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Antwort auf unsere Presseanfrage an Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB zum Vorgang „EOB- Lombardium“

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Sehr geehrter Herr Bremer,

ich schließe mich den Ausführungen des Kollegen Röhlke an und bedanke mich für dessen Stellungnahme. Im Ergebnis werden die Anleger nach meiner Einschätzung nur dann schadlos aus dieser Kapitalanlage herauskommen, wenn sie ihre Berater in Regress nehmen.

Unserer Kanzlei liegt bereits ein erstes Urteil eines Landgerichts zugunsten eines Anlegers gegen einen Berater der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG vor; nach Mitteilung einer Stuttgarter Anwaltskanzlei konnte diese zugunsten eines Anlegers des LombardClassic 3 – Fonds mit Erfolg gegen einen Anlageberater vorgehen. Weitere Entscheidungen zugunsten der Anleger gegen Anlageberater werden folgen, da bin ich mir sicher.

Viele Grüße aus München

Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz

Partner

 

CLLB Rechtsanwälte

Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz

Partnerschaft mbB

München – Berlin – Hamburg

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