Diese Aussagen werden durch eine umfangreiche Planungsrechnung überwacht. Die IST-Zahlen zum Ende des halb Jahres 2021 unterstützen diese Entwicklung.

IV. Prognosebericht

Die Geschäftsführung hält an der kurz- bis mittelfristigen Planung fest. So erfolgt der Vertrieb weiterhin an Privatkunden durch Vermittlung und Online-Plattform nach Deutschland und Österreich. Ziel bleibt es, kontinuierlich weiter zu wachsen. Hierzu werden die entsprechenden Plan- und Kennzahlen fortlaufend durch das Controlling und die Geschäftsführung überwacht. Die Umsatzerlöse sowie das Jahresergebnis haben sich in 2020, gegenüber dem Vorjahr, um mindestens 10% leicht gesteigert.

Die Aussichten für den Goldhandel sind insbesondere bei fortlaufender Niedrigzinsphase als positiv zu bewerten. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlebetrag wird Ende 2020 voraussichtlich 145 TEUR betragen. Zu Eliminierung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags hat die R & R eine umfangreiche Planungsrechnung für die Jahre 2021 – 2024 erstellt. Hierbei wird von einem durchschnittlichen leichten Wachstum ausgegangen, so dass das negative Eigenkapital in 2021 vollständig eliminiert sein müsste. Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen sind aus Sicht der Geschäftsführung nicht erkennbar und eine Bestandsgefährdung nicht überwiegend wahrscheinlich. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Umsatzerlöse bei steigendem Goldkurs zukünftig leicht steigen werden.

 

Kulmbach, 07. September 2021

R & R Consulting GmbH R & R Consulting GmbH

Reinhard Fuchs, Geschäftsführer

Reinhard Scherm, Geschäftsführer

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2019

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
1. Jan. 2019 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2019
EUR EUR EUR EUR
SACHANLAGEN
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 172.396,60 61.509,94 32.168,51 201.738,03
172.396,60 61.509,94 32.168,51 201.738,03
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
1. Jan. 2019 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2019
EUR EUR EUR EUR
SACHANLAGEN
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 82.626,60 51.030,94 32.168,51 101.489,03
82.626,60 51.030,94 32.168,51 101.489,03
NETTOBUCHWERTE
31. Dez. 2019 31. Dez. 2018
EUR EUR
SACHANLAGEN
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 100.249,00 89.770,00
100.249,00 89.770,00

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019

AKTIVA

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 100.249,00 89.770,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Fertige Erzeugnisse und Waren 2.268.927,58 858.412,90
2. Geleistete Anzahlungen 149.213,67 0,00
2.418.141,25 858.412,90
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 91.420,13
2. Sonstige Vermögensgegenstände 1.601.439,95 870.118,78
1.601.439,95 961.538,91
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.419.649,77 1.164.228,41
6.439.230,97 2.984.180,22
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 18.272,90 1.427,87
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 2.102.986,30 8.285.064,07
8.660.739,17 11.360.442,16

PASSIVA

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Verlustvortrag -8.297.564,07 -4.192.955,35
III. Jahresüberschuss/​-fehlbetrag 6.182.077,77 -4.104.608,72
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.102.986,30 8.285.064,07
0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 194.118,00 0,00
2. Sonstige Rückstellungen 450.238,77 3.914.490,12
644.356,77 3.914.490,12
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.350,50 0,00
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.755.973,49 1.101.308,52
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 480.146,43 327.419,23
4. Sonstige Verbindlichkeiten 4.772.911,98 6.017.224,29
– davon aus Steuern: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 75,02)
8.016.382,40 7.445.952,04
8.660.739,17 11.360.442,16

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

2019 2018
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 44.196.658,12 20.415.480,22
2. Erhöhung/​Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 1.410.514,68 -23.911,29
3. Sonstige betriebliche Erträge 9.895.560,69 1.789.295,84
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -38.788.117,94 -16.951.997,39
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -3.148.404,04 -1.564.991,82
-41.936.521,98 -18.516.989,21
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -296.695,87 -223.972,86
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -69.197,43 -49.058,81
-365.893,30 -273.031,67
6. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -51.030,94 -44.802,02
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -6.805.926,24 -7.036.788,12
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,00 0,55
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 33.238,74 20.313,64
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 -434.176,66
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -194.118,00 0,00
12. Ergebnis nach Steuern 6.182.481,77 -4.104.608,72
13. Sonstige Steuern -404,00 0,00
14. Jahresüberschuss/​-fehlbetrag 6.182.077,77 -4.104.608,72
15. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -8.297.564,07 -4.192.955,35
16. Bilanzverlust -2.115.486,30 -8.297.564,07

ANHANG zum 31. Dezember 2019

R & R Consulting GmbH

Kulmbach

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 2 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: R & R Consulting GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Kulmbach
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Bayreuth
Register-Nr.: HRB 7264

Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen

Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.

Die folgende Aufstellung zeigt die betreffenden Posten:

sonstige Rückstellungen

sonstige Verbindlichkeiten

Für das im Jahr 2018 ausgelaufene Geschäftsmodell „Goldkauf mit Zusatzvereinbarung“ sind Verpflichtungen aus diesen Verträgen, die in den Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten enthalten waren großenteils aufzulösen. Zum Bilanzerstellungszeitpunkt ist das bisherige Vertragsmodell vollständig abgewickelt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Folgende Anhaltspunkte begründen Zweifel an der Unternehmensfortführung:

Der Jahresabschluss per 31.12.2019 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 2.102.986,30 aus. Zum 31.12.2020 konnte der Fehlbetrag stark reduziert werden. Aufgrund der vorliegenden, von den Geschäftsführern erstellten, positiven Fortführungsprognose und der vorliegenden Unternehmensplanung für die kommenden vier Jahre ist von einer Fortführung des Unternehmens auszugehen. Die Bilanzierung erfolgt daher nach dem Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 HGB.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden unter Wesentlichkeitsaspekten bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 250,00 bis EUR 800,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten ab EUR 800,00 wird die lineare Abschreibungsmethode über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angewandt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten, Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden in den folgenden Fällen geändert:

Bei der Bewertung der Risiken aus den zum Bilanzstichtag bestehenden Verträgen aus dem Geschäftsmodell „Goldkauf mit Zusatzvereinbarung“ wurde abweichend zur Handhabung im Vorjahresabschluss die Zuordnung zu den sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten geändert. Eine betragsmäßige Auswirkung auf die Vermögens- und Ertragslage ergibt sich per Saldo hieraus nicht.

Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1.601 (Vorjahr: TEUR 870) enthalten Verrechnungskontoforderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von TEUR 1.532 (Vorjahr: 868). Die Restlaufzeit dieser Forderungen ist größer als ein Jahr.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 25, davon sind TEUR 12,5 ausstehend.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Im Posten sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 450 (Vorjahr: TEUR 3.914) sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten:

Die Drohverlustrückstellung aus den Verpflichtungen aus dem bisherigen Geschäftsmodell „Goldkauf mit Zusatzvereinbarung“ beträgt zum 31.12.2019 noch EUR 240.983,15 (Vorjahr: EUR 3.914.490,12).

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Art der Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2019 bis 1 J. 1 bis 5 J. größer 5 J.
TEUR TEUR TEUR TEUR
Gegenüber Kreditinstituten 7,4 7.4 0,0 0,0
(Vorjahr) (0,0) (0,0) (0,0) (0,0)
erhaltene Anzahlungen 2.756,0 2.756,0 0,0 0,0
(Vorjahr) (1.101,3) (1.101,3 (0,0) (0,0)
aus Lieferungen und Leistungen 480,1 480,1 0,0 0,0
(Vorjahr) (327,4) (327,4) (0,0) (0,0)
sonstige Verbindlichkeiten 4.773,3 4.773,3 0,0 0,0
(Vorjahr) (6.017,2) (6.017,2) (0,0) (0,0)
Summe 8.016,4 8.016,4 0,0 0,0
(Vorjahr) (7.445,9) (7.445,9) (0,0) (0,0)

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten, die aus dem Treuerabatt entstehen. Die Bewertung erfolgt in Höhe der Menge an Gold, die dem Kunden als nachträglicher Rabatt gewährt wird. Der zugrunde gelegte Stichtagskurs zum 31.12.2019 belief sich auf EUR 43,51 je Gramm Feingold.

Zudem beinhalten die sonstigen Verbindlichkeiten, die aus der Rücknahmeverpflichtung entstehen, die bis zur Umstellung des Geschäftsmodells in den mit den Kunden abgeschlossenen Verträgen „Goldkauf mit Zusatzvereinbarung“ enthalten war. Den Kunden wurde in diesen Verträgen ein verpflichtendes Rückkaufsangebot unterbreitet. Bis zum 31. Dezember 2018 wurde die Verbindlichkeit in Anlehnung an ein BMF-Schreiben vom 12. Oktober 2011 bezüglich der bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung der Rückkaufsoption im Kfz-Handel mit dem sich aus dem ursprünglichen Geschäft ergebenden Bruttoerlös bewertet. In Höhe des den Bruttoerlös übersteigenden antizipierten Verlusts wurde eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Zum 31. Dezember 2019 erfolgte eine abweichende Bewertung der Verpflichtungen aus diesen Verträgen. Damit der Bilanzaufstellung die Rückkaufspreise für sämtliche Verträge „Goldkauf mit Zusatzvereinbarung“ bekannt waren, wurden Verbindlichkeit mit der Differenz aus Verkaufspreis an den Kunden und Rückkaufpreis vom Kunden bewertet. In Höhe der Differenz von Rückkaufspreis und Marktpreis zum Stichtagskurs zum 31. Dezember 2019 (EUR 43,51 je Gramm Feingold) abzüglich der Verbindlichkeiten wurde in entsprechender Höhe eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 44.197 (Vorjahr: TEUR 20.415) entfallen zu TEUR 41.765 (Vorjahr: TEUR 20.382) auf den Direktverkauf und zu TEUR 2.429 (Vorjahr: TEUR 880) auf den Verkauf durch Ratenkauf.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 9.896 (Vorjahr: TEUR 1.789) bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von aus den in Vorjahren entstandenen sonstigen Verbindlichkeiten für Rücknahmeverpflichtungen in Höhe von TEUR 5.946 (Vorjahr: TEUR 931) sowie Erträgen aus der Auflösung von aus den in Vorjahren gebildeten Drohverlustrückstellungen in Höhe von TEUR 3.915 (Vorjahr: TEUR 853).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 6.806 (Vorjahr: TEUR 7.037) bestehen im Wesentlichen aus Kosten für die Warenabgabe in Höhe von TEUR 4.955 (Vorjahr: TEUR 3.937), verschiedene betriebliche Kosten in Höhe von TEUR 936 (Vorjahr: TEUR 410), übrige sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 241 (Vorjahr: TEUR 2.243) sowie Werbe- und Reisekosten in Höhe von TEUR 360 (Vorjahr: TEUR 273).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 434) bestanden im Vorjahr aufgrund des angebotenen verpflichtenden Rückkaufangebotes. Dieses wurde mit Änderung des Geschäftsmodells in 2019 abgeschafft. Eine Verzinsung ist folglich nicht mehr notwendig.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:

Arbeitnehmergruppen Zahl
Angestellte 13,00
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 13,00
vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 5,00
teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter 8,00

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Reinhard Scherm, Stadtsteinach; als Geschäftsführer hauptberuflich für die Gesellschaft tätig. Er vertritt die Gesellschaft einzeln.

Reinhard Fuchs, Kulmbach; als Geschäftsführer hauptberuflich für die Gesellschaft tätig. Er vertritt die Gesellschaft einzeln.

Von der Angabe der Bezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB Abstand genommen.

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Es bestehen Verrechnungskontoforderungen gegenüber der Geschäftsführung in Höhe von TEUR 1.531 (Vorjahr: TEUR 868). Diese Verrechnungskonten werden marktüblich verzinst.

Haftung und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB bestehen aus Miet- oder Leasingverträgen in Höhe von EUR 47.124,00 (Vorjahr: EUR 84.461,20).

Vorgänge von besonderer Bedeutung

Zwar haben durch die COVID-19-Pandemie (Corona-Pandemie) ab März 2020 keine Messen mehr stattgefunden, dennoch sind die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie für die Gesellschaft nicht wesentlich. Der Goldmarkt wird von der Pandemie nicht negativ beeinflusst da die Nachfrage nach Gold insbesondere in Krisenzeiten steigt. Somit konnte der Umsatz trotz der COVID-19-Pandemie gesteigert werden.

Aufgrund der geringen Anzahl von Mitarbeitern hatte die Pandemie auch keine Auswirkung auf die Personalsituation.

Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt EUR 6.182.077,77 (Vorjahr: Jahresfehbetrag in Höhe von EUR 4.104.608,72).

Einschließlich des zu berücksichtigenden Bilanzverlustes in Höhe von EUR 8.297.564,07 ergibt sich ein Betrag von – EUR 2.115.486,30, der zu verwenden ist.

Auf neue Rechnung werden – EUR 2.115.4836,30 vorgetragen.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die R & R Consulting GmbH, Kulmbach

Eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Prüfungsurteil zum Lagebericht

Wir haben den Jahresabschluss der R & R Consulting GmbH, Kulmbach, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der R & R Consulting GmbH, Kulmbach, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss mit Ausnahme der Auswirkungen des im Abschnitt „Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht“ beschriebenen Sachverhalts in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit einem den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Jahresabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht

Das Vorhandensein und der Bestand der ausgewiesenen Vorräte in Höhe von TEUR 2.418 ist nicht hinreichend nachgewiesen, da wir entgegen IDW Prüfungsstandard: Prüfung der Vorratsinventur (IDW PS 301) in Verbindung mit § 240 HGB nicht an der Vorratsinventur zum 31.Dezember 2019 teilnehmen konnten. Auch durch alternative Prüfungshandlungen konnte infolge eines fehlenden Warenwirtschaftssystems keine hinreichende Sicherheit über den Bestand und die Bewertung der Vorräte zum Abschlussstichtag gewonnen werden. Eine Rückrechnung war nicht möglich. Unsere Kontrollzählungen erfolgten daher erst mit der Inventuraufnahme zum 31.Dezember 2020, die ohne Beanstandungen blieb. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist.

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und unser Prüfungsurteil zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 10. September 2021

DMP Audit & Valuation GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carsten Matthäus, Wirtschaftsprüfer

Stephan Harzer, Wirtschaftsprüfer

Interessant aber auch, das das Unternehmen R&R Consulting GmbH Schreiben versendet auf denen nach wie vor die Hypovereinsbank als Kontoführungsinstitut angegeben ist, was aber den eigenen Auassagend es Unternehmens doch wiederspricht.

One Comment

  1. Anzeigenerstatter Sonntag, 07.11.2021 at 21:45 - Reply

    Die Bilanz ist falsch und geschönt:

    Am 2.11.2021 veröffentlichte die R&R Consulting GmbH ihren Jahresabschluss zum 31.12.2019, nachdem die R&R Consulting die Jahresabschlüsse 2016 bis 2018 nicht veröffentlicht hat.
    Hieraus ist ersichtlich, dass die R&R Consulting zum 31.12.2018 mit 8.285.064,07 Euro und zum 31.12.2019 mit 2.102.986,30 Euro bilanziell überschuldet war. Im Geschäftsjahr 2019 wurde durch unseres Erachten unzulässige Auflösung der Drohverlustrückstellung aus den Verpflichtungen und Rücknahmeverpflichtungen aus dem bisherigen Geschäftsmodell „Goldkauf mit Zusatzvereinbarung“ bilanziell unzulässig ein sonstiger Ertrag von 9.896 Tausend Euro eingebucht, wodurch in schon wunderbarer Weise ein Jahresüberschuss von 6.182.077,77 Euro erzielt. Es besteht diesbezüglich der begründete Verdacht der Bilanzfälschung, denn ohne diese Bilanzmanipulation wäre wieder ein Jahresfehlbetrag von rd. 3.714 Tausend Euro erzielt worden und der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wäre auf 11.999 Tausend Euro, somit nahezu 12 Millionen Euro angestiegen.
    Es besteht der begründete Verdacht, dass die R&R Consulting GmbH sowohl 2018 als auch 2019 ein modifiziertes betrügerisches Schneeballsystem gefahren hat, denn die Herren Scherm und Fuchs wussten sehr wohl, dass ihr Unternehmen unrettbar überschuldet war und nur durch gestiegene Umsätze überhaupt finanziell handlungsfähig war, denn mit neuen Umsätzen wurden die gestiegenen alten Verbindlichkeiten beglichen, wie dies bei betrügerischen Ponzi-/Schneeballsystem eben so typisch und üblich ist.

    Durch das Vertriebsverbot der BaFin sind die Umsätze der R&R Consulting GmbH massiv eingebrochen und das betrügerische Schneeballsystem konnte folglich nicht mehr funktionieren.
    Um sich vor Rücknahmeverpflichtungen von mehr als 10 Mio. Euro zu drücken, kommunizierte die R&R Consulting GmbH ab dem Frühjahr 2021, dass angeblich ein Rückgaberecht für die Kunden nie bestanden hätte und versucht sich krampfhaft damit herauszureden, dass dies durch die Änderung der AGBs rechtlich zulässig sei.

    Dort ist klar dargelegt, dass den Kunden von Aurimentum in einem gesonderten Schreiben der Rückkauf des Goldes nach 2 Jahren zum ursprünglichen Verkaufspreis zuzüglich 8% Treuebonus fix zugesichert wurde, so dass eine Änderung der AGBs diese Verpflichtung nicht aufheben kann.

    Somit ist der Jahresabschluss der R&R Consulting GmbH zum 31.12.2019 definitiv falsch, denn es besteht der begründete Tatverdacht, dass das Unternehmen nicht nur bilanziell überschuldet ist, sondern dass das Unternehmen seit Jahren tatsächlich nie in der Lage war die Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden zurückzuzahlen. Somit wurde auch Insolvenzverschleppung betrieben.

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