Herr Reime, die BaFin hat kürzlich gleich mehrere Warnmeldungen veröffentlicht, u. a. zur Plattform mega-platz.pro sowie zu betrügerischen Webseiten unter dem Namen Allianz. Was bedeuten diese Meldungen für Anleger?
Jens Reime:
Die Warnungen der BaFin zeigen einmal mehr, wie professionell mittlerweile unseriöse Anbieter auftreten. Die Plattform mega-platz.pro beispielsweise erweckt den Anschein eines seriösen Finanzdienstleisters, bietet aber vermutlich unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptogeschäfte an. Das ist nach § 37 Abs. 4 KWG sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz eindeutig verboten, wenn keine entsprechende BaFin-Erlaubnis vorliegt.
Was sollten betroffene oder misstrauische Anleger tun, wenn sie auf solchen Plattformen investiert haben oder kontaktiert wurden?
Reime:
Zunächst sollte man alle Kommunikationsunterlagen sichern – E-Mails, Verträge, Zahlungsnachweise. Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte umgehend einen Fachanwalt aufsuchen und prüfen lassen, ob zivilrechtliche Rückforderungen oder sogar strafrechtliche Schritte möglich sind. In vielen Fällen kann auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Wichtig: Nicht auf weitere Kontaktversuche eingehen und keine Nachzahlungen leisten, auch wenn Rückzahlungen angeblich davon abhängen sollen.
Wie ist der Fall der ECHOS Holding AG zu bewerten, gegen die die BaFin wegen verspäteter Finanzberichterstattung eine Geldbuße verhängt hat?
Reime:
Das ist ein klassischer Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz (§ 114 WpHG). Unternehmen, die am organisierten Markt tätig sind, müssen ihre Halbjahresfinanzberichte spätestens drei Monate nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlichen und vor allem auch öffentlich bekannt machen, wo sie abrufbar sind. Diese Berichtspflichten sind zentral für die Transparenz und den Anlegerschutz. Wenn das unterlassen wird, drohen – wie hier – empfindliche Geldbußen bis zu zehn Millionen Euro.
Was können Anleger tun, wenn sie bei einem Unternehmen wie ECHOS Holding investiert sind?
Reime:
Sie sollten sich informieren, ob alle Pflichtveröffentlichungen rechtzeitig erfolgt sind. Ist dies nicht der Fall, könnte das auf interne Probleme hindeuten, etwa in der Buchhaltung oder Geschäftsführung. Investoren haben unter Umständen Informationsrechte, und in Einzelfällen kann man rechtliche Schritte prüfen – etwa bei Verdacht auf pflichtwidriges Verhalten der Unternehmensleitung.
Wie können sich Anleger generell vor solchen Risiken schützen?
Reime:
Misstrauen Sie zu guten Versprechen, prüfen Sie immer, ob ein Anbieter bei der BaFin registriert ist, und nutzen Sie das BaFin-Unternehmensregister. Bei Unsicherheiten ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht ein sinnvoller Schritt – idealerweise bevor man investiert.
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Reime.
Kommentar hinterlassen