Anlegergeldvernichtung: RFR Hamburg Neuer Wall 35 GmbH & Co. KG

RFR Hamburg Neuer Wall 35 GmbH & Co. KG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Amtsgericht Frankfurt am Main – HRA 48734

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 29.388.539,81 29.949.211,49
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 100.443,71 42.944,40
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 209.133,36 11.204,39
309.577,07 54.148,79
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 705,55
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil 5.085.088,63 3.649.719,76
34.783.205,51 33.653.785,59

Passiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile Kommanditisten 500,00 500,00
II. Verlustvortragskonten -5.085.588,63 -3.650.219,76
III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil 5.085.088,63 3.649.719,76
0,00 0,00
B. Rückstellungen 328.606,78 1.339.693,74
C. Verbindlichkeiten 34.454.598,73 32.311.311,88
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.779,97
34.783.205,51 33.653.785,59

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020

2020 2019
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 778.141,01 1.095.068,20
2. Sonstige betriebliche Erträge 103.000,11 4.406,55
881.141,12 1.099.474,75
3. Materialaufwand
-Aufwendungen für bezogene Leistungen -634.607,61 -153.843,11
4. Abschreibungen auf Sachanlagen -560.671,68 -560.671,68
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -128.540,60 -48.579,02
-1.323.819,89 -763.093,81
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -992.690,10 -970.936,18
7. Jahresfehlbetrag -1.435.368,87 -634.555,24
8. Belastung der Gesellschafterkonten 1.435.368,87 634.555,24
9. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

A. Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft wurde am 11. November 2015 in das Handelsregister in Frankfurt am Main (HRA 48734) eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet. Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten beträgt am Bilanzstichtag TEUR 5.085. Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss ungeachtet der bilanziellen Überschuldung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt, da das im Anlagevermögen bilanzierte Grundstück über ausreichend stille Reserven verfügt und die Geschäftsführung unter Berücksichtigung der stillen Reserven einen positiven Netto-Vermögenswert erwartet. Des Weiteren sind keine Sachverhalte bekannt, die über die weiter unten aufgeführten Informationen hinausgehen und, die zukünftig die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens beeinträchtigen könnten. Nach Auffassung der Geschäftsführung besteht damit keine Überschuldung i. S. d. § 19 Abs. 2 InsO, da die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.

Seit Januar 2020 breitet sich weltweit wie auch in Deutschland das Coronavirus überregional aus. Die hieraus resultierenden Risiken und ihre konkrete Auswirkung auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sind derzeit insgesamt noch nicht final absehbar bzw. quantifizierbar. Aufgrund der aktuellen Krise wurde die Überwachung des Immobilienbestands verstärkt und der Kontakt mit den Dienstleistern und Mietern vor Ort intensiviert, sodass die Geschäftsführung über Veränderungen der Situation zeitnah informiert ist. Zudem wurde die laufende Risikokontrolle durch das Risikomanagement ausgebaut. Aktuelle Entwicklungen lassen eine realistische Annahme zu, dass sich die Situation etwas entspannt hat und weiter normalisieren wird. Die Geschäftsführung ist der Ansicht, dass die Annahme der Fortführung des Unternehmens unter Berücksichtigung der Pandemieauswirkungen ihre Gültigkeit behält.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz anzubringenden Vermerke ebenso wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, insgesamt im Anhang aufgeführt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der linearen Methode abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt.

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Bei Rückstellungen mit Laufzeiten von einem Jahr oder weniger wird auf eine Abzinsung verzichtet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Verbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten in Gesamthöhe von TEUR 34.455 (Vj. TEUR 32.311). Darin erhalten sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 1.184 (Vj. TEUR 1.144) und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 30.000 (Vj. TEUR 30.000).

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen mit TEUR 4.455 (Vj. TEUR 2.311) bis zu einem Jahr und mit TEUR 30.000 (Vj. TEUR 30.000) über fünf Jahre.

Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von TEUR 30.000 (Vj. TEUR 30.000) durch Grundpfandrechte gesichert.

D. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.053.

2. Geschäftsführung

Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages ist die persönlich haftende Gesellschafterin zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Die persönlich haftende Gesellschafterin sowie ihre jeweiligen Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB nicht befreit.

3. Persönlich haftende Gesellschafterin

Die persönlich haftende Gesellschafterin der RFR Hamburger Neuer Wall 35 GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, ist die RFR 3. Property GP GmbH, Frankfurt am Main, mit einem Stammkapital in Höhe von EUR 25.000. Sie ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt und erhält eine jährliche Haftungsvergütung in Höhe von EUR 2.500.

4. Ergebnisverwendung

Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages wurde der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Demnach wurde der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2020 anteilig den Verlustvortragskonten belastet.

 

Frankfurt am Main, den 30. Juni 2021

Geschäftsführung

Gesellschafterbeschluss

der RFR Hamburg Neuer Wall 35 GmbH & Co. KG

Frankfurt am Main

Die einzigen Gesellschafter der

RFR Hamburg Neuer Wall 35 GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRA 48734 („Gesellschaft“)

sind

1)

1) Neuer Wall 35 Beteiligung S.à r.l., eingetragen im Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg unter Nummer B193066 („Geschäftsführender Kommanditist“), und

2)

2) RFR 3. Property GP GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 103513 („Komplementär“).

Geschäftsführender Kommanditist und Komplementär werden zusammen auch als „Gesellschafter“ bezeichnet.

Unter Verzicht der Gesellschafter auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristerfordernisse für die Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung fasst der Geschäftsführende Kommanditist hiermit folgenden

Gesellschafterbeschluss:

1.

Der von der Geschäftsführung der Gesellschaft am 30.06.2021 aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2020 wird hiermit festgestellt.

2.

Das Ergebnis des Jahresabschlusses wird gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages jeweils den Kapitalkonten der Gesellschafter zugewiesen.

3.

Dem Komplementär wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 erteilt.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Luxemburg, 20. Juli 2021

Neuer Wall 35 Beteiligung S.à r.l.

Cathrin Brettnacher

 

Frankfurt am Main, 20.07.2021

RFR 3. Property GP GmbH

Alexander Becker

Leave A Comment