Anlässlich von königlicher Hochzeit in den Knast, ist das o.k.?

Published On: Samstag, 30.03.2019By Tags: , , , , ,

Anlässlich von königlicher Hochzeit in den Knast, ist das o.k.? Was sagt der Europäische Menschenrechtsgerichthof dazu?

Heiraten ist ja schön, aber manche Verwandte stören einfach. Meghans leiblicher Vater nervte zum Beispiel vor der Hochzeit mit Prinz Harry extrem und drängte sich mit jedem Blödsinn in die Öffentlichkeit.

Einsperren anlässlich der Hochzeit in Ordnung?

Die britische Polizei hat eine Lösung für nervige Verwandte bei Hochzeiten. Welche? Einfach in den Knast mit diesen Leuten. Dagegen wehrte sich jemand vor Gericht und ging bis zum dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der ist für unrechtmäßigen Knast zuständig. Berühmt ist zum Beispiel die Entscheidung zu den sexuellen Ansprüchen „alter“ Frauen.

EGMR zur Präventivhaft

Der EGMR hat den Unterbindungsgewahrsam von einigen Briten, die die königliche Hochzeit im Jahre 2011 von William und Kate stören wollten, für rechtmäßig erklärt.

Die nationalen Gerichte und zuletzt der britische Supreme Court hätten die betroffenen Rechtsgüter – das Recht auf Freiheit und Sicherheit gegenüber der Störung bzw. Gefahr für die öffentliche Sicherheit – in angemessener Weise gegeneinander abgewogen, so das Straßburger Gericht laut einer Meldung.

Präventivhaft auch in Deutschland möglich

Vorsorgliche Haft ist auch in Deutschland möglich. Die Landespolizeigesetze sehen diese Haftart aus Sicherheitsgründen vor….

 

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