Startseite Allgemeines APPARTEMENTS & STORE Magdeburg: Totalverlustrisiko
Allgemeines

APPARTEMENTS & STORE Magdeburg: Totalverlustrisiko

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Wieder ein Angebot des Unternehmens EXPORO und wieder ein Angebot mit dem Risiko des Totalverlustes. Das sollte jeder Anleger bedenken, der sich an diesem Investment beteiligen will.

Wir halten so manche Sicherheit dann für eine Marketingsicherheit, die real kaum bewertbar sein dürfte, was diese im schlimmsten anzunehmenden Fall dann wirklich wert ist.

Hier das Angebot von EXPORO zu diesem Investment, was für uns kein Immobilieninvestment ist.

Erstrangige Grundschuld auf einem zum Klinke-Viertel gehörigen Drittgrundstück in Darlehenshöhe zugunsten des Treuhänders.

Abstraktes Schuldanerkenntnis des Geschäftsführers der Darlehensnehmerin in Darlehenshöhe zugunsten des Treuhänders.

Externes Gutachten bestätigt einen Grundstückswert von 2,5 Mio. € für das Projektgrundstück.

Positiver Bauvorbescheid liegt bereits vor.

Es liegt eine Interessensbeurkundung (LOI) zur Anmietung des gesamten Hauses vor.

Zitat aus der Werbemail von EXPORO Ende

Emittentin der Vermögensanlage ist übrigens die White Rock Invest H 53GmbH, LiegnitzerStraße 30, 10999 Berlin.

Warum ist dies aus unserer Sicht kein Immobilieninvestment?

Nun, der Anleger stellt dem Unternehmen ein Nachrangdarlehen zur Verfügung. Das kann man dann auch dem VIB Vermögensanlagen Informations-Blatt so entnehmen.

Hier heißt es:

Die Emittentin kann insolvent werden, etwa wenn sie geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als geplant realisiert. Die Insolvenz der Emittentin kann dazu führen, dass der jeweilige Anleger nur einen Teil der vorgesehenen oder überhaupt keine Zinszahlungen und/oder Rückzahlung seines Anlagebetrages erhält.

Das der Anteiligen Nachrangdarlehensforderung zugrunde liegende Nachrangdarlehen hat den Charakter einer unternehmerischen Beteiligung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion, sodass das Risiko des Anlegers über das vorgenannte allgemeine Insolvenzausfallrisiko noch hinausgeht.

So besteht für ihn das Risiko, im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin sogar erst nach allen denjenigen Gläubigern der Emittentin, die vorrangig zu befriedigen sind, bedient zu werden und deshalb mit den eigenen Forderungen teilweise oder ganz auszufallen (Totalverlustrisiko).

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Marius Borg Høiby bleibt in Haft – Berufungsgericht kippt Freilassungsentscheidung

Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Høiby, muss bis zur...

Allgemeines

Interne Prüfung enthüllt: Colorado zahlte Deion Sanders zu viel – und das Bowl-Spiel wurde zum Millionengrab

Eine interne Untersuchung der University of Colorado hat erhebliche finanzielle Fehler rund...

Allgemeines

Olympia 2028: Erst Gold, dann Gentest

Die Olympischen Spiele waren einmal ein Fest des Sports. Künftig könnten sie...

Allgemeines

Ärger um WM-Tickets: Texas ermittelt gegen FIFA

Wenige Tage vor dem Start der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 gerät die FIFA erneut...