Man muss es sich noch einmal in aller Ruhe auf der Zunge zergehen lassen: Die gescheiterte Pkw-Maut kostete den Steuerzahler am Ende 243 Millionen Euro Schadenersatz. Ein politisches Prestigeprojekt der CSU wurde vom Europäischen Gerichtshof gestoppt, Betreiberverträge waren vorher trotzdem schon unterschrieben, und die Rechnung landete – wie so oft bei großen politischen Glanzleistungen – nicht beim Verantwortlichen, sondern beim Bürger.
Und nun kommt Andreas Scheuer tatsächlich vor Gericht.
Aber natürlich nicht wegen der 243 Millionen Euro.
Nein, so direkt wollen wir dann auch wieder nicht werden. In Deutschland kann ein Minister offenbar ein Projekt gegen die Wand fahren, Verträge vor endgültiger Rechtssicherheit schließen und einen dreistelligen Millionenschaden hinterlassen – und am Ende landet nicht die Geldvernichtung selbst vor Gericht, sondern die Frage, ob später vor einem Untersuchungsausschuss möglicherweise falsch ausgesagt wurde.
Das ist ungefähr so, als würde jemand mit dem Bagger durch ein Rathaus fahren, und der Prozess dreht sich anschließend ausschließlich darum, ob er beim Ausfüllen des Besucherformulars die Uhrzeit korrekt angegeben hat.
Selbstverständlich gilt für Scheuer und den mitangeklagten früheren Staatssekretär die Unschuldsvermutung. Beide bestreiten den Vorwurf. Das ist rechtsstaatlich wichtig und gehört klar gesagt. Der Prozess vor dem Landgericht Berlin soll klären, ob es im Zusammenhang mit dem Maut-Untersuchungsausschuss bewusste Falschaussagen gab.
Aber politisch bleibt der Vorgang grotesk.
Denn das eigentliche Maut-Debakel ist längst bekannt: Die Pkw-Maut war ein CSU-Lieblingsprojekt, juristisch wackelig, europarechtlich hochumstritten und wurde 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig gestoppt. Besonders schwer wiegt bis heute, dass Betreiberverträge bereits Ende 2018 abgeschlossen wurden – also bevor endgültige Rechtssicherheit bestand. Danach wurde es teuer. Sehr teuer. 243 Millionen Euro teuer.
Für normale Menschen ist das eine Summe, bei der man kurz die Luft anhält. Für die politische Verantwortungskultur in Berlin scheint es eher eine Art Verwaltungsgeräusch zu sein.
Scheuer hat sein Bundestagsmandat inzwischen niedergelegt. Die Maut ist Geschichte. Das Geld ist weg. Die Betreiber wurden entschädigt. Der Steuerzahler durfte zahlen. Und jetzt, Jahre später, wird strafrechtlich nicht die Frage verhandelt, wie ein solcher politischer Schaden entstehen konnte, sondern ob im Nachgang korrekt ausgesagt wurde.
Das mag juristisch sauber getrennt sein. Politisch ist es eine Bankrotterklärung.
Denn der Bürger sieht vor allem eines: Wenn Verantwortungsträger Fehlentscheidungen treffen, die Millionen oder gar Milliarden kosten, bleibt persönliche Haftung meistens ein Fremdwort. Verantwortung wird erklärt, bedauert, untersucht, ausgesessen und irgendwann historisch eingeordnet. Nur bezahlt wird sie zuverlässig von anderen.
Genau darin liegt der eigentliche Skandal. Nicht, dass ein Gericht nun eine mutmaßliche Falschaussage prüft. Das ist richtig, wenn der Verdacht besteht. Sondern dass der gigantische finanzielle Schaden selbst offenbar politisch folgenlos blieb. Keine echte persönliche Konsequenz, keine wirksame Haftung, keine abschreckende Lehre für künftige Minister, die mit fremdem Geld riskante Verträge unterschreiben.
Und trotzdem – ich wette darauf – wird am Ende wieder vieles erklärt werden: Erinnerungslücken, Zuständigkeiten, juristische Einschätzungen, komplizierte Abläufe, politische Dynamik. Vielleicht wird sogar jemand sagen, man habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Diese Formel ist in der Politik sehr beliebt. Sie klingt anständig und kostet nichts. Außer manchmal den Steuerzahler 243 Millionen Euro.
Der Scheuer-Prozess ist deshalb mehr als ein Strafverfahren wegen einer mutmaßlichen Falschaussage. Er ist ein Lehrstück darüber, wie schmal der juristische Zugriff sein kann, wenn politische Verantwortung riesig ist.
Vor Gericht geht es nun um Worte. Im Land bleibt die Erinnerung an Geld. Sehr viel Geld.
Und an einen politischen Grundsatz, der sich wieder einmal bestätigt: Wenn der Staat sich verzockt, zahlt selten der Spieler. Meist zahlt die Tribüne. Natürlich gilt auch für Andreas Scheuer die Unschuldsvermutung.
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