Antwort auf unsere Presseanfrage zum Unternehmen Premium Safe an ilex Rechtsanwälte

Sehr geehrter Herr Bremer,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Arbeit von ilex Rechtsanwälte. Ihr Portal diebwertung.de leistet einen wichtigen Beitrag zur Information und Aufklärung. Wir wünschen Ihnen für Ihre Arbeit Erfolg und eine glückliche Hand.

In Bezug auf Ihre konkreten Fragen „Premium Safe“ steht derzeit der Verdacht eines mutmaßlichen Betruges im Raum. Als Anwälte werten wir im Auftrag von Geschädigten solche Quellen aus, die dem einzelnen Anleger ansonsten verborgen wären. Dabei sind wir an unsere Rechtsordnung gebunden und halten uns streng daran. Da es sich um ein laufendes Strafverfahren handelt, bitten wir Sie höflich um Verständnis, dass wir Ihre konkreten Fragen nicht öffentlich beantworten können und werden. Wir können nur zu denjenigen Themenkomplexe im Bereich Premium Safe mit Ihnen sprechen, die wir auf unserer Internetseite publiziert haben. Ein solches Thema ist bei Premium Safe die Verknüpfung einer englischen „Limited“ mit einer deutschen „Kommanditgesellschaft“. Hier sehen wir ein rechtliches Problem auf die Anleger zurollen, worüber wir gerne, da es eine größere Gruppe betrifft, öffentlich aufklären.

Ein Teil unserer Rechercheergebnisse könnte ggf. auch Bestandteil der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte sein. Solche Rechercheergebnisse dürfen wir nicht öffentlich machen, bis darüber in einer mündlichen Verhandlung vor Gericht verhandelt worden ist, § 353d Nr. 3 Strafgesetzbuch. Insofern ist unser Tipp an Sie: wir empfehlen Ihnen die Kontaktaufnahme mit dem Sprecher der Staatsanwaltschaft München I. Wenden Sie sich bitte an Herrn Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch (Tel. 089 / 5597-4792). Natürlich ist auch hier ggf. anzunehmen, dass es ihm bei einem laufenden Verfahren kaum möglich sein wird, Ihnen konkrete Details zu nennen. Aber probieren Sie es doch einmal und schließlich gibt es ja einen Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft.

Von unserer Seite aus müssen wir es dabei bewenden lassen. Wir können Ihnen nur allgemein bestätigen, dass ilex Rechtsanwälte über langjährige Erfahrungen in teils recht komplexen Kapitalanlagenbetrugsfällen verfügt. Wir sind auf Seiten der Geschädigten tätig und wir wissen, was in solchen Fällen zu tun ist.

Gerne können Sie unsere vier Beiträge in Sachen Premium Safe zitieren, wenn ein Link auf die Quelle auf unsere Internetseite erfolgt:

http://www.ilex-recht.de/nachricht-im-detail/premium-safe-anlegern-werden-auszahlungen-verweigert.html

http://www.ilex-recht.de/nachricht-im-detail/kapitalanlagebetrug-premium-safe-ltd-co-verwaltungs-kg.html

Der von Ihnen angesprochene Beitrag zu dem Teilproblem der Löschung der Limited im Companies House:

http://www.ilex-recht.de/nachricht-im-detail/ilex-rechtsanwaelte-erhebt-widerspruch-gegen-loeschung-der-premium-safe-ltd-aus-dem-englischen-handelsregister-companies-house.htmlhaben unsere Anwälte inzwischen bereits vorläufig gelöst. Rechtsanwalt Appelt (hier im Cc.) leitet das Referat „Companies House“ und ihm gelang es bereits am Donnerstag den Aufschub der Löschung in Großbritannien bis zum August 2016 herbeizuführen:

http://www.ilex-recht.de/nachricht-im-detail/ilex-Prozesserfolg-Premium-Safe-Companies-House-verschiebt-strike-off.html

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Susanne Böhm

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