Auf ein Wort Herr Kuonen von der SEDS Genossenschaft in der Schweiz

Published On: Mittwoch, 08.11.2023By Tags:

Sie sind ja ein eifriger Telegramm-Nutzer, und das haben Sie ja auch genutzt, um über ein Urteil gegen mich zu berichten. Sie kennen ja sicherlich auch in der Schweiz das alte Sprichwort: „Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben“, und genau dieser Abend könnte nun, sinnbildlich gesprochen, gekommen sein. Lassen Sie sich doch bitte einmal von Ihrem Rechtsanwalt, oder von Thomas Hölscher das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichtes Köln zeigen und veröffentlichen dann bitte einmal, was das OLG Köln da entschieden hat.

Ganz klar, eine Katastrophe in Bezug auf die TH Mining AG, denn wenn dies in vollem Umfang bekannt wird, dieses Urteil, dann wird sich möglicherweise der eine oder andere investierte Anleger dann so seine Gedanken machen darüber, ob er beim richtigen Unternehmen investiert ist. Wäre für mich nachvollziehbar.

Nun liegt es an Ihnen, das Urteil auch in Ihren genossenschaftlichen Kreisen bekannt zu machen, oder zu warten, bis wir diese dann veröffentlichen werden. Manchmal hat man eben einen Rechtsanwalt, der zwar sein Honorar im Blick hat, dessen Gesamtbetrachtung auf einen Komplex einfach so mangelhaft ist, dass er oft falsche Schlüsse zieht und auch einem Mandanten mehr Schaden als Nutzen zufügt in letzter Konsequenz.

Schauen Sie, Herr Kuonen, die ganze Klagerei nutzt nur einem, Ihrem Rechtsanwalt, der dann fette Rechnungen schreiben kann; das Ergebnis ist ihm dann möglicherweise egal, denn Sie wissen doch, ein Anwalt gewinnt auch, wenn er so eine böse Klatsche bekommt wie Ihr Anwalt vom Oberlandesgericht Köln.

Wir haben mehrfach nachweislich ein Gesprächsangebot an das Unternehmen TH Mining AG übermittelt, dazu gesagt, wir kommen in die Schweiz, überzeugen Sie uns dort dann von der Seriosität des Unternehmens und der handelnden Personen, beantworten Sie unsere offenen Fragen, dann haben Sie uns von der Backe. So einfach ist das für seriöse Unternehmen.

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