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Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bleibt solange fiktiv bestehen, bis sie ihre steuerrechtlichen Pflichten erfüllt hat oder diese erloschen sind. Damit haften die ehemaligen Gesellschafter einer GbR auch noch für die Steuerschulden der Gesellschaft, wenn diese bereits verkauft oder abgewickelt wurde. Das geht aus einem Urteil der Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13. Januar 2015

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